LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/325 (16/256) 26.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Widerrufsprüfung Dreijahresfrist Vorbemerkung des Fragestellers: „Bis zum 31.12.2018 läuft für viele Flüchtlinge die Dreijahresfrist ab. Zu dieser Frist muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flüchtlingsanerkennung erneut prüfen und ggf. widerrufen bzw. zurücknehmen. Ohne einen Widerruf bzw. eine Rücknahme innerhalb der Dreijahresfrist können die betroffenen Personen einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erhalten.“ Für wie viele Flüchtlinge, die sich im Saarland aufhalten, läuft bis zum 31.12.2018 die Dreijahresfrist ab? Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge, bei denen die Dreijahresfrist bis zum 31.12.2018 abläuft (bitte aufschlüsseln)? Bei wie vielen Flüchtlingen wurde seit 2014 die Flüchtlings-anerkennung bisher widerrufen bzw. zurückgenommen? Zu den Fragen 1 - 3: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da die Entscheidung über den Widerruf und die Rücknahme der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 AsylG in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes, konkret des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, liegt, verfügt die Landesregierung über keine entsprechenden Statistiken. Ein Widerruf oder eine Rücknahme seitens des Bundesamtes im angefragten Zeitraum ist dem Landesverwaltungsamt nicht bekannt. Ausgegeben: 26.03.2018 (20.02.2018) bitte wenden Drucksache 16/325 (16/256) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Flüchtlinge, bei denen die Flüchtlingsanerkennung seit 2014 widerrufen bzw. zurückgenommen wurde, wurden bisher abgeschoben? Zu Frage 4: Im Falle eines erfolgten Widerrufs oder einer erfolgten Rücknahme durch das Bundesamt bedarf es, bevor es ggf. zu einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung im Rahmen der Abschiebung kommt, zunächst einer gesonderten Ermessensentscheidung des Landesverwaltungsamtes nach § 52 AufenthG über den Widerruf des Aufenthaltstitels . Derartige Entscheidungen werden statistisch nicht erfasst. Insoweit wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1 – 3 verwiesen. Wie viele Flüchtlinge haben seit 2014 einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erhalten, ohne dass eine Widerrufsprüfung erfolgt ist? Zu Frage 5: Ein Prüfverfahren des Bundesamtes findet immer statt. Wie vielen Flüchtlingen in der Folge eine Niederlassungserlaubnis erteilt worden ist, wird statistisch nicht erfasst. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiter das BAMF für die Widerrufsprüfung im Saarland einsetzt bzw. ob das BAMF im Saarland Mitarbeiter für die Widerrufsprüfung einsetzt? Zu Frage 6: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.