LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/372 (16/320) 30.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Kirchenasyl [Drucksache 16/311 (16/195)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung auf diese Anfrage haben sich folgende Nachfragen ergeben:“ Nachfrage zu der Antwort auf Frage 5 in Verbindung mit den Zahlen aus Antwort 1: 2015 erhielten 90,5% der Personen die sich im Kirchenasyl befanden letztendlich einen Aufenthaltstitel , 2016 gar 100% im Jahr 2017 sollen es hingegen nur 70,2 % gewesen sein. Sind aus dem Jahr 2017 bereits alle Verfahren abgeschlossen oder ist noch mit einer Erhöhung der Quote an Aufenthaltstiteln für die betreffenden Fälle aus dem Jahr 2017 zu rechnen wie das „bisher “ in der Antwort vermuten lässt? Zu Frage 1: Es sind noch nicht alle Fälle abgeschlossen, so dass eine Erhöhung der Quote nicht auszuschließen ist. Bei wie vielen der für die Jahre genannten Fälle handelt es sich um Dublin III Fälle, welche aufgrund der verstrichenen Frist letztlich in die Zuständigkeit der Bundesrepublik fielen? Zu Frage 2: Bei den Personen, die in Folge des Kirchenasyls eine Aufenthaltserlaubnis erhielten, war in allen Fällen die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens nach Fristablauf auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. Ausgegeben: 02.05.2018 (21.03.2018) bitte wenden Drucksache 16/372 (16/320) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Bitte die Fälle der Jahre 2015 bis 2017 noch nach Herkunftsländern aufschlüsseln. Zu Frage 3: Bei den Personen, die in Folge des Kirchenasyls eine Aufenthaltserlaubnis erhielten, handelte es sich für das Jahr 2015 um fünf eritreische, vier libanesische, drei afghanische, drei russische , drei syrische Staatsangehörige sowie um einen iranischen Staatsangehörigen, für das Jahr 2016 um 39 syrische, vier palästinensische, drei irakische und zwei eritreische Staatsangehörige, für das Jahr 2017 um 30 syrische, sechs eritreische Staatsangehörige sowie um einen iranischen Staatsangehörigen.