LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/182 (16/109) 04.12.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Forsthaus Neuhaus Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit Jahren steht das Forsthaus Neuhaus leer. Zuvor wurde ein Seitentrakt architektonisch hochwertig umgestaltet und an einen Gastronomiebereich der gehobenen Klasse verpachtet. Seit Beendigung dieses Pachtverhältnisses steht der Gastronomietrakt leer. Durch den Leerstand wurde auch die hochwertige Inneneinrichtung in Mitleidenschaft gezogen. So z.B. zeigen sich im Holzbodenbereich Verwerfungen, die offensichtlich durch mangelnde Beheizung entstanden sind. Das Forsthaus Neuhaus soll nun von der Naturschutzstiftung Saar und deren Tochter, der Naturland Ökoflächen-Management GmbH, die vor Jahren auch das Hofgut Imsbach erworben haben, gekauft werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das Forsthaus Neuhaus und die Scheune Neuhaus - Zentrum für Waldkultur – liegen vor den Toren der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Gemeinde Riegelsberg. Das Forsthaus und die dazugehörende Scheune sind wesentlicher Bestandteil des Projekts „Urwald vor den Toren der Stadt“. Die Scheune Neuhaus dient dem SaarForst Landesbetrieb (SFL) als zentraler Veranstaltungsort zu den Themen Wald und Urwald. Im Juli 2004 eröffnete die Gastronomie im Forsthaus Neuhaus, nachdem unter anderem der historische Südflügel der Anlage des aus dem 17. Jahrhundert stammenden Schlosses Philipsborn und der Gastronomieflügel auf dem historischen Gewölbekeller umgebaut worden waren. Der Pachtvertrag zwischen dem Gastronomen und Saar- Forst Landesbetrieb sollte von 2004 bis 2014 laufen. Ausgegeben: 04.12.2017 (19.09.2017) Drucksache 16/182 (16/109) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Der „Urwald vor den Toren der Stadt“ ist das Herzstück des 6.000 Hektar umfassenden Saarkohlenwaldes, der wie eine grüne Insel inmitten des städtisch geprägten Raumes liegt. Der Saarkohlenwald ist eines der drei Schwerpunktgebiete im Rahmen des landesweiten Projekts „Regionalpark Saar“, das die Schaffung attraktiver Stadt- Landschafts-Räume zum Ziel hat. Der Urwald ist zudem eine der drei vom Land und der Tourismuszentrale gesetzten Destinationen des sanften Tourismus. Diese Waldlandschaft , bestehend aus dem Urwald – als nicht bewirtschaftetem Wald - und dem bewirtschafteten Wald, verzahnt sich mit der Stadtlandschaft und dem industriekulturellen Erbe in besonderer Weise. Sie leistet einen Beitrag zur Lebensqualität, Strukturpolitik und Regionalentwicklung und spannt einen Bogen zwischen regionaler Strategie und lokaler Umsetzung. Auf Initiative des NABU gibt es seit 1997 den inzwischen über 1.000 Hektar großen „Urwald vor den Toren der Stadt“ als Naturschutzgebiet und Naturwaldzelle . Seit dieser Zeit wird im Urwald auf eine wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes Holz verzichtet, dadurch kann sich die Natur dort entfalten. Der Urwald ist auf einem guten Weg, bundesweit das größte Wildnisgebiet in einer städtisch geprägten Landschaft zu werden. Der SaarForst Landesbetrieb, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der NABU Saarland e.V. als Träger koordinieren das Urwaldprojekt gemeinsam sehr erfolgreich und einvernehmlich auf der Grundlage einer Vereinbarung seit 2002. An dem Scheunen- und Ökopädagogikprogramm nehmen pro Jahr mehrere tausend Menschen teil. Ziel ist es, dieses Zentrum für Wildnis und Waldkultur mit neuem Infozentrum des NABU, attraktiver Gastronomie und Waldlandschaftspark weiter zu entwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Großraum Saarbrücken, aber auch den interessierten Besucherinnern und Besuchern aus einem überregionalen Einzugsgebiet zur Verfügung zu stellen. Seit wann steht das Forsthaus Neuhaus leer? Zu Frage 1: Seit dem 31.01.2013. Wie hoch ist der leerstandsbedingte Schaden? Zu Frage 2: Bedingt durch den Leerstand sind keine Schäden entstanden. Die Schäden am Holzfußboden gehen auf bauliche Mängel zurück. Wie hoch war die Investitionssumme seinerzeit für den Umbau des gastronomischen Seitentraktes? Zu Frage 3: Die Investitionen des Landes in den Umbau der landeseigenen Gebäude des Forsthauses Neuhaus sind in der unten angefügten Tabelle dargestellt: Drucksache 16/182 (16/109) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Jahr Maßnahme Betrag 2004 Hoftor 8.600 € 2004-2005 Gebäude 1.710.000 € 2004-2006 Fettabscheider 44.100 € 2005-2006 Biologische Kläranlage 10.200 € 2006 Herrichtung Kühlraum, Zu- Abfluft 5.700 € 2006 Wärmerückgewinnungsanlage 11.200 € 2008 Beseitigung Akustikprobleme 3.200 € 2008-2009 Herrichtung Anschluss Spülküchenabwasser 15.700 € 2011 Wasserversorgung 198.000 € Summe 2.006.700 € Eine Aufteilung dieser Beträge in räumliche Teilbereiche des Ensembles z.B. unter anderen in den gastronomischen Seitentrakt, ist nicht darstellbar. Wie hoch ist der Pachtausfall seit Beendigung des Pachtverhältnisses? Zu Frage 4: Mit dem Vergleich im Rechtsstreit Verpächter SFL ./. Pächter vom 17.01.2014 wurde das Pachtverhältnis zum 31.01.2013 beendet. Somit stehen keine Pachtzahlungen offen. Welche Maßnahmen zur Neuverpachtung wurden seit Beendigung des Pachtverhältnisses unternommen ? Zu Frage 5: Es wurden verschiedene Gespräche mit unterschiedlichen Interessenten geführt. Wichtig für eine Neuverpachtung war aber nicht der reine wirtschaftliche Weiterbetrieb der Gastronomie, sondern dass ein Betreiber für das Gesamtensemble gefunden wird, der aus einer Hand entsprechend der in der Vorbemerkung der Landesregierung beschriebenen Kooperationsphilosophie das Konzept mitträgt und aktiv unterstützt. In 2014 wurde die Agentur Futour Wenzel vom SFL mit der Erstellung einer PreFeasibility Studie für den Gebäudekomplex Forsthaus Neuhaus beauftragt sowie die Karlsberg Brauerei mit einer Veröffentlichung der Objektbeschreibung zur Pächtersuche gebeten. Erste Gespräche zwischen Karlsberg, dem SaarForst Landesbetrieb und potentiellen Pächtern fanden im Sommer 2014 statt. Gab es Interessenten für eine Neuverpachtung und gab es Absagen seitens des Landes? Zu Frage 6: Ja, es gab Interessenten. Diese waren jedoch vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die das Land mit dem Gebäudekomplex „Forsthaus Neuhaus“ verfolgt (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 9) nicht geeignet. Drucksache 16/182 (16/109) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Wie hoch ist der gutachterlich festgestellte Gebäude - und Grundstückswert? Zu Frage 7: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken hat den Ertragswert auf 695.000 € festgelegt. Wie hoch ist der Kaufpreis für die Naturlandstiftung Saar? Zu Frage 8: Der Kaufpreis entspricht der Wertfestsetzung durch den Gutachterausschuss in Höhe von 695.000 €, zuzüglich der Nebenkosten (ca. 50.000 € für Steuer, Notar, Gerichtskosten etc.) Wie sieht das Nutzungskonzept der Naturlandstiftung Saar aus? Zu Frage 9: Der zukünftige Erwerber beabsichtigt, folgende Ziele zu verwirklichen: - den Gebäudekomplex „Forsthaus Neuhaus" im heutigen denkmalgeschützten Zustand zu erhalten, durch notwendige lnstandhaltungsmaßnahmen dauerhaft zu sichern und die anstehenden Investitionen zu tragen - die Scheune Neuhaus als „Zentrum für Wildnis und Waldkultur" dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln - die bestehende Infrastruktur dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln - das Umfeld der Immobilie naturnah zu erhalten und naturnah weiterzuentwickeln - gemeinsam mit den oben genannten Kooperationspartnern für das Umfeld des Gebäudekomplexes „Forsthaus Neuhaus“ sich nach historischem Vorbild und mit dem Ziel einer Entwicklung eines Waldlandschaftsparks zu engagieren - das Naturschutz- und Ökopädagogikprojekt unter Beachtung der vor genannten Auflagen weiterzuentwickeln und dem Land ein dinglich gesichertes, auf 15 Jahre befristetes Rückübertragungsrecht - auf der Grundlage des Kaufpreises (zzgl. evtl. Investitionen) einzuräumen, sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommen sollte - Möglichkeiten zu prüfen, den historischen Gewölbekeller im ehemaligen Forsthaus in die Nutzung des Gebäudes zu integrieren und der Öffentlichkeit als Zeitzeugnis zur Verfügung zu stellen Drucksache 16/182 (16/109) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Darüber hinaus beabsichtigen der Erwerber, die Lebenshilfe, der NABU sowie der Gastronom gemeinsam folgende Ziele zu verwirklichen: - den dauerhaften Betrieb des neuen NABU-lnformationszentrums zu unterstützen - das Urwaldprojekt der Kooperationspartner Umweltministerium, NABU und Saar- Forst zu übernehmen, fortzuführen und weiterzuentwickeln - die Lebenshilfe Saarbrücken bei der Realisierung von inklusiven Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu unterstützen und zu kooperieren; die Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Behinderungen - grundsätzlich nur umweltverträgliche und nachhaltige Nutzungs- und Wirtschaftskonzepte in der Immobilie zu realisieren - ein gastronomisches Angebot vorzuhalten, welches sich insbesondere auch an Wanderer, Gruppen und Besucher des Urwaldwaldprojektes richtet. - sich an der Realisierung des jährlichen Veranstaltungsprogramms im Urwald und an der Scheune Neuhaus (z.B. Catering, eigene Veranstaltungen, Themen - und Jahreszeitenfeste u. ä.) einzubringen Die Lebenshilfe beabsichtigt, ein inklusives KITA-Konzept im Urwald mit einer waldnahen inklusiven Pädagogik umzusetzen und hierzu notwendige Baumaßnahmen zu verwirklichen: - Bildungspartnerschaft zwischen der Lebenshilfe und dem NABU im Bereich der Wildnispädagogik Wird sich die Regierung des Saarlandes finanziell hieran beteiligen und sind Zuwendungen oder dergleichen vorgesehen? Zu Frage 10: Die Regierung des Saarlandes wird sich nicht unmittelbar finanziell beteiligen. Voraussichtlich wird der Naturland Ökoflächenmanagement GmbH jedoch eine Landesbürgschaft für den Ankauf und den Umbau der Immobilie in Höhe von maximal 1.196.000,-€ (80% des Kreditbetrages) gewährt werden. Hierfür wird von der Naturland Ökoflächenmanagement GmbH eine Avalprovision von 0,5 % p.a. erhoben, wodurch beihilferechtskonform der entsprechende Vorteil der Bürgschaft vergütet wird. Zur Sicherstellung der Aufnahme des Betriebs der Gastronomie hat der SaarForst der Naturland Ökoflächenmanagement GmbH die Gebäude, die für den Betrieb der Gastronomie erforderlich werden, für den Zeitraum bis zur Verpachtung an den betreibenden Gastronom unentgeltlich überlassen. Die Gewährung der Nutzungsmöglichkeit zum Zwecke der Ertüchtigung ist mit keiner unmittelbaren finanziellen Zuwendung verbunden , da in dem Ertüchtigungszeitraum keinerlei Pachten mit dem überlassenen Objekt erwirtschaftet werden. Die Ertüchtigungsmaßnahmen werden durch die Landesentwicklungsgesellschaft LEG als Projektsteuerer für die und auf Rechnung der Naturland Ökoflächenmanagement GmbH durchgeführt.