LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/275 (16/230) 02.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: „Aujeszkysche Erkrankung (Pseudowut)“ Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit mehreren Monaten läuft im Saarland ein Monitoring zur Aujeszkyschen Erkrankung. Soweit im Moment zugänglich, zeigen die diesbezüglichen Ergebnisse, dass fast 10% des untersuchten Schwarzwildes Antikörper auf die Viren der Aujeszkysche Erkrankung ausgebildet hat. Die zwei durch Aujeszky getöteten Jagdterrier (November 2017) aus Kusel, belegen klar, dass die Krankheit in der Region vorhanden ist. Durch die stets weiter zunehmende Schwarzwildpopulation wird sich das Virus in Zukunft wohl gar noch schneller verbreiten . Dass Herr Umweltminister Jost kürzlich bereits einer Entschädigungsregelung für durch Aujeszkysche Erkrankung getötete Jagdhunde zustimmte , zeigt, dass das Problem immanent ist und das Virus für alle Hunde und Katzen im Saarland eine lebensbedrohliche Gefahr darstellt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Wild- und Hausschweine sind die natürlichen Wirte und Reservoire des Virus der Aujeszky ’schen Krankheit (AK-Virus). Wildschweine zeigen, wenn sie infiziert sind, keine bis nur leichte Symptomatik; sie tragen das AK-Virus danach aber lebenslang im Körper und können jederzeit zum Ausscheider werden, obwohl sie Antikörper entwickeln. Das heißt, Nachweise von AK-Antikörpern bei Wildschweinen können als Indikator dafür dienen, dass das Virus in den betreffenden, vorher eventuell noch unauffälligen Revieren angekommen ist. Es bedeutet auch, dass dort eine Infektionsgefahr für andere empfängliche Tiere bestehen kann, wenn sie mit infizierten Wildschweinen selbst, deren virushaltigen Sekreten und Exkreten oder mit deren infiziertem Fleisch und Organen in Kontakt kommen. Ansteckungen von Hunden, insbesondere von Jagdhunden , sind selten, aber nicht völlig auszuschließen. In jedem Fall verläuft die Krankheit für ein betroffenes Tier qualvoll und tödlich. Ausgegeben: 02.03.2018 (25.01.2018) Drucksache 16/275 (16/230) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Nur Menschen und Pferde (Equiden) sind nicht empfänglich und können sich nicht anstecken. Die Anzeigepflicht für die Aujeszky`sche Krankheit (AK) besteht wegen der Gefahr ihres Übergreifens auf Hausschweinebestände. Die Landesregierung nimmt daher die nach den Untersuchungsergebnissen vorliegenden Nachweise für die Verbreitung der AK auch in den saarländischen Schwarzwildbeständen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Sie weist aber darauf hin, dass der Nachweis von Antikörpern bei einem erlegten oder verendeten Wildschwein nicht zwingend den Rückschluss erlaubt, ob und wie viele der Wildscheine in den Jagdrevieren aktuell Virusausscheider sind. Die Landesregierung stellt auch fest, dass neben dem möglichen Übergreifen auf Hausschweine vor allem Jagdhunde ansteckungsgefährdet sind, wenn sie Kontakt mit Wildschweinen oder deren Ausscheidungen haben bzw. rohes Fleisch oder rohe Organen von Wildschweinen fressen. Die Landesregierung macht daher alle Tierhalter im Saarland darauf aufmerksam, dass es keine Schutzimpfung gegen die AK für Hunde und Katzen gibt, weshalb das Vermeiden der Ansteckung die einzige Möglichkeit ist, sie zu schützen. Um sie vor einem Kontakt mit dem Virus zu bewahren, ist das verantwortliche Handeln der Besitzer unbedingt erforderlich. Ihrer Entscheidung obliegt es primär, ob und auf welche Art Haustiere, darunter auch Jagdhunde, vom direkten Kontakt mit Schwarzwild bzw. mit seinen Ausscheidungen und seinem infiziertem Fleisch ferngehalten werden. Wenn Jagdhunde z.B. bei intensiver Bejagung im Seuchenfall eingesetzt werden und sich dabei nachweislich mit AK infizieren und daran sterben, kann die Landesregierung lediglich die betreffenden Hundeführer finanziell dabei unterstützen, den verendeten Hund zu ersetzen. Welche Ergebnisse erbrachte das Monitoring zur Aujeszkysche Erkrankung bislang genau? (Statistik ) Zu Frage 1: In 2017 wurden folgende Monitoringdaten erhoben: Landkreis Merzig Saarlouis Neunkirchen Saarpfalz- Kreis St. Wendel Regionalverband gesamt negativ untersucht 45 51 52 54 52 54 308 positiv untersucht 10 7 2 0 2 1 22 gesamt untersucht 55 58 54 54 54 55 330 Seroprävalenz % 18,18 12,07 3,70 0,00 3,70 1,82 In den einzelnen Landkreisen verteilen sich die positiven Proben wie folgt: LK Merzig: Wadern (1), Brotdorf (2), Lockweiler (1), Bardenbach (1), Merzig (1), ohne Angaben des Fundortes /Erlegeortes (4), LK Saarlouis: Rehlingen-Siersburg (2), Überherrn (2), Rammelfangen (1), Wallerfangen (1), ohne Angaben des Fundortes/Erlegeortes (1). LK Neunkirchen: Neunkirchen (1), Ottweiler (1), LK St. Wendel: Nonnweiler-Schwarzenbach (2), Regionalverband: Lauterbach (1). Drucksache 16/275 (16/230) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Gibt es eine Verbreitungs- oder Risikokarte aufgrund des Monitorings? Falls ja, bitte ich diese zur Verfügung zu stellen. Falls nein, ist es geplant eine Verbreitungs- und Risikokarte zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen? Zu Frage 2: Es gibt keine entsprechende Verbreitungs- und Risikokarte. Es ist nicht beabsichtigt, eine derartige Karte zu erstellen. Die Angaben der Fundorte lassen keine direkten Rückschlüsse auf das tatsächliche Infektionsgeschehen in unterschiedlichen Bereichen des Saarlandes zu. Zum einen können Antikörper auch bei überwundener Krankheit oder länger zurückliegendem Kontakt mit dem Erreger nachgewiesen werden . Zum anderen können bei einer frischen Infektion teilweise noch keine Antikörper nachgewiesen werden. Auf Grundlage des Monitorings muss das gesamte Saarland als Gebiet mit gleich hohem Infektionsrisiko eingestuft werden. Für Gebiete, in denen bislang keine Antikörper nachgewiesen wurden, kann nicht zwangsläufig von einer geringeren Infektionsgefahr ausgegangen werden. Gibt es weiterführende Überlegungen zum Jagdhundeschutz , sollte die Schwarzwildbejagung im Zuge der Afrikanischen Schweinepest noch intensiviert werden, damit für die waidgerechte Jagd stets genügend Nachsuchehunde zur Verfügung stehen? Zu Frage 3: Die Reduktion der Schwarzwilddichte ist eine sinnvolle Maßnahme zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP), denn je niedriger die Schwarzwilddichte ist, desto früher bricht die Infektionskette bei einem ASP-Ausbruch ab. Auch im Saarland soll Schwarzwild vermehrt bejagt werden. Die Mitwirkung von Jagdhunden für die Nachsuche ist dabei unerlässlich. Da es für Hunde keine Schutzimpfung gegen die Aujeszky ´sche Erkrankung gibt, besteht die einzige mögliche Schutzmaßnahme darin, den Jagdhund bei der Nachsuche nicht in direkten Kontakt mit Ausscheidungen oder infiziertem Körpergewebe von Wildschweinen kommen zu lassen oder sie damit zu füttern . Dies liegt alleine in der Verantwortung des Hundeführers. Plant die Landesregierung abseits der Jagdhundebesitzer eine verstärkte Information für andere Hunde- und Katzenbesitzer über die Aujeszkysche Erkrankung? Zu Frage 4: Auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sind Informationen über die Erkrankung und mögliche Maßnahmen der Tierbesitzer zum Schutz ihrer Hunde und Katzen vor der Aujeszkyschen Erkrankung eingestellt: https://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm https://www.saarland.de/tierschutz.htm