LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/134 (16/108) 03.11.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Landespolizei des Saarlandes Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Saarland werden Polizeibeamte nur noch in der gehobenen Laufbahn eingestellt. Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern wurde im Saarland der mittlere Dienst bei der Polizei abgeschafft . Hamburg, das den mittleren Dienst bereits abgeschafft hatte, führte aus Kostengründen den mittleren Dienst wieder ein. Um die Sicherheit des Saarlandes zu gewährleisten und vor allem zu erhöhen , ist es unabdingbar, mehr Polizeibeamte einzustellen, allein um den Ausgleich der in nächster Zeit in den Ruhestand versetzten Beamten auszugleichen. In insgesamt 10 Bundesländern, von denen einige finanziell besser dastehen als das Saarland, wird am mittleren Dienst der Polizei festgehalten.“ Aus welchen Gründen wurde der mittlere Dienst bei der Polizei im Saarland abgeschafft? Zu Frage 1: Ausgangspunkt der fachlichen und öffentlichen Diskussion war die Vorlage eines Abschlussberichts der Kienbaum Unternehmensberatung GmbH am 08.07.1991 „Funktionsbewertung der Schutzpolizei“ im Auftrag des Innenministeriums Nordrhein- Westfalen. In diesem sog. „Kienbaum-Bericht“ (oder „Kienbaum-Gutachten“) kommen die Verfasser zum Schluss, dass – auch im Vergleich zu anderen Bediensteten des Öffentlichen Dienstes – die Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst weitgehend den Anforderungen des gehobenen Dienstes entsprechen. Ausgegeben: 03.11.2017 (19.09.2017) Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Begründet wurde diese Aussage in dem Bericht mit gestiegenen Anforderungen an die Polizei in Bezug auf Arbeitsumfang (z.B. neue Kriminalitätsformen, Anstieg der Massenkriminalität , steigende Bedeutung von Konfliktregelung) und Arbeitsqualität (z.B. Anstieg der Anforderungen an die Beweisführung, spezielle Ermittlungsmethoden, verstärkte Sachbearbeitung bei Straftaten durch die Schutzpolizei). Als Konsequenz kommt der Bericht zu dem Schluss, dass innerhalb der Schutzpolizei die zweigeteilte Laufbahn umzusetzen ist. Mit einzelnen Ausnahmen wären praktisch alle Funktionen dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Die Innenministerkonferenz kam am 22.05.1992 zu dem Schluss, dass die gegenwärtigen Laufbahnstrukturen der Polizei den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen polizeilichen Handelns und den sich daraus ergebenen Anforderungen an die Polizeibeamtinnen und –beamten nicht mehr gerecht werden und daher eine deutliche Anhebung des Stellenanteils des gehobenen Dienstes erforderlich ist. Einige Länder hatten sich sodann für die „zweigeteilte“ Laufbahn, d.h. die Abschaffung des mittleren Dienstes, entschieden (u.a. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland- Pfalz). In allen Ländern begann ab diesem Zeitpunkt die Verstärkung des gehobenen Dienstes. Zur Entwicklung im Saarland: Bereits im Jahr 1991 – nach der Veröffentlichung des Kienbaum-Gutachtens – gab es vom Ministerrat der damaligen Landesregierung den Auftrag an das Ministerium des Inneren, ein Konzept zur schrittweisen Erhöhung des Stellenanteils des gehobenen Polizeivollzugsdienstes unter Berücksichtigung der Entwicklung in den anderen Ländern vorzulegen. Durch einen Beschluss des Landtages des Saarlandes im Jahr 1994 wurde vorgegeben , dass bis zum Jahr 2000 insgesamt 80 % der Kriminal- und 30 % der Schutzpolizei im gehobenen Dienst sein soll. Hierzu sollten mehrere Maßnahmen durchgeführt werden , u.a. verkürzter Lehrgang für lebensältere Beamte Fachhochschule als Regelausbildung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst Die Einstellung in den mittleren Dienst sollte jedoch beibehalten werden, letzte Einstellung in den mittleren Dienst war im Februar 1994 (25). Am 01.02.1996 erteilte der Minister des Innern den Auftrag, ein Grobkonzept zur Erhöhung des Stellenanteils des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erarbeiten und gab u. a. folgenden Rahmen vor: Neueinstellungen zukünftig nur noch im gehobenen Dienst Gerechte Beteiligung aller noch im mittleren Dienst befindlichen Beamten Schaffung ausbildungs- und prüfungsfreier Überleitungsmöglichkeiten je 24 Neueinstellungen in den Jahren 1996 bis 1998. Eine Änderung der Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO) wurde zum damaligen Zeitpunkt erforderlich, da zum ersten Mal Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt werden sollten, welche zunächst ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule für Verwaltung absolvierten. Vor diesem Hintergrund wurden insbesondere die §§ 13 ff. SPolLVO entsprechend geändert. Die SPolLVO vom 23. September 1996 trat mit Wirkung vom 19. August 1996 in Kraft. Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Die grundsätzliche Möglichkeit der Einstellung in den mittleren Dienst wurde – bis zum heutigen Zeitpunkt – nicht in der SPolLVO aufgehoben. Es existiert bis heute – neben einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) für den gehobenen Dienst – auch noch eine APO für den mittleren Dienst. Dennoch gibt es bei der saarländischen Vollzugspolizei mittlerweile faktisch nur noch eine zweigeteilte Laufbahn. Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiter des Polizeilichen Ordnungsdienstes im Saarland und wo werden diese genau eingesetzt? Bitte detailliert aufführen . Zu Frage 2: Die Mitarbeiter/innen des Polizeilichen Ordnungsdienstes (POD) werden in folgenden Bereichen eingesetzt: - Objektschutzmaßnahmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften . - Unterstützung bei Abschiebungen bzw. Rückführungen. - Technische Verkehrsüberwachung. - Sicherungsaufgaben, insbesondere an polizeilichen Liegenschaften und den Gebäuden des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (z. B. Unterkunftswachen, Absicherung von Polizeidienstgebäuden) sowie Absperrmaßnahmen auf Weisung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf entsprechende Weisung der Leitung POD/Wachdienst. Die Bediensteten des POD werden gem. § 84 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) zu Hilfspolizeibeamten bestellt. Sie üben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben die entsprechenden Befugnisse nach dem SPolG (Identitätsfeststellung , Befragung, Platzverweis, Durchsuchung von Personen und Sachen, Sicherstellung) aus und dürfen Fesseln und Reizstoffe zur Eigensicherung mit sich führen. Wie ist die tarifliche Eingruppierung der Angestellten des Polizeilichen Ordnungsdienstes im Saarland und wie hoch sind die Personalkosten pro Jahr? Zu Frage 3: Die Mitarbeiter/innen des Polizeilichen Ordnungsdienstes sind seit ihrer Bestellung in der Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert. Der Mittelansatz der Entgeltgruppe beläuft sich auf Grundlage der 2017er Werte auf ca. 45.000 Euro je Mitarbeiter. 30 Mitarbeiter /innen im POD kosten im Kalenderjahr 2017 folglich 1.350.000 Euro. Der Mittelansatz deckt vor dem Hintergrund der individuellen Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe 5 einen potentiellen Mehraufwand ab, da die Jahresbeträge auf der maximal erreichbaren Stufe 6 beruhen. Die Mitarbeiter/innen im POD konnten jedoch in Einzelfällen -bis dato- allenfalls die Stufe 3 erreichen. Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Wie viele Polizeibeamte im mittleren Dienst bei der saarländischen Landespolizei könnten mehr eingestellt werden gegenüber der gleichen Anzahl von Polizeibeamten im gehobenen Dienst, wenn ein Jahr zur Berechnungsgrundlage angenommen wird? Zu Frage 4: Legt man die diesjährige Einstellungszahl 120 zugrunde, könnten im Vergleich hierzu theoretisch 135 Einstellungen im mittleren Dienst (Eingangsamt A 6) erfolgen (Grundlage : Vergleich der Anfangsgrundgehälter; die Berechnung berücksichtigt die nach § 3b SBesG im gehobenen Dienst zurzeit noch vorzunehmende befristete Absenkung des Grundgehalts in Höhe von 110 Euro in BesGr. A9). Wie viele Überstunden sind bei der saarländischen Landespolizei im Jahr 2016 angefallen? Bitte detailliert aufführen. Zu Frage 5: Aus der nachfolgenden Übersicht des Landespolizeipräsidiums (LPP) ergeben sich die im Jahr 2016 tatsächlich geleisteten Mehrdienststunden. Diese betrugen insgesamt 169.789 Stunden 1 . Die Landesregierung weist darauf hin, dass im Jahr 2016 insgesamt 200.601 Mehrdienststunden durch Freizeitausgleich und finanzielle Vergütung abgebaut werden konnten. Der Bestand nicht abgebauter Mehrdienststunden konnte dadurch von 276.602 Stunden am 31.12.2015 bis zum 31.12.2016 auf 245.790 Stunden verringert werden. Zu berücksichtigen ist, dass das LPP im Jahr 2016 die Dienstzeiterfassung schrittweise umgestellt hat von einer manuellen Registratur hin zu einer automatisierten Erfassung mit der Software „bedatime“. Insoweit sind die Daten nur eingeschränkt mit den Vorjahresdaten vergleichbar, wenngleich keine größeren Abweichungen anzunehmen sind. Mehrarbeitsstunden Landespolizeipräsidium im Jahr 2016 2 Dienststelle geleistete Mehrarbeit LPP Leitung/Präsidialstab/BEK 1.715,75 LPP 1 Leitung 1.923,75 LPP 10 2.480,75 LPP 11 3.874,00 LPP 12 12.821,50 LPP13 3.621,50 LPP 14 54.566,50 LPP 15 2.974,00 LPP 16 513,25 LPP 17 2.767,00 1 Stundenangaben im Text gerundet 2 Quelle: Übersicht Landespolizeipräsidium vom 22.02.2017, Az.: 311/17.05 Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Summe LPP 1 85.542,25 LPP 2 Leitung 352,25 LPP 20 2.081,50 LPP 21 13.993,75 LPP 22 6.244,25 LPP 23 6.084,25 LPP 24 3.266,25 Summe LPP 2 32.022,25 LPP 3 Leitung 33,50 LPP 30 84,50 LPP 31 4,00 LPP 32 82,50 LPP 33/34 68,50 Summe LPP 3 273,00 LPP 4 Leitung 61,75 LPP 4.0 657,50 LPP 4.1 1.331,25 LPP 4.2 289,00 LPP 4.3 126,50 LPP 4.4 72,25 LPP 4.5 38,00 LPP 4.6 296,50 LPP 4.7 182,50 LPP 4.8 327,50 LPP 4.9 34,25 LPP 4.10 106,50 LPP 4.11 277,50 LPP 4.12 0,00 Summe LPP 4 3.801,00 PI Saarbrücken-St. Johann 5.441,50 PI Saarbrücken-Burbach 5.517,75 PI Alt-Saarbrücken 922,50 PI Saarbrücken-Brebach 2.192,00 PI Köllertal 1.586,00 PI Völklingen 706,00 PI Sulzbach 1.665,75 PI Saarlouis 4.822,00 PI Lebach 3.535,50 PI Bous 522,50 PI Dillingen 806,50 Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 6 - PI Merzig 1.077,00 PI Wadern 1.007,00 PI St. Wendel 4.659,00 PI Nohfelden-Türkismühle 54,00 PI Neunkirchen 3.996,50 PI Illingen 1.437,00 PI Homburg 2.896,00 PI St. Ingbert 3.264,00 PI Blieskastel 326,00 Gesamt 169.788,75 Wie werden die Überstunden abgebaut? Zu Frage 6: Umfang und Intensität von Überstunden (Mehrdienst) werden maßgeblich bestimmt durch die jeweilige Verwendungs- und Aufgabensituation der Polizeivollzugsbeamtinnen oder –beamten (PVB). Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 7 - Die Entwicklung von Mehrdienststunden kann zwar u.a. durch strukturelle Maßnahmen in überschaubarem Umfang gebremst und der Abbau beeinflusst werden, aber ihre Entstehung ist dadurch nicht durchgängig zu vermeiden. Die Bewältigung plötzlicher, nicht vorhersehbarer wie auch bekannter, größerer Einsatzlagen in und außerhalb der Alltagsorganisation, die Mitarbeit in Sonderkommissionen, Unterstützungseinsätze in anderen Bundesländern, kurzfristig erforderlich werdende Intensivierung von Schutzmaßnahmen aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitslage u. v. m. werden aktuell wie auch in Zukunft eine konsequente und verlässliche Planung des Freizeitausgleichs und damit einen nachhaltigen Abbau des Mehrdienststundenniveaus immer wieder erschweren. Mit den Terroranschlägen in Frankreich, Belgien, Großbritannien, Spanien und inzwischen auch in Deutschland kommt eine neue Dimension des islamistischen Terrorismus hinzu, die dringende Reaktionen in Maßnahmen- und Personalansatz erfordert . Eine Polizeiorganisation kann sich allerdings schon aus ökonomischen Gründen nicht so aufstellen, dass sie für alle denkbaren Anlässe in ihrer Zuständigkeit stets ausreichend personalisiert ist. Vielmehr sind Organisationsstrukturen geboten, die nicht nur effektiven, sondern auch effizienten Kräfteansatz ermöglichen. In diesem Zusammenhang haben sich u.a. gegenseitige Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern bewährt, auch wenn Letztere im Regelfall Mehrdienstaufkommen verursachen . Die Anlässe für die Entstehung von Mehrarbeit sind also meist nicht absehbar, da sie fremdbestimmt und insoweit von der Polizei nicht oder allenfalls bedingt beeinflussbar sind. Vor diesem Hintergrund kann das Mehrdienstaufkommen auch nicht in Gänze wieder durch Rückvergütung der Stunden ausgeglichen werden, wenngleich im Jahr 2016 insgesamt 200.601 Mehrdienststunden durch Freizeitausgleich und finanzielle Vergütung abgebaut werden konnten. Eine finanzielle Vergütung der Mehrarbeit ist alternativ zum Freizeitausgleich auf Antrag zwar auch möglich, orientiert jedoch an den dazu verfügbaren Haushaltsmitteln. Darüber hinaus ist die überwiegende Anzahl von PVB mit derartigen Anträgen erkennbar zurückhaltend, da aus ihrer Sicht der Freizeitwert die weniger lukrativ erscheinende Ausbezahlung von Mehrdienststunden deutlich übersteigt. So sieht die derzeit gültige Mehrarbeitsvergütungsverordnung für die Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 eine Vergütung von 18,40 €/Stunde brutto vor. Die jährlich hierzu bereitgestellten Haushaltsmittel werden ausgeschöpft. Eine ganz wesentliche Maßnahme stellt die regelmäßige Sensibilisierung der für den Personaleinsatz verantwortlichen Führungskräfte dar. Innerhalb des Landespolizeipräsidiums wird insoweit kontinuierlich darauf hingewirkt, die Personalisierung von planbaren Sondereinsätzen so vorzunehmen, dass die vorgesehenen Einsatzbeamtinnen und –beamten nicht unmittelbar vor oder nach solchen Einsätzen noch im Regeldienst verwendet werden und somit Mehrdienststunden anfallen. Es gehört zu den ständigen Aufgaben der Führungs- und Organisationsverantwortlichen, im Rahmen der Möglichkeiten die Entstehung von Mehrarbeit zu verhindern sowie die Abgeltung von Mehrarbeit zu fördern. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen wirkt der Entstehung von Mehrdienst entgegen. Insbesondere zu erwähnen sind in dem Zusammenhang: Implementierung eines systematisierten landesweiten Konzepts für den Wach- und Streifendienst Regionalisierung der Kriminaldienste durch Zusammenführung an geeigneten Polizeiinspektionsstandorten Drucksache 16/134 (16/108) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 8 - Effizienzsteigerung durch Zusammenlegung von Dienststellen (Nordsaarland und Saarbrücken-Stadt) Konsequente Nutzung flexibler Dienstzeitsysteme Einrichtung der „Operativen Einheit Saarland“ (OpE SL) mit Aufnahme Wirkbetrieb am 6. März 2017 Einrichtung des Polizeilichen Ordnungsdienstes Einstellung von so genannten “Ermittlungshelfern” Verstärkte Einstellungen im Bereich der Vollzugspolizei Die Erhöhung der Einstellungszahlen reicht alleine nicht aus, die Problematik wesentlich zu verändern. Es wäre für die Beseitigung des „Überstundenbergs“ auch nicht zielführend, die über Jahre aufgestauten Mehrdienststunden rechnerisch in einer Personalgröße abzubilden und in entsprechender Anzahl dann zusätzlich einzustellen. Die bereits getroffenen und vorgesehenen Maßnahmen lassen jedoch prognostizieren, dass mittelfristig ein weiterer Anstieg des Mehrdienststundenbestandes vermieden und die derzeitige Gesamtstundenzahl weiter gesenkt werden kann.