LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/202 (16/166) 02.01.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Cumarin in Zimtprodukten Vorbemerkung der Fragestellerin: „Es ist wieder Weihnachtszeit und damit die Zeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Zimtgebäck und zimthaltige Getränke verstärkt nachzufragen und zu konsumieren. Seit Jahren wird festgestellt, dass Zimtprodukte unzulässig hohe Mengen des möglicherweise krebserregenden Duftstoffes Cumarin beinhalten . Problem: Cassia-Zimt enthält erhebliche Mengen an Cumarin, und da er viel preis-günstiger und geschmacksintensiver ist als der gesündere und teurere Ceylon-Zimt, benutzen Produzenten meist Cassia- Zimt.“ Wann, wie viele und welche Zimtprodukte wurden in 2017 untersucht? Zu Frage 1: Zwischen dem 09.11.2017 und dem 30.11.2017 wurden 15 Proben zimthaltige Lebensmittel im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auf ihren Cumaringehalt und auf Kennzeichnungsmängel untersucht. Es handelte sich dabei um 4 Proben Zimtsterne , 10 Proben Zimtwaffeln und 1 Probe Zimt-Caramel-Kuchen. Bei weiteren 27 Proben stehen die Untersuchungen noch aus. Wie oft wurden die Grenzwerte überschritten? Zu Frage 2: Bei 4 der 15 Proben wurde die zulässige Höchstmenge für Cumarin überschritten. Da die weiteren 27 Proben noch nicht bearbeitet sind, stehen hier die Ergebnisse noch aus. Wurden Produkte vom Markt genommen? Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund? Ausgegeben: 03.01.2018 (28.11.2017) bitte wenden Drucksache 16/202 (16/166) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 3: In drei Betrieben war die Ware aus der beanstandeten Produktionseinheit bereits abverkauft . Wegen überhöhtem Cumaringehalt wurden in einer Bäckerei die noch vorhandenen Restbestände an Zimtwaffeln vor Ort unschädlich beseitigt. Es handelte sich um eine Gesamtmenge von 8,5 kg. Gab es Kennzeichnungsprobleme? Wenn ja, welche ? zu Frage 4: Insgesamt wurden 7 der 15 Proben wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Folgende Mängel wurden dabei festgestellt: - die Angaben im Zutatenverzeichnis entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben - fehlende Herstellerangabe - fehlende Füllmengenangabe - die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente fehlten ganz oder teilweise Für die weiteren 27 Proben stehen die Ergebnisse noch aus. Gab es eine Ausweitung der Kontrollen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: In den vergangenen Jahren wurden im Durchschnitt etwas weniger als 30 Proben pro Jahr untersucht. In diesem Jahr ist die Untersuchung von mehr als 40 Proben geplant. Kann zu viel Cumarin der Gesundheit schaden? Zu Frage 6: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. Es hatte sich gezeigt, dass Cumarin im Tierversuch oder als Arzneimittel bei empfindlichen Personen die Leber schädigen und bei Ratten und Mäusen verschiedene Krebsarten auslösen kann. Das BfR hat deshalb eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge abgeleitet. Diese Menge kann ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Sie liegt bei 0,1 mg (Milligramm) Cumarin pro kg Körpergewicht und Tag und gilt auch für besonders empfindliche Verbraucher. Ein Erwachsener mit 60 kg Körpergewicht kann folglich ein Leben lang täglich 6 mg Cumarin aufnehmen, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Denselben Wert hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Bewertung von Cumarin ermittelt . Wird dieser Wert kurzzeitig überschritten, ist keine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten.Eine Überschreitung der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge durch Lebensmittel allein ist nur möglich, wenn der Höchstwert von 50 mg pro kg Lebensmittel voll ausgeschöpft wird und täglich große Mengen solcher Lebensmittel verzehrt werden . Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft, wenn keine weitere Cumarinexposition aus anderen Quellen hinzukommt. Bei Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) sind dies mehr als 120 g Zimtsterne (ca. 24 kleine Zimtsterne ) täglich. Wie auch bei anderen Lebensmitteln rät das BfR zum maßvollen Verzehr . Dabei ist auch zu bedenken, dass Cumarin zusätzlich über kosmetische Mittel wie cumarinhaltige Körperlotionen oder Körperöle aufgenommen werden kann.