LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/339 (16/260) 16.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Entwicklung des Niedriglohnsektors im Saarland Wie hat sich die Zahl der Geringverdienerinnen und Geringverdiener im Saarland - also der Beschäftigten , deren Stundenentgelt gemäß OECD-Definition geringer als zwei Drittel des mittleren Lohns ist (bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle) - seit 2012 entwickelt ? (Bitte Angaben nach Jahr, Geschlecht und folgenden Altersgruppen: 15-25 Jahre; 25-50 Jahre; 50-65 Jahre; 65 Jahre und älter.) Zu Frage 1: Grundlage für die Beantwortung dieser Frage ist die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das im Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Als Stichtag wurde vom für die Betrachtung der Entwicklung über mehrere Jahre üblichen Stichtag 30.6. abgewichen, da die gewünschten Informationen zu den Entgelten jeweils nur zum Stichtag 31.12. eines Jahres vorliegen. Auf diese Weise wird die Vergleichbarkeit der Informationen sichergestellt. Aktuelle Ergebnisse liegen bis zum 31.12.2016 vor. Die BA verwendet in ihren Statistiken nicht den Begriff „Niedriglohn“, sondern den Begriff „Schwelle des unteren Entgeltbereichs“. In Anlehnung an die “Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)” gilt als Beschäftigter des unteren Entgeltbereichs, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt. Weitere methodische Erklärungen sind in dem Statistik-Bericht der BA „Beschäftigungsstatistik : Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte“ vom November 2016 zu finden. https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280848/Statischer- Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/BST-MethHinweise/Entgelt-meth- Hinweise.html Der Anlage 1 sind detaillierte Ergebnisse zu den Vollzeitbeschäftigten im Saarland, differenziert nach Geschlecht und Alter mit Angabe zum Entgelt, bezogen auf die bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs, zu entnehmen. Ausgegeben: 16.04.2018 (21.02.2018) Drucksache 16/339 (16/260) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Drucksache 16/339 (16/260) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Saarländerinnen und Saarländer arbeiten aktuell Vollzeit für einen Niedriglohn? Wie viele davon haben eine abgeschlossene Berufsausbildung? Zu Frage 2: Der aktuellste Berichtsstand zum Bruttoarbeitsentgelt ist der Stichtag 31.12.2016. Demnach arbeiteten zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 44.127 Personen im Saarland in Vollzeit im unteren Entgeltbereich. Davon hatten 29.856 Beschäftigte eine abgeschlossene Berufsausbildung. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung des Niedriglohnsektors aus heutiger Sicht auf die Entwicklung der künftigen Rentenhöhe und die Gefahr von Altersarmut ? Zu Frage 3: Die Höhe der gesetzlichen Rente ergibt sich grundsätzlich aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens und den Merkmalen der individuellen Erwerbsbiografie . Eingebettet in den regionalen Kontext bestimmen insbesondere die Berufswahl, die Länge und das Pensum der Erwerbstätigkeit sowie die Dauer von Erwerbsunterbrechungen die individuelle Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn letztlich ist die Rente ein Spiegelbild der Erwerbs- und Einkommensbiografie. Mit den Reformmaßnahmen in der Alterssicherung zu Beginn dieses Jahrtausends ist die Aufgabe der Lebensstandardsicherung im Alter nicht mehr allein der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge in Form der betrieblichen Alterssicherung und der Riester-Rente zugewiesen worden („Drei-Säulen-Modell“). Durch das am 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz sind neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersvorsorge – insbesondere für Geringverdiener – geschaffen worden. Ziel ist, dass die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung weiter an Bedeutung gewinnt und sich zu einem wesentlichen Bestandteil im Gesamtgefüge der Alterssicherung entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde im Steuerrecht ein neues spezifisches Fördermodell für Geringverdienende eingeführt. Arbeitgeber erhalten einen Förderzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Betriebsrenten von Geringverdienern mit eigenen Beiträgen aufbauen . Damit sich die betriebliche Altersversorgung am Ende für Geringverdiener auch wirklich auszahlt, wird die Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung begrenzt. Konkret werden freiwillige Zusatzrenten bis zu einer Höhe von 202 Euro monatlich nicht mehr mit Leistungen der Grundsicherung verrechnet. Damit ist auch das gesamtgesellschaftliche Signal verbunden, dass sich freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall auszahlen soll. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht darüber hinaus vor, dass Geringverdiener bei den Sozialleistungen entlastet werden (sogenannte „Midi-Jobs“). Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.