LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/342 (16/302) 16.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Missstände an saarländischen Schulen [Drucksache 16/263 (16/196)] Ich frage die Landesregierung, welche 14 Schulen sich mit Schreiben an die Landesregierung wendeten . Bitte Schulform, Ort und Namen. Zu Frage 1: Im Ministerium für Bildung und Kultur gingen verschiedene Schreiben von verschiedenen Personen bzw. Interessenvertretungen ein (Stand: 13.03.2018). Nicht alle Schreiben kamen von Schulen. Es existieren insgesamt 10 Schreiben von Kollegien der Gemeinschaftsschulen Sulzbach, SB-Rastbachtal, Marpingen, SB-Ludwigspark, SB-Bruchwiese, SB-Güdingen, SB-Dudweiler, Bexbach, Heusweiler und Kirkel ein Schreiben des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (SLLV), ein Schreiben der Landeselternvertretung Gemeinschaftsschulen ein gemeinsames Schreiben von Leiter/innen der Gemeinschaftsschulen im Regionalverband Saarbrücken (SB-Bellevue, SB-Bruchwiese, SB-Dudweiler, SB-Güdingen, SB-Ludwigspark, SB-Rastbachtal, VK-Sonnenhügel), ein Schreiben von Eltern der Klassenstufe 6 der Gemeinschaftsschule Bexbach , ein Schreiben einer Mutter aus SB-Güdingen, ein Schreiben des Leiters der Gemeinschaftsschule SB-Güdingen Ich bitte um Aufschlüsselung was genau „diverse Problemlagen“ umfasst. Zu Frage 2: In den Schreiben werden unterschiedliche schulspezifische Problemfelder benannt: Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft, die unzureichenden personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen (insbesondere im Bereich der Digitalisierung und mit Blick auf die Inklusion bzw. den Anstieg der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in sozialer und emotionaler Entwicklung, verbunden mit insgesamt wachsender Gewaltbereitschaft der Schülerinnen und Schüler), die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie die Herausforderung der Schulentwicklung im Rahmen des Aufbaus der Gemeinschaftsschulen. Ausgegeben: 16.04.2018 (09.03.2018) bitte wenden Drucksache 16/342 (16/302) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Welche Erkenntnisse erhofft sich die Landesregierung von einem Gutachten Dritter, welches die „Belastungsfaktoren an Schulen objektivierbar ermitteln “ soll, die über die Erkenntnisse der Kollegien und Schulleitung zur Situation die eigene Schule betreffend hinausgehen; was ist unter „objektiven Kriterien“ in diesem Zusammenhang zu verstehen? Zu Frage 3: Kollegien können zwar subjektive Einschätzungen zu Aspekten ihrer Belastung geben, sie können aber, u.a. auch wegen ihrer eigenen subjektiven Betroffenheit, keine wissenschaftlich fundierten und objektivierbaren Zusammenhänge herleiten. Was fehlt, ist die objektive Sicht des Außenstehenden. Objektive Kriterien sind Kriterien, die durch wissenschaftliche Studien mittels empirischer Methoden identifiziert werden. Der Einsatz wissenschaftlicher Methoden vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglicht hier eine objektive Darlegung der Sachverhalte. Somit können nicht nur Belastungen identifiziert werden, sondern auch Maßnahmen bezogen auf einzelne Belastungsfaktoren aufgezeigt werden, die zur Entlastung führen. Diese können dann schulstandortspezifisch für andere Schulen herangezogen werden. Welchen Inhalt hat eine der in der Antwort erwähnten „Bedarfs- sowie Stärken/Schwächen- Analyse“ in Aufbau, Inhalt und Wortlaut? Bitte um Beispiele (falls erforderlich auch anonymisiert). Zu Frage 4: Erfahrene Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren, u.a. aus Preisträgerschulen , ermitteln gemeinsam mit den Kollegien schulstandortspezifische Bedarfe und analysieren gemeinsam vorhandene Stärken. Darauf aufbauend werden schulstandortspezifische Maßnahmen bezogen auf bestimmte Handlungsfelder gemeinsam beschlossen . Die Maßnahmen beziehen sich u.a. auf die Handlungsfelder Kooperationsstrukturen , Schulleitungshandeln, Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens oder Umgang mit Vielfalt. Da seit den großangelegten Schulvergleichsuntersuchungen in den 1970er Jahren bekannt ist, dass Schulen mit ähnlichen Kontexten unterschiedlich umgehen, muss hierbei auch schulstandortspezifisch verfahren werden. Was meint genau „externe Evaluation“. Sind die Schulleitungen und Lehrkräfte nicht in der Lage kritisch zu beurteilen, ob Maßnahmen an ihren Schulen Wirkung zeigen? Zu Frage 5: Durch die „Externe Evaluation“ wird ein Ist-Stand anhand von Qualitätsbereichen der Schule durch geschulte und erfahrene Qualitätsberater/-innen erhoben. Dadurch ist eine objektive Sicht anhand von wissenschaftlichen Qualitätskriterien der jeweiligen Schule möglich. Handlungsfelder können aufgezeigt werden. Schulleitungen und Lehrkräfte erhalten dadurch Anhaltspunkte für ihren Schulentwicklungsweg. Durch die Teilnahme an der „Externen Evaluation“ erhalten unsere hochqualifizierten Schulleitungen und Lehrkräfte Unterstützung darin, nachhaltig Maßnahmen der Schulentwicklung zu implementieren.