LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/326 (16/262) 26.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Polizeiorganisation Wie hoch sind die Kosten eines Polizeibeamten im Eingangsamt des mittleren Polizeidienstes pro Jahr? Bitte detailliert darlegen! Zu Frage 1: Die detaillierte Übersicht zum Besoldungsaufwand für eine Beamtin/ einen Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes kann der als Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Bei der Berechnung wurde von einer/einem ledigen Polizeivollzugsbeamten im Eingangsamt des mittleren Dienstes in Besoldungsgruppe A 7 (Amtsbezeichnung: Polizeimeister /Polizeimeisterin) ausgegangen. Aus Gründen der Vollständigkeit wurde die Gehaltssumme für alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 7 ermittelt. Die sog. „Polizeizulage“ nach Vorbemerkung Nr. 9 des in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG – ÜL Saar) wurde ab der ersten Erfahrungsstufe in voller Höhe berücksichtigt, da Polizeivollzugsbeamte bereits ab dem zweiten Ausbildungsjahr Anspruch auf die Polizeizulage haben, der aktive Dienst des ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten somit nach einer Dienstzeit von zwei Jahren i.S. der Vorbemerkung Nr. 9 i.V.m. der Anlage IX des BBesG – ÜL Saar beginnt. Zu der in der Tabelle ausgewiesenen „Grundbesoldung“ wären ggf. noch Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und für Dienst zu wechselnden Zeiten) sowie nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung hinzuzurechnen. Diese Zulagen sind jedoch nicht quantifizierbar, da ihre Höhe vom Umfang der Inanspruchnahme durch entsprechende Dienste abhängig ist. Ausgegeben: 26.03.2018 (21.02.2018) Drucksache 16/326 (16/262) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wäre der Polizeiliche Ordnungsdienst notwendig, wenn der mittlere Polizeidienst im Saarland noch besetzt würde? Zu Frage 2: Ja. Der Polizeiliche Ordnungsdienst hat sich mit seinem begrenzten Aufgabenspektrum bewährt und soll dauerhaft zur Entlastung der Vollzugspolizei und zu deren Konzentration auf ihre Kernaufgaben im Bereich Gefahrenabwehr und Strafverfolgung beitragen. Die Errichtung des Polizeilichen Ordnungsdienstes war zum Zeitpunkt der eingetretenen Verschärfung der Sicherheitslage in Deutschland und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen die sinnvollste Möglichkeit, kurzfristig Personalverstärkung herbei zu führen. Durch die Verlagerung niedrigschwelliger hoheitlicher Tätigkeiten konnten Polizeivollzugsbeamte (laufbahnübergreifend) verstärkt für die Wahrnehmung sonstiger Sicherheitsaufgaben freigesetzt werden. Außerdem hätte das Verfahren zur Neueinstellung von Polizeivollzugsbeamten wegen der notwendigen Ausbildungszeiten (gehobener Polizeidienst: drei Jahre, mittlerer Polizeidienst: zwei Jahre) erheblich länger gedauert als die dreimonatige Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Polizeilichen Ordnungsdienstes und hätte somit nicht die erforderliche kurzzeitige Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage bewirkt. Werden im Saarland private Sicherheitsfirmen eingesetzt, um nicht besetzte Polizeiinspektionen zu kontrollieren und wenn ja, wie hoch sind die Kosten? Bitte detailliert darlegen Zu Frage 3: Der am 11.04.2014 zwischen dem damaligen Ministerium für Inneres und Sport und der Fa. WRD Große-Beck geschlossene Dienstleistungsvertrag umfasste die Bewachung der folgenden Dienststellen: Polizeiinspektion Nohfelden – Türkismühle Polizeiinspektion Blieskastel Polizeiinspektion Wadern Polizeiinspektion Saarbrücken-Brebach Polizeiinspektion Bous und Polizeiinspektion Illingen. Der Vertrag verlängert sich jährlich, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Anzahl der zu bewachenden Dienststellen wuchs sukzessive von drei in 2014 auf sieben in 2017 auf. Die jährlichen Gesamtkosten seit Beginn der Dienstleistung im April 2014 sind in dem nachfolgenden Diagramm dargelegt. Die bisherigen Kosten für 2018 sind noch nicht berücksichtigt. Die Polizeiinspektion Wadern ist durch den Zusammenschluss mit der PI Nohfelden Türkismühle zur rund um die Uhr besetzten PI Nordsaarland aufgewachsen, so dass dort ab dem Jahr 2016 keine Bewachung durch den privaten Sicherheitsdienst mehr erforderlich war. Die PI Nohfelden-Türkismühle wurde zum Polizeiposten Nohfelden- Türkismühle, der jedoch bei Nichtbesetzung ebenfalls bewacht wird. Drucksache 16/326 (16/262) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - 2014 2015 2016 2017 Gesamt PI Nohfelden-Türkismühle jetzt PP Nohf.-Türkism. 8.479,75 € 25.734,56 € 43.157,80 € 8.989,63 € 86.361,74 € PI Blieskastel 14.629,86 € 26.783,55 € 39.974,34 € 51.090,24 € 132.477,99 € PI Wadern jetzt PI Nordsaarland 311,88 € 2.069,74 € 2.381,62 € PI Brebach 22.022,50 € 52.944,98 € 74.967,48 € PI Bous 1.871,25 € 34.094,19 € 51.990,68 € 87.956,12 € PI Illingen 37.315,69 € 53.047,37 € 90.363,06 € Gesamt 23.421,49 € 56.459,10 € 176.564,52 € 218.062,90 € 474.508,01 € Werden an sonstigen Objekten (Landeseigene Gebäude, Baustellen, etc.) private Sicherheitsfirmen eingesetzt und wenn ja, wie hoch sind hier die Kosten? Bitte detailliert darlegen! Zu Frage 4: Nein. - 4 - Anlage Eingangsamt Erfahrungsstufen Bes.Gr. A 7: Polizeimeister 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Grundgehalt 2.228,76 € 2.280,49 € 2.352,90 € 2.425,29 € 2.497,69 € 2.570,09 € 2.642,51 € 2.694,21 € 2.745,95 € 2.797,66 € Allg. Stellenzulage 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € 19,79 € Polizeizulage 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € 127,38 € Insgesamt pro Monat 2.375,93 € 2.427,66 € 2.500,07 € 2.572,46 € 2.644,86 € 2.717,26 € 2.789,68 € 2.841,38 € 2.893,12 € 2.944,83 € Besoldungsaufwand pro Jahr: 28.511,16 € 29.131,92 € 30.000,84 € 30.869,52 € 31.738,32 € 32.607,12 € 33.476,16 € 34.096,56 € 34.717,44 € 35.337,96 €