- 1 - LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/363 (16/281) 30.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Landesjugendring Saar e. V. Vorbemerkung des Fragestellers: „In einem Bericht der SZ vom 26.02.2018, wird den Steuerzahlern vorgerechnet, dass der sog. Landesjugendring Saar e.V. (weiter LJR genannt) nicht nur 131.000 € aus dem weiter defizitären Haushalt des Saarlandes erhält, sondern dass die Mittel um weitere 10.000 € ‚von der Landesregierung ‘ erhöht wurden (gefordert war sogar eine Erhöhung um 15.000 €).“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesjugendringe sind die Dachverbände von als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Kinder- und Jugendverbänden in den einzelnen Bundesländern. Der Landesjugendring Saar ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit aktuell 25 Mitgliedern. Über die Aufnahme von Mitgliedern in den Landesjugendring entscheidet die Vollversammlung des Landesjugendrings nach Maßgabe ihrer satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Anerkennung des Landesjugendrings Saar als Träger der freien Jugendhilfe ist nicht durch die hierzu grundsätzlich zuständige Anerkennungsbehörde (Landesjugendamt gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2. Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG vom 9. Juli 1993, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967)) erfolgt, sondern hat ihre Grundlage in einer expliziten landesgesetzlichen Bestimmung (§ 5 Abs. 4 Satz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetzes – 2. AG KJHG vom 1. Juni 1984, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 2053)). Darüber hinaus ist landesrechtlich geregelt (§ 5 Abs. 2 Satz 3 Kinder- und Jugendförderungsgesetz – 2. AG KJHG), dass dem Landesjugendring nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans eine Festbetragsfinanzierung zu gewähren ist, über deren Höhe der Landtag im Rahmen des Landeshaushalts entscheidet. Ausgegeben: 30.04.2018 (08.03.2018) Drucksache 16/363 (16/281) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Aus welchen Mitteln stammen die 10.000 € zusätzlich zu den im Haushalt 2018 eingestellten 131.000 €? Zu Frage 1: Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes; die Mittel sind im Haushaltsplan 2018 in Kapitel 05 05 unter Titel 685 73 veranschlagt. Ist der Landesregierung bekannt, dass zu den Mitgliedsverbänden des LJR auch die „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ (SDAJ) gehört? Zu Frage 2: Der Landesjugendring Saar hat seine Mitgliedsverbände veröffentlicht. Die Mitgliedschaft des genannten Verbandes ist daher auch der Landesregierung bekannt. Ist der Landesregierung bekannt, dass die „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ (SDAJ), deren Ziel die Errichtung einer sozialistisch/kommunistischen Gesellschaft ist, vom Verfassungsschutz beobachtet wird und im Verfassungsschutzbericht Erwähnung findet? (Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2016 S. 8, 133, 135, 141; ISSN: 0177-0357; Artikelnummer: BMI17006). Zu Frage 3: Der marxistisch-leninistisch orientierte Jugendverband „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend “ (SDAJ) wird vom Verfassungsschutz des Bundes und auch vom saarländischen Verfassungsschutz beobachtet. Die von der „Deutschen Kommunistischen Partei “ (DKP) formal unabhängige SDAJ betrachtet sich als deren Nachwuchsorganisation . Sind der Landesregierung darüberhinausgehende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Aktionen der „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ SDAJ im Saarland bekannt? Zu Frage 4: Über die Ausführungen im Bericht des Bundesministeriums des Innern hinaus sind im Rahmen der Beobachtung im Saarland keine zusätzlichen Erkenntnisse angefallen. Insbesondere solche Erkenntnisse zu einer Einflussnahme der SDAJ auf nichtextremistische Organisationen, wie auf den Landesjugendring Saar e.V., sind hier bislang nicht angefallen. Drucksache 16/363 (16/281) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Ist der Landesregierung bekannt, dass die „Diyanet İşleri Türk İslam Birliği“ (DITIB), eine vom türkischen Staat gelenkte und bezahlte Organisation, ebenfalls in Gestalt ihrer Jugendorganisation Mitgliedsverband im LJR ist? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist bekannt, dass der DITIB-Landesjugendverband Mitgliedsverband des Landesjugendrings Saar ist. Bei der DITIB handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt des LfV Saarland. Ist der Status der Gemeinnützigkeit bei Mitgliedschaft der genannten Verbände aufrecht zu erhalten oder zu prüfen? Unter besonderer Berücksichtigung von § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII. Zu Frage 6: Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) und der DITIB- Landesjugendverband sind im Saarland nicht als „Träger der freien Jugendhilfe“ nach § 75 Abs. 1 SGB VIII vom Landesjugendamt anerkannt. Ist die Förderung des LJR mit Steuermitteln noch aufrecht zu erhalten und zu rechtfertigen? Zu Frage 7: Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erfolgt auf der Grundlage des § 5 Kinderund Jugendförderungsgesetz – 2. AG KJHG vom 1. Juni 1984, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 2053). Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 gilt der Landesjugendring Saar als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Dem Landesjugendring ist nach § 5 Abs. 2 Satz 3 eine Festbetragsfinanzierung nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans zu gewähren. Der Landesjugendring hat demnach einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung der anerkannten Personal-, Sachkosten und Zweckausgaben seiner Geschäftsstelle. Da Erkenntnisse zu einer Einflussnahme der SDAJ auf nichtextremistische Organisationen , wie auf den Landesjugendring Saar e.V., hier bislang nicht angefallen sind und DITIB kein Beobachtungsobjekt des LfV Saarland ist, ist eine weitergehende kritische Hinterfragung mit Blick auf die Förderung und deren gesetzlicher Grundlage nicht angezeigt . Drucksache 16/363 (16/281) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Darüber hinaus ist die Arbeit des Landesjugendrings Saar nicht zu beanstanden; der Landesjugendring Saar erfüllt seine Aufgabe als Träger der freien Jugendhilfe. Ein bundesweit beispielhaftes Projekt des Landesjugendrings Saar ist der Jugendserver Saar, das Internetportal für junge Menschen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit . Der Jugendserver Saar bietet online vielfältige Informationen zu jugendspezifischen bzw. jugendarbeitspezifischen Themenfeldern. Er trägt mit seinen Themenportalen „erinnert euch - saarländische Erinnerungsorte und Gedenkstätten“ und „you fair.de Gegen Hetze im Netz“ (im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben“) zur politischen Bildung junger Menschen bei. Der Jugendserver ist einsetzbar als Medium der online-Kommunikation im Rahmen von Beteiligungsprojekten (eparticipation ). So hat der Landesjugendring 2012/2013 unter Einbeziehung des Jugendservers das Projekt DingDeinDorf II durchgeführt, das als Beteiligungsprojekt im Rahmen des strukturierten Dialogs aus EU-Mitteln des Programms Jugend in Aktion (heute Erasmus +) und mit Kofinanzierung der Regierung die Frage untersucht hat, wie jugendfreundlich die saarländischen Kommunen sind. Eine weitere Aufgabe liegt in der Durchführung von Medienkompetenzschulungen für Jugendliche.