LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/263 (16/196) 26.02.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Missstände an saarländischen Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: „Durch Berichte der SZ vom 13.12.2017 und vom 15.12.2017 sind Missstände in der Gemeinschaftsschule Bruchwiese und der Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Dudweiler bekannt geworden.“ Wie ist der Wortlaut dieser beiden sog. Brandbriefe an das Bildungsministerium? Zu Frage 1: Bei dem als Hilferuf bezeichneten Brief der Gemeinschaftsschule Bruchwiese handelt es sich um ein nicht zu veröffentlichendes Schreiben an die Landesregierung, das zeitgleich an die Staatskanzlei und das Ministerium für Bildung und Kultur erging, bei dem Schreiben der Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Dudweiler um ein nicht zu veröffentlichendes Schreiben an den Dienstherren über den Dienstweg. Im Sinne des Persönlichkeits- und Datenschutzes kann keine Wortlaut-Veröffentlichung erfolgen. Die Inhalte der Schreiben wurden seitens der Landesregierung im Ausschuss für Bildung , Kultur und Medien des Landtages am 18.01.2018 ausführlich dargestellt. Gibt es ähnliche Schreiben von anderen Schulen im Saarland seit Januar 2017? Wann wurde auf die o.g. Schreiben vom Bildungsministerium reagiert und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen (bitte nach Schulen getrennt auflisten)? Zu den Fragen 2 und 3: Insgesamt existieren 14 Schreiben von Schulen, die an die Landesregierung übersandt wurden und diverse Problemlagen thematisieren. Ausgegeben: 26.02.2018 (18.12.2017) bitte wenden Drucksache 16/263 (16/196) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Bereits vor Bekanntwerden des Schreibens der Gemeinschaftsschule Bruchwiese an die Landesregierung wurden umfassende Maßnahmen der Schulentwicklung, bei der Personalisierung und hinsichtlich der Aufnahmekapazität zur Entlastung bzw. Bewältigung besonderer pädagogischer Herausforderungen ergriffen. Alle saarländischen Schulen erhalten eine bedarfsorientierte Unterstützung ihrer pädagogischen Arbeit durch zielgerichtete, an der Qualitätssteigerung orientierte Maßnahmen , die durch das Ministerium für Bildung und Kultur ermöglicht bzw. begleitet werden ; die standortspezifische Ausgangssituation wird mit jeder einzelnen Schule gemeinsam analysiert. Auf der Grundlage einer genauen Bedarfs- sowie Stärken- /Schwächen-Analyse erhält jede Schule eine passgenaue Unterstützung zu den entwickelten schulspezifischen Konzepten. Im Haushalt 2018 sind bereits zusätzliche Mittel zu entsprechenden Projekten zur Entlastung von Schulen eingestellt (Grundschulen 115.000 EUR, Gemeinschaftsschulen 181.000 EUR). Darüber hinaus wurden 150.000 EUR im Haushalt bereitgestellt, um ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, das Belastungsfaktoren an Schulen objektivierbar ermittelt. Sind seither Besserungen eingetreten? Zu Frage 4: Aufgrund des überschaubaren Zeitraums ist eine Aussage über die Wirkung der Maßnahmen nur in begrenztem Umfang möglich. Schulische Qualitätsentwicklung und Schulentwicklungsprozesse sind langfristig orientiert. Die positiven Reaktionen der Schulen auf die zusätzliche Personalisierung für stark belastete Standorte – und die damit einhergehende Ermöglichung von Doppelbesetzungen – zeigen die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen mit Blick auf die Realisierung guten Unterrichts. Eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen ist im Rahmen der regelmäßigen Externen Evaluation vorgesehen. Welche weiteren Maßnahmen sind noch in diesem Schuljahr an den betroffenen Schulen geplant? Zu Frage 5: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.