LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/384 (16/329) 07.05.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Rechnung Polizeieinsatz G 20 Gipfel Hamburg“Vorbemerkung des Fragestellers : „Die SZ wie die Welt berichten, dass die Hansestadt Hamburg die Rechnung des Saar-landes resultierend aus dem Polizeieinsatz während dem G 20 Gipfel in Hamburg im „unteren fünfstelligen Bereich “ beglichen habe. (SZ:03.04. Region S. 10; Welt;https://www.welt.de/regionales/rheinlandpfalz -saarland/article175057022)“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Zuständigkeit für die allgemeinpolizeilichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus Anlass des G20-Gipfels am 7./8. Juli 2017 in Hamburg lag bei der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg. Reichen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung in Fällen von besonderer Bedeutung die eigenen Polizeikräfte eines Landes nicht aus, so gewähren die anderen Länder und der Bund Unterstützung, wenn eigene vorrangige Belange nicht entgegenstehen. Das Saarland hat Hamburg bei der Bewältigung der polizeilichen Lage mit Kräften der Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten sowie Führungs- und Einsatzmitteln unterstützt. Die Abrechnung der Unterstützung erfolgt nach der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen “, der alle Länder und der Bund beigetreten sind. Vereinbarungsgemäß werden nur die einsatzbedingten Mehrkosten abgerechnet, d. h. die durch die Unterstützung unmittelbar verursachten zusätzlichen Aufwendungen, die ohne diese nicht entstanden wären (Auslagen). Dazu zählen insbesondere zusätzliche Personalaufwendungen , Auslagen für Geschäftsbedarfe, Dienstreisen, Verpflegung und den Betrieb von Fahrzeugen und Geräten. Ausgegeben: 07.05.2018 (03.04.2018) Drucksache 16/384 (16/329) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Die Verwaltungsvereinbarung regelt u. a. Folgendes: - Die Zeit, die zwischen Beginn und Ende des Einsatzes liegt, ist entweder Dienstzeit oder Bereitschaftszeit. Als Dienstzeit gelten Einsatzzeiten, An- und Abfahrtszeiten, Verpflegungszeiten und andere einsatzbedingte Vor- und Nachbereitungszeiten; sie wird 1:1 abgerechnet. Die Zeit, die nicht Dienstzeit ist, gilt nach der Vereinbarung als Bereitschaftszeit und wird im Verhältnis 1:3 abgerechnet. - Der Abrechnung werden die Verpflegungssätze des Bundes sowie die Vergütungssätze für Mehrarbeit und Dienst zu ungünstigen Zeiten des Bundes zu Grunde gelegt. - Unterstützungseinsätze der Spezialeinheiten und -kräfte sind kostenfrei. Welche Summe wurde Hamburg konkret für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt? Zu Frage 1: Das Saarland hat Hamburg auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung einsatzbedingte Mehrkosten in Höhe von insgesamt 257.589,77 EUR in Rechnung gestellt. Aus der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/312 [16/219]) geht hervor, dass die saarländische Polizei 15.591 Einzelstunden beim G 20 Gipfel leistete – wie und in welcher Höhe fließen diese Einzelstunden in den Rechnungsbetrag ein? Wie wird eine Einzelstunde verrechnet? Zu Frage 2: Von den 15.591 Einsatzstunden sind 9.655 Stunden als Mehrarbeit erstattungsfähig. Die Einzelstunde (Mehrarbeitsvergütung + Erschwerniszulage + Reisekosten) wurde mit 23,13 EUR verrechnet. 3 Polizisten wurden laut Medienberichten (SR 09.07.2017) bei den Ausschreitungen in Hamburg verletzt. Welche Kosten fielen für die Genesung und die Zeiten der Dienstunfähigkeit der Verletzten an? Zu Frage 3: Beim Einsatz im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg wurden drei Polizeivollzugsbeamte des Saarlandes leicht verletzt. Keiner der Verletzten war aufgrund der einsatzbedingten Verletzung dienstunfähig erkrankt. Die Geschehnisse sind nach den Bestimmungen des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes als Dienstunfall anerkannt. Insoweit trägt das Saarland anfallende Kosten im Rahmen der Unfallfürsorge , nach derzeitigem Stand konkret Kosten in Höhe von 196,45 EUR. Drucksache 16/384 (16/329) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie viele saarländische Polizeifahrzeuge waren im Einsatz und wie viele Kilometer waren diese für den Einsatz beim G20 Gipfel im Einsatz? Zu Frage 4: Im Einsatz waren 25 Polizeifahrzeuge mit einer einsatzbedingten Laufleistung von insgesamt 41.508 km. Welche materiellen Schäden entstanden an Ausrüstung und Material der saarländischen Polizei während dem Einsatz in Hamburg? Zu Frage 5: Während des Einsatzes im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg entstanden an drei saarländischen Polizeifahrzeugen Sachschäden in Höhe von insgesamt 5.542,61 EUR. Die 109 Beamten, welche in Hamburg im Einsatz waren erhielten 3 Tage Sonderurlaub (Welt; Focus 10.07.2017). Was kosten 3 Tage Sonderurlaub bei 109 Beamten das Saarland? Zu Frage 6: Als Ausgleich für die besonderen Einsatzbelastungen und als Anerkennung der außerordentlich hohen Einsatzbereitschaft der anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg eingesetzt gewesenen saarländischen Einsatzkräfte hat Herr Minister Bouillon auf der Grundlage des § 14 Absatz 2 der Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter vom 14. Januar 2015, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 594), für alle eingesetzt gewesenen saarländischen Kräfte eine Dienstbefreiung von drei Tagen unter Fortzahlung der Bezüge ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub gewährt. In der bundesweiten Gesamtbetrachtung haben die saarländischen Einsatzkräfte damit den gleichen Ausgleich und die gleiche Anerkennung erhalten wie die Einsatzkräfte fast aller anderen Bundesländer und des Bundes. Eine Dienstbefreiung erfolgt durch die Gewährung von Freizeit und nicht in Form einer finanziellen Vergütung. Insoweit sind durch die Dienstbefreiung dem Saarland unmittelbar keine über die fortlaufenden Bezüge hinausgehenden Kosten entstanden. Sollte über die Fragestellung hinaus von Interesse sein, welchen Betrag das Saarland Dritten für den Dienst über drei Tage von 109 Polizeivollzugsbeamtinnen und – beamten in Rechnung stellen könnte, würden wir eine rein betriebswirtschaftliche Rechnung durchführen, und zwar auf der Grundlage der Stundensätze, die das Ministerium für Finanzen und Europa auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) vom 24.06.1964, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), als Pauschbeträge unter Berücksichtigung von Personal- und Sachkosten pro Arbeitsstunde festgesetzt hat. Die letzte Festsetzung erfolgte mit Erlass vom 08.06.2017. Danach sind für den gehobenen Dienst derzeit 63,60 EUR/Stunde anzusetzen .