LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/161 (16/128) 27.11.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: „Einer bundesweit repräsentativen Studie der Wochenzeitung „Die Zeit“ zufolge fällt rund zweimal mehr Unterricht in deutschen Schulen aus als von Bildungsministern und Behörden behauptet.“ Wieviel Prozent der regulären Stunden sind im Schuljahr 2016/17 an saarländischen Schulen ausgefallen? Bitte nach Schulformen (Grundschule , Gemeinschaftsschule, Gymnasium) aufschlüsseln . Zu Frage 1: An den öffentlichen Grundschulen, Gemeinschaftsschulen (inklusive Vorgängerschulformen ) und Gymnasien gibt es keinen strukturellen Unterrichtsausfall. Alle Bedarfe gemäß Stundentafel und für zusätzliche Fördermaßnahmen und Projekte werden im Zuge der Personalisierung vollumfänglich berücksichtigt, so dass Lehrkräfte stets in ausreichendem Maße zugewiesen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für das abgelaufene Schuljahr 2016/17. Unterrichtsausfall wegen der Erkrankung von Lehrkräften, Fortbildung, Beurlaubung, zentralen Prüfungen oder aus sonstigen Gründen wird nicht erhoben. Um Unterrichtsausfall möglichst zu vermeiden, hält die Landesregierung eine Lehrerreserve an den genannten Schulformen von derzeit insgesamt 321 Stellen vor. An Grundschulen sind dies 122 Stellen, an Gemeinschaftsschulen 127 und an Gymnasien 72 Stellen. Die Grundschule gewährleistet als verlässliche Schule Unterricht bis mindestens zum Ende der fünften Unterrichtsstunde. Lediglich in absoluten Ausnahmefällen wie beispielsweise , wenn in Folge einer Grippewelle eine Vielzahl von Lehrkräften einer Schule erkrankt ist, dürfen Kinder in Absprache mit den Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause gehen. Haben Eltern keine Betreuungsmöglichkeit, verbleiben diese Kinder in der Schule. Auch die weiterführenden Schulen sind gehalten, insbesondere durch Vertretungsregelungen den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Ausgegeben: 27.11.2017 (26.10.2017) Drucksache 16/161 (16/128) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Unterrichtsstunden wurden prozentual von fachfremden Lehrpersonen erteilt? Bitte ebenfalls nach Schulformen auflisten. Zu Frage 2: An den Grundschulen kann in der überwiegenden Zahl der Fälle die Vertretung fachgerecht erfolgen. Denn die Lehrkräfte mit einem Grundschullehramt verfügen über Facultas für alle Fächer der Grundschulstundentafel. Lediglich für die Erteilung von Unterricht in Evangelischer und Katholischer Religion ist eine kirchliche Lehrerlaubnis erforderlich. Wenn zu Vertretungszwecken keine Bewerberinnen oder Bewerber mit einem Grundschullehramt mehr vorhanden sind, werden an der Grundschule auch Lehrkräfte mit einer anderen Lehrbefähigung eingestellt. In diesen Fällen unterrichtet die Vertretungslehrkraft zwar fachfremd, wird aber von erfahrenen Grundschullehrkräften angeleitet. Zudem werden diesen Vertretungslehrkräften Fortbildungsangebote für den Unterricht an Grundschulen angeboten , die diese auch wahrnehmen. An den weiterführenden Schulen kann die Vertretung häufig nicht fachgleich erfolgen. Da über das gesamte Schuljahr gesehen Lehrkräfte mit unterschiedlichen Fächern fehlen, ergibt sich allerdings ein gewisser Ausgleich. Daten zum Anteil von fachfremdem Unterricht werden nicht erhoben