LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/133 (16/105) 03.11.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Abschlussprüfung 2017 im Berufsvorbereitungsjahr Vorbemerkung der Fragestellerin: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt davor, Am 19. Mai fand die Abschlussprüfung für das Berufsvorbereitungsjahr / Produktionsschule, Werkstattschule im Bereich Mathematik statt. Dabei gab es folgende Frage 5.e: ‚Die Klasse 8b organisiert zum Abschluss des Schuljahres ein Klassenfest. In der Klasse befinden sich insgesamt 15 Schülerinnen und Schüler. Über das Schuljahr hinweg wurden 180 € in der Klassenkasse gesammelt. Für das Klassenfest sollen folgende Artikel gekauft werden: Grillgut für 21,27 €, zwei Packungen Partybrötchen für insgesamt 9 €, zwei 6er Pack Wasser für zusammen 9,98 €, 1 Kiste Limonade mit 24 x 0,50 L-Flaschen für 38,36 €, eine Mix-Box Schokoriegel für 34,99 €, zwei Packungen mit je 90 Fruchtgummis für zusammen 17,98 €, fünf Tüten Knabberartikel für insgesamt 9,55 €. Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?‘“ Wer hat entschieden, derartige Scherzfragen in einer Abschlussprüfung aufzunehmen und wie steht die Landesregierung dazu? Zu Frage 1: Jährlich werden im Wechsel von der Schulaufsichtsbehörde zwei Schulen beauftragt, einen Prüfungsvorschlag zu erstellen und einzureichen. Die Verantwortlichen der Schulen beauftragen daraufhin erfahrene Lehrkräfte mit der Erstellung dieser Aufgabenvorschläge . Die beauftragten Lehrkräfte erarbeiten selbstständig die Aufgabenvorschläge , die anschließend von einem Abteilungsleiter/einer Abteilungsleiterin der Schule abgezeichnet werden und beim Bildungsministerium zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden. Ausgegeben: 03.11.2017 (15.09.2017) Drucksache 16/133 (16/105) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Die weitere Bearbeitung erfolgt durch eine Aufgabenauswahlkommission. Zur Besetzung der Auswahlkommission werden vom Ministerium für Bildung und Kultur zwei weitere Schulen aufgefordert jeweils eine Fachlehrkraft zu benennen. Die vorgeschlagenen Lehrkräfte werden dann vom Ministerium für Bildung und Kultur in die Auswahlkommission berufen. Die organisatorische Leitung der Auswahlkommission übernimmt der zuständige Fachberater/die zuständige Fachberaterin. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, die Aufgabenvorschläge auf Fehler zu prüfen, ggf. zu überarbeiten und dem Bildungsministerium eine Druckvorlage in digitaler Form (WORD- u. PDF- Dokumente) abzugeben. Grundlage für die Aufgaben sind die eingesetzten Lehrpläne und sonstige von Landesfachkonferenzen empfohlene und von der Fachaufsicht offiziell verfügte Vereinbarungen . Auf dieser Basis handeln die Schulen und die beauftragten Lehrkräfte eigenverantwortlich bei der Erstellung von Prüfungen. Im vorliegenden Fall wurde die Scherzaufgabe aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Aufgabenerstellern einer Schule in den Prüfungsvorschlag aufgenommen. Nachdem bekannt wurde, dass eine Scherzfrage in der Prüfung war, wurden die Schulen umgehend informiert, dass die betreffende Frage ersatzlos zu streichen und nicht zu bewerten sei. Zudem leitete das Ministerium für Bildung und Kultur eine Untersuchung ein. Es wurde festgestellt, dass die betreffende Frage von der Auswahlkommission in einem Korrekturexemplar handschriftlich gestrichen wurde. Allerdings wurde versäumt, die Frage aus der digitalen Druckvorlage zu streichen, sodass sie in den Prüfungsunterlagen erschien. Aus Sicht der Landesregierung ist es völlig unangemessen und absolut unakzeptabel, Schülerinnen und Schüler bei einer Abschlussprüfung mit einer Scherzfrage zu konfrontieren . Dies führt zu Missverständnissen, Verwirrung, unnötigem Stress und Zeitverlust . Das gilt sowohl für Hauptschulabschlussprüfungen als auch für alle anderen Prüfungen. Die Landesregierung stellt fest, dass alle an dem Prüfungserstellungsverfahren Beteiligten ihrer besonderen Verantwortung nicht ausreichend gerecht geworden sind. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat dementsprechend unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls die notwendigen Konsequenzen eingeleitet und alle für die Erstellung der besagten Prüfungsaufgaben Verantwortlichen für die Zukunft vom Aufgabenerstellungsprozess ausgeschlossen. Des Weiteren werden alle Aufgabenauswahlkommissionen noch einmal eindringlich auf die einwandfreie und verantwortungsvolle Erledigung ihres Beitrages an der Prüfungsaufgabenerstellung hingewiesen. Sieht die Landesregierung nicht die Gefahr, dass die jungen Menschen, die einen Hauptschulabschluss nachholen wollen und oftmals bereits Rückschläge und schlechte Erfahrungen auf ihrem Bildungsweg gemacht haben, die also ohnehin bereits oft mit großer Unsicherheit in diese Prüfungen gehen, durch eine solche Scherzfrage noch weiter verunsichert werden und ihnen dadurch wertvolle Prüfungszeit verloren geht? Zu Frage 2: Auf Antwort zu Frage 1 wird verwiesen Drucksache 16/133 (16/105) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Gab es nach dieser Prüfung Beschwerden von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern? Zu Frage 3: Am Tag der Prüfung machte ein Schulleiter per E-Mail auf die Scherzfrage aufmerksam . Die Schulaufsicht informierte daraufhin die Schulen, dass die betreffende Frage ersatzlos zu streichen und nicht zu bewerten sei. Außerdem gingen weitere E-Mails von einzelnen Schulen sowie von einer Mutter ein, die individuell und zeitnah beantwortet wurden. Wird es aus Sicht der Landesregierung in künftigen Prüfungsaufgaben ähnliche Scherzfragen geben ? Zu Frage 4: Auf Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.