LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/366 (16/285) 30.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Messer-Attacke auf einen jungen Afghanen Vorbemerkung des Fragestellers: „Am Freitagabend, den 16.02.2018, ereignete sich laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung in der Nähe des Saarbrücker Hauptbahnhofes eine schwere Körperverletzung, bei der ein 18-Jähriger aus Afghanistan aus einer Gruppe von jungen Syrern heraus mit einem Messer attackiert und schwer verletzt wurde.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Ermittlungen in vorliegender Sache werden vom Landespolizeipräsidium (LPP), Dezernat LPP 213 (Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung), geführt und sind noch nicht abgeschlossen. Nach bisherigem Ermittlungsstand hat sich weder bestätigt, dass es sich bei dem Täter um einen syrischen Staatsbürger gehandelt hat, noch, dass die Tatwaffe ein Messer war. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet ? Zu Frage 1: Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass am Abend des 16.02.2018, gegen 22:55 Uhr, in Saarbrücken, Nähe Saarbahnhaltstelle vor dem Hauptbahnhof, ein 18-jähriger afghanischer Staatsbürger von mehreren bislang unbekannten Personen angegriffen und verletzt wurde. Das Opfer erlitt zwei Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers , die in einem Saarbrücker Krankenhaus operativ versorgt werden mussten. Es bestand keine Lebensgefahr; das Motiv der Auseinandersetzung ist nicht bekannt. Ausgegeben: 30.04.2018 (08.03.2018) bitte wenden Drucksache 16/366 (16/285) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz? Zu Frage 2: Zur Sachverhalts- und Tatortaufnahme sowie zur Fahndung nach den Tätern waren zehn Beamte des Landespolizeipräsidiums eingesetzt. Die Bundespolizei war mit einer nicht bekannten Anzahl von Kräften unterstützend tätig. Wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall Ermittlungsverfahren eingeleitet? Zu Frage 3: Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts geführt. Konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden und wenn ja, welche Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchen Aufenthaltstitel hat die Person? Zu Frage 4: Bisher konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Wurde ein Haftantrag gestellt? Ist der Tatverdächtige, gegen den Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen , laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Zu den Fragen 5 und 6: Entfällt, da kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.