LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/373 (16/323) 30.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Messerstecherei in Saarbrücken am 09.09.2017 Vorbemerkung des Fragestellers: „Am frühen Samstagmorgen, den 09.09.2017, ereignete sich laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung in der Saarbrücker Innenstadt eine Messerstecherei , in Folge einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen an einem Kebab-Laden. Ein 21- jähriger Mann musste wegen eines Messerstiches notoperiert werden.“ Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet ? Zu Frage 1: Am 09.09.2017 gegen 04:30 Uhr kam es vor einem Kebab-Imbiss in der Kaiserstraße in 66111 Saarbrücken zu Streitigkeiten zwischen einer ca. 15-köpfigen Personengruppe , der die späteren Beschuldigten angehörten, und anderen Gästen des Imbisses. Weder die Hintergründe noch alle Beteiligten konnten ermittelt werden. Vier Türsteher einer gegenüberliegenden Diskothek versuchten den Streit zu schlichten. Im Rahmen der darauf folgen körperlichen Auseinandersetzung wurden drei der vier Türsteher durch Messerstiche und -schnitte verletzt. Ein 31-jähriger Deutscher aus Saarbrücken erlitt oberflächliche Schnittverletzungen an der Hand, ein 35-jähriger Deutscher aus Saarbrücken eine Stichverletzung im Gesäßmuskel, die im Krankenhaus versorgt werden musste. Weiterhin musste ein 21-jähriger Deutscher aus Saarbrücken aufgrund einer Stichverletzung im Bauch operiert werden. Durch den Stich wurde die Milz verletzt . Lebensgefahr bestand nicht. Noch am Tatort konnten ein zum Tatzeitpunkt 18-jähriger Syrer aus Völklingen und ein 23-jähriger Syrer aus Saarbrücken als Beschuldigte vorläufig festgenommen werden. Der 23-Jährige versuchte sich seiner Festnahme durch Losreißen sowie Winden und Versteifen der Extremitäten zu widersetzen. Ausgegeben: 30.04.2018 (22.03.2018) Drucksache 16/373 (16/323) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Kurz nach der Messerstecherei kam es in der Berliner Promenade zu einem Raubdelikt zum Nachteil eines 16-jährigen Deutschen. Der Geschädigte gehörte der Gruppe um die beiden Beschuldigten der Messerstecherei an und hatte sich nach der Tat alleine in Richtung Saar begeben. Hier wurde er von insgesamt fünf bislang unbekannten Tätern körperlich attackiert und seines Handys beraubt. Er erlitt hierbei eine Nasenbeinfraktur , eine Gehirnerschütterung und Hämatome. Die Ermittlungen haben ergeben, dass ein Zusammenhang mit der Messerstecherei besteht. Die Akte wurde im November 2017 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz? Zu Frage 2: Zur Sachverhalts- und Tatortaufnahme sowie zur Fahndung waren 14 bis 16 Beamte des Landespolizeipräsidiums im Einsatz. Die genaue Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte kann nicht genannt werden, da die Daten im Einsatzleitsystem bereits automatisiert gelöscht wurden. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? Zu Frage 3: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen beide Beschuldigte eingeleitet. Sie sind syrische Staatsbürger die zum Zeitpunkt der vorläufigen Festnahme i.S.d. § 4 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz subsidiär schutzberechtigt und im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis waren. Gegen den 23-jährigen Syrer wurde darüber hinaus ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Des Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes eingeleitet. Die Täter konnten bisher nicht ermittelt werden. Wurden Haftanträge gestellt? Zu Frage 4: Haftanträge wurden nicht gestellt. Drucksache 16/373 (16/323) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen , laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Zu Fragen 5: Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige ist in den polizeilichen Informationssystemen aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Köperverletzungsdelikten, einer Raubstraftat, einer Beleidigung sowie einer Sachbeschädigung, der 23-Jährige wegen eines Körperverletzungsdelikts erfasst.