LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/327 (16/268) 26.03.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Besoldung von Ministern im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006, fiel die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von Besoldung der Landesbeamten in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Im Saarland wurden daraufhin bis zur Besoldungsstufe B9 entsprechende Anpassungen vorgenommen, was dazu geführt hat, dass saarländische Landesbeamte weniger Gehalt verdienen als wenn sie nach der Bundesbesoldungstabelle entlohnt werden würden. Saarländische Minister sowie der Ministerpräsident hingegen werden allerdings nach wie vor nach der Bundesbesoldungstabelle besoldet, eine entsprechende Anpassung fand hier nicht statt.“ Warum werden saarländische Minister sowie der Ministerpräsident noch immer nach der Bundesbesoldungstabelle bezahlt, während alle anderen saarländischen Landesbeamten nach der saarländischen Besoldungstabelle besoldet werden? Zu Frage 1: Der Ministerpräsident und die Ministerinnen und Minister stehen in keinem Beamtenverhältnis zum Saarland. Sie stehen nach Maßgabe der Verfassung des Saarlandes und des Saarländischen Ministergesetzes zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Sie erhalten nach § 8 des Saarländischen Ministergesetzes Amtsbezüge und damit keine Besoldung nach den für Beamte und Richter des Saarlandes geltenden Bestimmungen. Ausgegeben: 26.03.2018 (26.02.2018) Drucksache 16/327 (16/268) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wenn nicht bereits in Frage 1 beantwortet, warum wurde auf eine entsprechende Anpassung und Hinzufügung einer Besoldungsstufe für Minister und den Ministerpräsidenten in die saarländische Besoldungstabelle verzichtet? Zu Frage 2: Das Saarländische Besoldungsgesetz und die dazugehörigen Besoldungsordnungen regeln ausschließlich die Besoldung von Beamten und Richtern. Die Höhe der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung kann in den Besoldungsordnungen daher nicht festgelegt werden. Das in der Bundesbesoldungsordnung B festgelegte aktuelle Grundgehalt in der Besoldungsgruppe B 11 ist für Besoldung und Versorgung der Minister im Saarland nicht relevant. Die Höhe des Amtsgehaltes bemisst sich vielmehr nach § 8 Absatz 2 Satz 2 des Saarländischen Ministergesetzes auf der Grundlage des vor dem 1. Juli 1997 geltenden bundeseinheitlichen Betrages der Besoldungsgruppe B 11, der entsprechend den für die Beamten des Landes der höchsten Besoldungsgruppe geltenden Besoldungsanpassungen fortgeschrieben wird. Die Beträge werden bei jeder Besoldungserhöhung vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport neu berechnet und dem Landesamt für Zentrale Dienste wegen Zahlbarmachung zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Beträge in Tabellenform ist - wie auch im Bund und den übrigen Ländern - nicht vorgesehen. Wie hoch ist die Besoldung saarländischer Minister sowie des Ministerpräsidenten im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere zu den Geberländern und zu unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz (bitte aufschlüsseln)? Zu Frage 3: Der Vergleichbarkeit halber wurde der Berechnung der jeweiligen Amtsgehälter (Stand Februar 2018) die Ortszuschlags- bzw. Familienzuschlagsstufe für Ledige zugrunde gelegt. Saarland: MP 13.677,65 Euro Min 12.579,57 Euro Bayern: MP 17.046,86 Euro Min 15.814,96 Euro Baden-Württemberg: MP 16.059,60 Euro Min 13.383,00 Euro Hessen: MP 15.267,66 Euro Min 12.731,28 Euro Rheinland-Pfalz: MP 14.197,27 Euro Min 12.981,33 Euro Drucksache 16/327 (16/268) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Plant die Landesregierung, eine entsprechende Besoldungsgruppe für Minister sowie den Ministerpräsidenten in die saarländische Besoldungstabelle aufzunehmen? Zu Frage 4: Aus den unter der Antwort zu Frage 2 dargelegten Gründen ist die Aufnahme einer Besoldungsgruppe für Mitglieder der Landesregierung in die saarländische Besoldungsordnung B rechtlich nicht möglich.