LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/311 (16/195) 19.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Kirchenasyl Vorbemerkung des Fragestellers: „Bundesinnenminister De Maizière stellt aktuell fest, dass die Zahl von gewährtem Kirchenasyl höher als gedacht ist. Das Saarland schloss bereits im Jahr 2002 (02.07.2002) unter Ministerin für Inneres und Sport Kramp-Karrenbauer mit der evangelischen Kirche im Rheinland und der evangelischen Kirche der Pfalz (protestantische Landeskirche ) eine Vereinbarung zum Kirchenasyl. Die Zahlen des Kirchenasyls gingen seit der Gründung der Härtefallkommission im Jahre 2004 (14.12.2004) zurück, steigen aber seit der Flüchtlingskrise 2015 wieder, wie durch den Innenminister festgestellt, stark an.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochene Vereinbarung mit den evangelischen Kirchen hat zum Ziel, bei sich abzeichnendem Kirchenasyl nach Möglichkeit in Gesprächen zwischen den Kirchenverantwortlichen und der Zentralen Ausländerbehörde bzw. dem Fachreferat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport Lösungen zu besprechen oder die Unlösbarkeit bestimmter Fälle nachvollziehbar aufzuzeigen . Die Vereinbarung setzt also primär auf Prävention und auf den strukturierten Dialog, um Kirchenasylfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Ausgegeben: 19.03.2018 (18.12.2017) Drucksache 16/311 (16/195) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Welche Zahlen gemeldeten Kirchenasyls liegen im Saarland für die Jahre 2015 bis 2017 vor? (Falls möglich, evangelisch und katholisch getrennt) Zu Frage 1: Jahr Personen insgesamt davon Kath. Kirche davon Ev. Kirchen 2015 21 15 6 2016 48 45 3 2017 52 45 7 Welche Fakten zu rechtlichen, sozialen und humanitären Problemlagen im Vorfeld der Gewährung von Kirchenasyl wurden von den evangelischen Kirchen in diesem Zeitraum gemäß der Vereinbarung vom 02.07.2001 dem Ministerium für Inneres vorgetragen? Zu Frage 2: Keine. Die betroffenen evangelischen Kirchengemeinden sind den Empfehlungen, welche in der Vereinbarung ausgesprochen wurde, nicht gefolgt. In der Vereinbarung wird darauf hingewiesen, dass nach den gültigen Kirchenordnungen jede Kirchengemeinde durch ihr gewähltes Leitungsorgan handelndes Subjekt bleibt und die vereinbarte Vorgehensweise beim Kirchenasyl deshalb für die einzelne Kirchengemeinde lediglich empfehlenden Charakter hat. Gibt es bei den Fällen von Kirchenasyl Hinweise, dass neben rechtlichen, sozialen und humanitären Problemlagen auch politische Gesichtspunkte wie beispielsweise, grundsätzlich Abschiebungen zu verhindern, bei der Gewährung von Kirchenasyl eine Rolle spielen? Zu Frage 3: Es gibt seitens der Landesregierung keine Hinweise dazu, dass die Kirchen durch die Gewährung von Kirchenasyl politische Gesichtspunkte verfolgen. Wie viele Fälle kommen während oder nach dem Kirchenasyl vor die Härtefallkommission und mit welchem Ergebnis? Zu Frage 4: Seitens der Härtefallkommission wurden bisher keine entsprechende Härtefallersuchen an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gerichtet. Drucksache 16/311 (16/195) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - In wie vielen Fällen führte letztlich Kirchenasyl zur Erlangung eines Aufenthaltstitels? Zu Frage 5 Das europäische Recht (Dublin III VO) sieht hinsichtlich der formellen Frage der Zuständigkeitsverteilung für die Prüfung von Asylverfahren durch die Mitgliedsstaaten vor, dass die Überstellung eines Ausländers innerhalb einer strikten Frist vollzogen sein muss. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der eigentlich zuständige Mitgliedstaat nicht mehr verpflichtet, den zu überstellenden Ausländer aufzunehmen. Es kann durch das Kirchenasyl dazu kommen, dass Ausländer nicht in der vorgegeben Frist an einen anderen Mitgliedsstaat überstellt werden können. In der Folge ist die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Je nach Herkunftsstaat kann dies zur Folge haben, dass die Entscheidung des Bundesamtes im Rahmen des Asylverfahrens zu einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland führt. Von den sich im Jahr 2015 ins Kirchenasyl begebenden Personen erhielten im durchzuführenden Asylverfahren letztlich 19 Personen einen Aufenthaltstitel , bei den Kirchenasylfällen des Jahres 2016 waren es 48 Personen. Von den sich im Jahr 2017 ins Kirchenasyl begebenden Personen erhielten bisher 37 Personen einen Aufenthaltstitel. Wird es von der Landesregierung weiter als zielführend erachtet, neben den ordentlichen Instanzen und der Möglichkeit, die Härtefallkommission anzurufen, noch weiter eine gesetzlich nicht vorgesehene Instanz, (Kirchenasyl) zu tolerieren? Zu Frage 6: Kirchenasyl wird nicht als eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut angesehen, sondern hat sich aus christlicher-humanitärer Verantwortung entwickelt und zwischenzeitlich etabliert. Insoweit wird auch auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.