LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/227 (16/189) 24.01.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Justizvollzugsbedienstete [Drucksache 16/137 (16/117)] In der Antwort der Landesregierung zu Frage 1.) verweist die Landesregierung auf die Beförderungssituation in der JVA Saarbrücken. Dort sind 6 Beamte seit mehr als 10 Jahren im Eingangsamt und 15 Beamte in den letzten 10 Jahren nicht befördert worden sowie 6 Beamte in den letzten 15 Jahren nicht befördert worden. Im Vergleich zu der JVA SB sind in der JVA Ottweiler 23 Beamte in den letzten 10 Jahren nicht befördert worden und 7 in den letzten 15 Jahren nicht befördert worden. 13 Beamte sind in der JVA Ottweiler noch im Eingangsamt. Vergleicht man nun die Beschäftigungszahlen der beiden JVAen, fällt auf, dass die Beförderung in der JVA SB schneller zu erreichen ist. Aus welchen Gründen sorgt die Landesregierung nicht für eine Ausgewogenheit der Beförderungssituation in den beiden Anstalten? Zu Frage 1: Die Landesregierung ist um eine ausgewogene Beförderungssituation in allen Behörden bemüht. Die Beförderungspraxis muss jedoch im Zusammenhang mit der rechtlichen Notwendigkeit von Dienstpostenbewertungen gesehen werden. Denn neben den sog. Bandbreitenbewertungen (im mittleren Dienst bis A 8, im gehobenen Dienst bis A 11) werden - in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit – hochwertigere Beförderungsstellen ausgewiesen, welche mittels Stellenausschreibungen nach dem Leistungsgrundsatz vergeben werden. Diese Systematik bedingt, dass nicht jede Beamtin/jeder Beamte das Endamt seiner Laufbahn erreichen kann. Der Umstand, dass auf der Zeitachse die Beförderungskorridore in unterschiedlichen Behörden auch unterschiedlich ausfallen, ist daher nicht zwangsläufig und ausschließlich auf eine unausgewogene Beförderungspraxis zurückzuführen. Vielmehr liegt auch eine Ursache darin, dass keine durchgehende Bereitschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht, für Beförderungen notwendige Tätigkeiten zu übernehmen. Ausgegeben: 25.01.2018 (08.12.2017) Drucksache 16/227 (16/189) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Bezogen auf die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, welche seit mehr als 10 bzw. 15 Jahren nicht mehr befördert wurden, liegt die Ursache dafür in einigen Fällen im Erreichen des Endamtes der o.g. Bandbreitenbewertung, so dass eine weitere Beförderung auch nicht mehr zu erwarten steht. Im Übrigen richten sich Beförderungsentscheidungen vorrangig nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Beamtinnen und Beamten, so dass immer der jeweilige Einzelfall in den Blick genommen werden muss. So sind beispielsweise in den o.g. Zahlen auch Beamtinnen und Beamte enthalten, die vollzugsdienstuntauglich befunden und in andere Arbeitsbereiche abgeordnet wurden bzw. anderweitig eingesetzt sind. Davon sind auch teilweise Beamte im Eingangsamt betroffen. Da hier Beförderungen auf einer Stelle des Justizvollzuges schon aus Gründen der gesundheitlichen Eignung nicht mehr möglich sind, müssen gegebenenfalls im Einzelfall individuelle Lösungen in der Landesverwaltung gefunden werden. Mit Blick auf die Beförderungssituation in der JVA Ottweiler und ein bestehendes Gefälle zur JVA Saarbrücken ist auf folgende (weitere) Besonderheit hinzuweisen: Nach Schließung der JVA Neunkirchen hatten insbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen verstärkt den Wunsch geäußert, ihren Dienst in der JVA Ottweiler fortsetzen zu können. Diesen Wünschen - die vor allem in kürzeren Anfahrtszeiten zum neuen Dienstort begründet waren - ist im Einvernehmen mit den Personalvertretungen weitestgehend Rechnung getragen worden. Dies hatte allerdings eine unterschiedliche Altersstruktur in den beiden saarländischen Anstalten zur Folge mit einem Überhang an durchschnittlich älteren Kollegen und Kolleginnen in der JVA Ottweiler. Diese Tatsache wirkt sich zwangsläufig auch auf die Beförderungssituation aus. Um diesem Ungleichgewicht entgegen zu wirken, hat das Ministerium der Justiz die JVA Ottweiler in den Jahren 2015 - 2017 bei der Zuteilung des Beförderungsbudgets großzügiger bedacht, als ihr das nach Anzahl der Köpfe im Verhältnis zur JVA Saarbrücken zugestanden hätte. So war es - im Zusammenspiel mit dem für den Vollzug vom Landtag zur Verfügung gestellten Zusatzbudget - möglich, wichtige Beförderungen in Ottweiler auszusprechen. Im kommenden Jahr wird aufgrund eines - ebenfalls vom Landtag gewährten – weiteren zusätzlichen Budgets in Höhe von 30.000 € im Vollzug voraussichtlich umfangreich befördert werden können, wovon auch und vor allem die Beamtinnen und Beamten mit längeren Wartezeiten sowie die Beamten und Beamtinnen der JVA Ottweiler voraussichtlich profitieren können. Wie viele Werkbetriebe gibt es in den Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler und mit wie vielen Beamten sind diese Betriebe besetzt? Bitte getrennt nach JVA aufführen. Zu Frage 2: JVA Saarbrücken: - 7 Werkbetriebe Betrieb Beamte Gefangene Malerei 1 4 KfZ 1 (+1 Beamter des AVD abgeordnet) 4 Schlosserei 3 7 Elektro 2 2 Druckerei 2 5 Bauamt 1 3 Schreinerei 2 4 Drucksache 16/227 (16/189) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - JVA Ottweiler: - 6 Werk-/ Eigenbetriebe Schlosserei 2 4 Heizung/Sanitär 2 3 Schreinerei 2 3 Malerei/Lackiererei 1 3 Elektro 2 2 KfZ 2 4 Wie viele Eigenbetriebe und wie viele Fremdbetriebe gibt es in den Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler und mit wie vielen Beamten sind diese Betriebe besetzt? Wie viele Gefangene sind dort beschäftigt? Bitte getrennt nach JVA aufführen . Zu Frage 3: JVA Saarbrücken: - 4 Fremdbetriebe Mischbetrieb Halle 5 „Verpacken und Montage“ 2 30 Mischbetrieb Halle 2 „Schrauben“ 3 74 Mischbetrieb Halle 1 EG „Diverses 1“ 1 20 Mischbetrieb Halle 1 UG „Diverses 2“ 1 17 JVA Ottweiler: - 1 Fremdbetrieb: 1 Beamter bei 17 Gefangenen Wie in der Saarbrücker Zeitung zu lesen war, gelten die Handwerkmeister als hochqualifiziert, was die Landesregierung offensichtlich nicht so sieht (vgl. Antwort zu Frage 7 aus Drucksache 16/137 (16/117). Aus welchen Gründen verweigert die Landesregierung die Anerkennung des Meisters und damit die Amts angemessene Alimentation, obwohl sie den Meister nach außen hin als Garant für eine hochwertige Ausbildung anpreist und hoch lobt? (Vgl. Drucksache 15/870) Zu Frage 4: Die Landesregierung wertschätzt - entgegen dem beim Fragesteller offenbar entstandenen Eindruck - die mit dem Abschluss der Meisterausbildung einhergehende Qualifikation . Allerdings wurde im Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (Az.: 2 K 702/14) vom 25. Februar 2016 für die Laufbahn des Werkdienstes im Saarland festgestellt, dass die Beamten mit einem Meistertitel bereits amtsangemessen alimentiert werden. Drucksache 16/227 (16/189) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Es besteht daher auch allein aufgrund des Meistertitels keine Berechtigung zum Aufstieg in den gehobenen Justizvollzugsdienst. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes wurde im Beschluss des Ober-verwaltungsgerichtes des Saarlandes (Az.: 1 A 59/16) vom 6. Februar 2017 bestätigt. Plant die Landesregierung hierzu eine Unternehmungsberatung zu beauftragen, wie bei der Polizei (Vgl. Antwort 1 zu Drucksache 16/134 (16/108) Zu Frage 5: Nein. Handwerksmeister besitzen nach der bestandenen Meisterprüfung die Fachhochschulzugangsberechtigung und werden an der Universität zu Studiengängen ihres Fachbereiches zugelassen. Beamte des gehobenen Dienstes dürfen ebenfalls an der Universität studieren, nachdem sie die Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes absolviert haben. Wie sieht die Landesregierung diese Qualifikation im Vergleich? Zu Frage 6: Allein der Umstand, dass ein bestimmter Berufsabschluss zur Zulassung an einem (Fach-) Hochschulstudium qualifiziert, zwingt nicht zum Anstellen von Vergleichen bei der Frage der Laufbahneinstufung (siehe Antwort Frage 4). Im Übrigen ist den Werkmeistern unbenommen, von der Fachhochschulzugangsberechtigung Gebrauch zu machen. In Einzelfällen kann dafür eine Beurlaubung vom Dienst ohne Dienstbezüge gewährt werden.