LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/201 (16/164) 02.01.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Sanierungsbedarf an den saarländischen Schulen Vorbemerkung der Fragesteller: „Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr den bundesweiten Fehlbetrag bei der Modernisierung der Schulen auf 34 Milliarden Euro beziffert. Die deutschen Kommunen haben demnach insgesamt 1,3 Milliarden Euro weniger investiert als vor 20 Jahren. Die saarländischen Städte und Gemeinden haben bekanntlich die bundesweit höchste Pro-Kopf-Verschuldung und liegen bei den Ausgaben für Investitionen deutlich zurück.“ Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 4 zusammengefasst beantwortet. Auf welche Summe beläuft sich der Sanierungsbedarf der allgemeinbildenden Schulen im Saarland (bitte auflisten nach Schultyp und Kreis) Auf welche Summe beläuft sich der Sanierungsbedarf der beruflichen Schulen im Saarland (bitte auflisten nach Schultyp und Kreis)? Wie beurteilt die Landesregierung den Sanierungsbedarf an den saarländischen Schulgebäuden ? Ausgegeben: 03.01.2018 (28.11.2017) bitte wenden Drucksache 16/201 (16/164) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Zu den Fragen 1, 2 und 4: Im Saarland sind die Städte und Gemeinden Schul- und Sachkostenträger der Grundschulen und die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken Schul- und Sachkostenträger der weiterführenden und beruflichen Schulen. Damit liegen Bedarfserfassung , Bezifferung, Planung und Umsetzung von Investitionen in Schulbau in deren Zuständigkeitsbereich. Investitionsbedarfe können sich ergeben beispielsweise an sanierungsbedürftigen Schulgebäuden (wie z.B. Sanierungsbedarf der Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Ausstattung) aber auch an Schulstandorten mit einem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund gestiegener Schülerzahlen (demographische Entwicklung, Zuwanderung ) und/oder steigender Nachfrage nach Ganztagsplätzen. Mittel in welcher Höhe stellen die saarländischen Städte, Gemeinden, Landkreise und der Regionalverband in diesem Jahr insgesamt für die Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung und wie sah diese Zahl vor 20 Jahren aus? Zu Frage 3: Angaben über die Höhe der in diesem Jahr und vor 20 Jahren von den Schulträgern getätigten Aufwendungen für die Sanierung von Schulgebäuden stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben in ihrer Eigenschaft als Schulträger das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und unterliegen bei dessen Ausübung nur der Rechtsaufsicht des Landes. Das nach § 129 Kommunalselbstverwaltungsgesetz bestehende Informationsrecht der Kommunalaufsichtsbehörden darf nur aufgrund eines gegenständlich bestimmten Anlasses und nicht im Sinne einer Bevormundungs- oder Einmischungsaufsicht ausgeübt werden.