LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/135 (16/91) 03.11.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Flüchtlingskosten Vorbemerkung der Landesregierung: Eine abschließende Definition flüchtlingsbedingter Kosten gibt es nicht. Zudem ist im Haushaltsplan des Landes nicht bei allen Titeln eine exakte Abgrenzung zwischen Ausgaben, die sich auf Flüchtlinge und Asylbewerber beziehen, solchen, die durch Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten bedingt sind, und Ausgaben für bereits Ansässige möglich. Die in der Antwort enthaltenen Zahlen beziehen sich lediglich auf die Ausgaben des Landes. Kommunale Ausgaben, die nicht durch das Land erstattet oder durch die Weitergabe von Bundesmitteln gedeckt werden, sind nicht berücksichtigt. Die nachfolgend genannten Angaben beinhalten nicht die Kosten, die unabhängig von der aktuell hohen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen regelmäßig im Landeshaushalt anfallen, wie zum Beispiel die Kosten für das Personal bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landesverwaltungsamtes und im Bereich des Ministeriums für Inneres , Bauen und Sport, das bereits vor 2015 eingestellt war. Wie hoch sind die Gesamtkosten seit Beginn des Flüchtlingszuzugs 2015 bis 2017? Zu Frage 1: Im Landeshaushalt sind flüchtlings- und asylbedingte Kosten von rund 42 Mio. € im Jahr 2015, rund 84 Mio. € im Jahr 2016 und rund 71 Mio. € im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 15. September 2017 verbucht worden. Wie hoch sind die Kosten für Unterbringung, Integration , zusätzliche Lehrer, zusätzliche Personaleinstellungen im Einzelnen? Zu Frage 2: Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen. Ausgegeben: 03.11.2017 (04.09.2017) Drucksache 16/135 (16/91) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung und Versorgung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge ? Zu Frage 3: Die Angaben ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. Wie hoch ist der Kostenanteil, der vom Bund übernommen wird? Zu Frage 4: Der Bund beteiligt sich nicht mit einem festen Kostenanteil. Für einzelne Aufgabenbereiche werden Festbeträge gewährt. In anderen Bereichen kommen unterschiedliche Beteiligungssätze zum Tragen. Im Jahr 2015 flossen dem Saarland flüchtlingsbedingte Bundesmittel in Höhe von 24 Mio. € zu und im Jahr 2016 von 103 Mio. €. Im Jahr 2017 sind nach aktueller Datenlage asylbedingte Bundesmittel von 79 Mio. € zu erwarten. Die genannten Zahlen umfassen sowohl Zahlungen, die dem Land verbleiben als auch solche, die an die kommunale Ebene im Saarland weitergeleitet werden. Welche Anstrengungen wurden und werden unternommen , um vom Bund eine hundertprozentige Kostenübernahme zu erlangen? Zu Frage 5: Da jede föderale Ebene zunächst die in ihrem Bereich anfallenden Kosten trägt und auch auf Bundesebene flüchtlingsbedingte Kosten in erheblichem Umfang anfallen, scheidet eine hundertprozentige Kostenübernahme durch den Bund schon aus grundsätzlichen Erwägungen aus. Alle Länder haben sowohl in bilateralen Gesprächen mit dem Bund als auch gemeinsam auf Ebene der Regierungschefinnen und -chefs der Länder, der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, der Fachministerkonferenzen sowie auf der Fachebene darauf hingewirkt, dass sich der Bund in dem in der Antwort zu Frage 4 genannten Umfang - und damit deutlich stärker als zuvor nach der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung - an den flüchtlingsbedingten Kosten der Länder und Kommunen beteiligt. Wie hoch ist der Kostenanteil, der von Städten, Gemeinden und Kreisen getragen wird und wurde ? Zu Frage 6: Das Land erstattet den kommunalen Gebietskörperschaften die nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an Asylbewerber sowie deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder gewährten Leistungen. Trotzdem verbleibt den Kommunen noch eine Belastung. Hierüber liegen dem Land keine aktuellen Zahlen vor. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Landes und der Kommunen hat die jeweiligen Kosten abgeschätzt. Drucksache 16/135 (16/91) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Daraufhin hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine Weitergabe der Bundesmittel für 2015 in Höhe von 21 Prozent, für 2016 in Höhe von 37 Prozent und in 2017 auf 40 Prozent neben den o.g. Erstattungen für Leistungen nach dem AsylbLG verständigt. Hierin eingerechnet sind die Beträge, die der Bund den Kommunen für flüchtlingsbedingte Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II zahlt, aber nur bis zu einem Betrag von 15 Mio. €. Darüber hinaus gehende Zahlungen verbleiben ohne Anrechnung bei den Kommunen. Über eine Anschlussregelung für die Folgejahre soll noch vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Landtag entschieden werden. Wie hoch ist der Anteil, der von Land und Bund getragen wird und wurde? Zu Frage 7: Auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 wird verwiesen. Wurde von der Regierung des Saarlandes das, was den Kommunen und Kreisen nach gesetzlicher Regelung zusteht, ausgezahlt? Zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 6. Anlage zur Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betreffend Flüchtlingskosten, LT-Drs. 16/91 2015 2016 bis Sept. 2017 in Mio. € in Mio. € in Mio. € Kosten der Unterbringung 18,5 26,2 16,1 Integration 3,1 8,3 7,2 zusätzliche Lehrer 1,6 11,0 11,6 zusätzliches Personal ohne Lehrer 2,3 4,8 5,7 Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer 5,9 20,9 22,7 übrige Ausgaben 10,5 12,9 7,2 42,0 84,0 70,5