LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/324 (16/239) 26.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Eine Milliarde Euro Bundesmittel für Baumaßnahmen für saarländische Kommunen Vorbemerkung des Fragestellers: „In der Saarbrücker Zeitung vom 16.01.2018 ist zu lesen, dass der Innenminister auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer des Saarlandes sich dahingehend äußerte, dass den saarländischen Kommunen bis 2022 für Baumaßnahmen eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt würden. Etwa 590 Millionen Euro sollen aus einem vom Bund geschnürten Kommunalpaket kommen, 410 Millionen speisen sich aus diversen weiteren sprudelnden Bundesmitteln.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der Pressebericht vom 16.01.2018 gibt den Inhalt der Rede anlässlich des Neujahrsempfangs der Architektenkammer des Saarlandes stark verkürzt und komprimiert wieder und erweckt dadurch den Eindruck, als handele es sich bei den von Herrn Minister aufgeführten finanziellen Maßnahmen für die saarländischen Kommunen ausschließlich um Bundesmittel für kommunale Baumaßnahmen. Diese waren jedoch lediglich Teilaspekte der kommunalen finanziellen Hilfen, die Gegenstand der Rede von Herrn Minister Bouillon waren. Bei dem von Herrn Minister angeführten Kommunalpaket handelt es sich nicht um eine Förderung des Bundes, sondern um das saarländische Kommunalpaket aus dem Jahre 2015. Auch bei den übrigen rund 410 Millionen Euro handelt es sich nicht alleine um Bundesmittel , sondern um Mittel, die das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport für kommunale Investitionen verwaltet. Neben Bundesgeldern handelt es sich hierbei auch um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs (Bedarfszuweisungen). Ausgegeben: 26.03.2018 (01.02.2018) Drucksache 16/324 (16/239) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wo und wann wurde vom Bund ein Kommunalpaket in Höhe von 590 Millionen zugunsten saarländischer Kommunen geschnürt und welchen Inhalt hat dieses Kommunalpaket? Zu Frage 1: Das saarländische Kommunalpaket wird bis 2022 (in Einzelpunkten bis 2024) Entlastungen und Geldzuflüsse bei den saarländischen Städten und Gemeinden in Höhe von ca. 590 Mio. Euro erbringen. Im Einzelnen handelt es sich um: - Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (bisher) 3,4 Mio. - Kosten Finanz- und Sozialgutachten Gemeindeverbände 0,4 Mio. - Leistungen für Kindertagesstätten und Förderung GT-Schulen 2015-2017 13,9 Mio. - Flüchtlingswohnraumprogramm 35,0 Mio. - Mittel für die LH Saarbrücken (Ludwigsparkstadion und Stadtmitte am Fluss (bis 2024)) 38,4 Mio. - Kommunaler Entlastungsfonds (KELF) 145,0 Mio. - Weitergabe von Bundesentlastungen (urspr. für die Eingliederungshilfe, jetzt über KdU und USt.-Anteil) abzüglich kommunaler Sanierungsbeitrag (bis 2024) 269,0 Mio. - Schaffung von Spielräumen (Verlängerung d. Zeitraums des HH-Ausgleichs auf 2024, Anhebung Kreditrahmen, Änderung der Kreditgenehmigungspraxis , Sonderkredite f. rentierliche Maßnahmen bis 2017) 90,5 Mio. Aus welchen Bundesmitteln speisen sich die weiter erwähnten 410 Millionen? Zu Frage 2: Auch diese Mittel betreffen grds. den Zeitraum von 2015 bis 2022, die Kommunalinvestitionsprogramme haben jedoch jeweils kürzere Förderzeiträume. Sie setzen sich wie folgt zusammen: - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I (Bundesmittel für Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur) 75,3 Mio. - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (Bundesmittel für Bildungsinfrastruktur) 72,0 Mio. - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 24,0 Mio. - Städtebauförderung 100,0 Mio. - Allgemeine Bedarfszuweisungen 180,0 Mio. - Bedarfszuw. zur Unterhaltung komm. Straßen (2017) 20,0 Mio. Es ist derzeit nicht abzuschätzen ob und in welcher Höhe weitere Bundesförderprogramme bis 2022 aufgelegt werden, daher kann hierzu noch keine Prognose abgegeben werden. Drucksache 16/324 (16/239) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wann ist mit der Auszahlung der erwähnten Milliarde an die Kommunen zu rechnen? Zu Frage 3: Wie aus den oberen Antworten zu ersehen ist, handelt es sich um laufende Hilfen bzw. Förderprogramme. Auszahlungen bzw. die Auswirkung der geschaffenen Erleichterungen sind daher seit 2015 kontinuierlich bei den saarländischen Kommunen zu verzeichnen . Die Förderrichtlinie zum jüngsten der Bundesprogramme, das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II, ist vor wenigen Wochen genehmigt worden, so dass auch die dortigen Mittel ab sofort von den saarländischen Kommunen abgerufen werden können.