LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/222 (16/158) 24.01.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Gewalt gegen Minderjährige Vorbemerkung des Fragstellers: „Im Jahr 2016 gab es laut einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 17.11.2017 allein im Regionalverband Saarbrücken 849 minderjährige Opfer von Gewaltdelikten (Tötungs-, Sexual- und Rohheitsdelikte ). Zu den Rohheitsdelikten zählen: Raub, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung . Im Vergleich zum Jahr 2015 waren es 39 Fälle oder knapp 5% mehr.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Darstellung der Kriminalitätslage greift die Polizei grundsätzlich auf die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zurück. Bei dieser handelt es sich um eine Arbeitsstatistik , in der alle der Polizei bekannt gewordenen und von ihr bearbeiteten strafrechtlichen Ermittlungsvorgänge - mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte und der Verkehrsstraftaten - erfasst werden. Die Daten der PKS geben den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft wieder; die tatsächlichen Verfahrensausgänge werden nicht berücksichtigt. Die Erstellung der PKS basiert auf bundeseinheitlichen Vorgaben. Vor der Veröffentlichung der jährlichen PKS - im Frühjahr des darauf folgenden Jahres – durchlaufen die Daten einen umfassenden Prozess der Qualitätssicherung, um auf diese Weise eine größtmögliche Validität zu gewährleisten. Ausgegeben: 25.01.2018 (21.11.2017) Drucksache 16/222 (16/158) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele der so definierten Gewaltdelikte gegen Kinder und Jugendliche gab es 2015 und 2016 im gesamten Saarland? Bitte die jeweiligen Gesamtzahlen nennen und nach Kreisen bzw. Regionalverband aufschlüsseln. Zu Frage 1: Für das Jahr 2015 sind im Saarland 1.514 und für das Jahr 2016 1.773 solcher Straftaten in der PKS registriert worden, bei denen mindestens ein Opfer unter 18 Jahre alt war. Bei dieser Auswertung wurden die PKS-Deliktsbereiche „Straftaten gegen das Leben“, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ berücksichtigt. Die regionale Verteilung dieser Delikte gestaltete sich wie folgt: Kreise Straftaten 2015 Straftaten 2016 Regionalverband Saarbrücken 706 742 Saar-Pfalz-Kreis 132 167 Kreis Saarlouis 257 374 Kreis Merzig-Wadern 132 130 Kreis Neunkirchen 195 247 Kreis St.Wendel 81 107 Tatörtlichkeit nicht zugeordnet 11 6 Gesamt: 1.514 1.773 Wie viele solcher Gewaltdelikte gegen Kinder und Jugendliche gab es bisher im Jahr 2017 im Saarland . Bitte Gesamtzahl nennen und nach Kreisen bzw. Regionalverband aufschlüsseln. Zu Frage 2: Die PKS für das Jahr 2017 ist noch nicht erstellt. Sie wird erst nach entsprechenden qualitätssichernden Maßnahmen im Frühjahr 2018 fertig gestellt und anschließend veröffentlicht. Wie viele Opfer hatten Migrationshintergrund (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016 und bisher 2017)? Zu Frage 3: In der PKS wird bei festgestellten Opfern lediglich deren Nationalität registriert. Im Jahr 2015 wurden bei den insgesamt 1.514 Straftaten (gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) 1.705 Opfer unter 18 Jahren registriert. Von diesen Opfern besaßen 213 nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Drucksache 16/222 (16/158) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Im Jahr 2016 wurden bei den insgesamt 1.773 Straftaten (gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) 2.079 Opfer unter 18 Jahren registriert. Von diesen Opfern besaßen 411 nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Zur Anzahl der Opfer mit Migrationshintergrund kann auf Grundlage der Erfassungsmodalitäten der PKS keine Aussage getroffen werden. Wie viele Täter und Tatverdächtige hatten Migrationshintergrund (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016 und bisher 2017)? Zu Frage 4: In der PKS wird bei festgestellten Tatverdächtigen neben deren Nationalität auch deren Geburtsland erfasst. Im Jahr 2015 wurden bei den insgesamt 1.514 Straftaten (gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) 1.332 Tatverdächtige registriert. Betrachtet man die Nationalität, besaßen 283 von 1.332 Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Betrachtet man das Geburtsland, wurden 313 von 1.332 Tatverdächtigen nicht in Deutschland geboren. Eine kombinierte Auswertung der Kriterien „Nationalität/Geburtsland“ ist nicht möglich. Im Jahr 2016 wurden bei den insgesamt 1.773 Straftaten (gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) 1.664 Tatverdächtige registriert. Betrachtet man die Nationalität, besaßen 473 von 1.664 Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Betrachtet man das Geburtsland, wurden 508 von 1.664 Tatverdächtigen nicht in Deutschland geboren. Eine kombinierte Auswertung der Kriterien „Nationalität/Geburtsland“ ist nicht möglich. Eine differenzierte Auswertung hinsichtlich der Anzahl von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund kann auf der Grundlage der Erfassungsmodalitäten der PKS daher nicht erfolgen.