LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/314 (16/252) 19.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Ausreisepflichtige Ausländer im Saarland [Drucksache 16/224 (16/152)] Im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung auf diese Anfrage haben sich folgende Nachfragen ergeben: In der Antwort auf meine Anfrage schreiben Sie, dass 1.262 Personen als ausreisepflichtig registriert sind, hiervon allerdings 1.097 Personen im Besitz einer Duldung waren. Welche Gründe lagen bei diesen Personen vor, die zu einer Duldung geführt haben (bitte aufschlüsseln )? Zu Frage 1: Eine retrospektive statistische Auswertung der Gründe für die Erteilung einer Duldung zu dem in der Antwort der Landesregierung genannten Stichtag (31.10.2017) ist nicht möglich. Nach einer tagesaktuellen Auswertung zum Stichtag 01.02.2018 waren 1.090 Personen im Besitz einer Duldung. Die Duldungsgründe schlüsseln sich wie folgt auf: Ausgegeben: 19.03.2018 (05.02.2018) Drucksache 16/314 (16/252) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Duldungsgründe Anzahl Asylfolgeverfahren 54 Fehlende Dokumente 349 Medizinische Gründe 51 Abschiebungshindernis im Hinblick auf Art. 6 GG 131 Fehlendes Einverständnis der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 AufenthG 7 Eltern von Kindern mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG 6 Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen (§ 60 a Abs. 2 S. 3 AufenthG) 54 „Ausbildungsduldung“ (§ 60 a Abs. 2 S. 4 - 6 AufenthG) 23 Petitions-/Härtefallverfahren 3 Fehlende Flugverbindung u. ä. 219 Abschiebestopp 1 Sonstige Duldungsgründe 192 In der Antwort auf meine Anfrage schreiben Sie, dass im Zeitraum 2015 bis 14.11.2017 insgesamt 467 Abschiebungen/Zurückschiebungen gescheitert sind, die bereits durch das Landesverwaltungsamt eingeleitet waren. Aus welchen Gründen sind diese Abschiebungen gescheitert (bitte aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Die Gründe für das Scheitern einer Abschiebung werden vom Landesverwaltungsamt erst seit dem Jahr 2017 statistisch erfasst. Die Gründe für das Scheitern der in der Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker – Landtagsdrucksache 16/224 - genannten 215 Abschiebungen im Zeitraum von 01.01.2017-14.11.2017 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Gründe für das Scheitern der Abschiebung Anzahl Nichtantreffen in der Wohnung 122 Medizinische Gründe 15 Kirchenasyl 11 Rechtliche Gründe 18 Flugausfall 15 Widerstand 20 Storno durch BAMF 14 Drucksache 16/314 (16/252) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Welche Kosten sind durch diese 467 gescheiterten Abschiebungen/Zurückschiebungen dem Saarland insgesamt entstanden (bitte aufschlüsseln )? Zu Frage 3: Hierüber werden keine Statistiken geführt. Wie viel Personal (Polizei, Dolmetscher, Sozialarbeiter etc.) wurde bei diesen 467 gescheiterten Abschiebeversuchen insgesamt eingesetzt (bitte aufschlüsseln)? Zu Frage 4: Statistiken über das bei einer Abschiebung eingesetzte Personal werden nicht geführt. Ist Ihrer Antwort zur Frage 5 zu entnehmen, dass die Landesregierung keine Kenntnis darüber hat, ob Personen, deren Abschiebung gescheitert ist, sich weiterhin im Saarland aufhalten? Zu Frage 5: Nein, das Nichtführen einer Statistik über den Verbleib von Ausländern, deren Abschiebung /Zurückführung gescheitert war, bedeutet nicht, dass das Landesverwaltungsamt keine Kenntnis über den Aufenthalt des betroffenen Ausländers hat. Führten eine oder mehrere gescheiterte Abschiebeversuche im Zeitraum 2015 bis 14.11.2017 dazu , dass die betreffenden Personen eine Duldung erhielten? Wenn ja, in wie vielen Fällen und was waren die Gründe für eine Duldung? Zu Frage 6: Ja, über die Anzahl der Fälle und die Gründe für eine Duldung werden allerdings keine Statistiken geführt.