LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/385 (16/331) 07.05.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Leistungsnachweise im Studienfach Sport im Rahmen der Ausbildung als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter Vorbemerkung des Fragestellers: „Die aktuelle Wertungstabelle im Studienfach Sport für Männer im Grund- und Hauptstudium sieht beim 30-Meter-Sprint vor, dass die volle Punktzahl bei 3,49 Sekunden oder weniger erreicht wird, 14 Punkte bei 3,50 bis 3,59 Sekunden, 13 Punkte ei 3,60 bis 3,69 Sekunden, 12 Punkte bei 3,70 bis 3,79 Sekunden. Usain Bolt hat bei seinem Weltrekordlauf 2009 3,78 Sekunden für die ersten 30 Meter benötigt, hätte nach dieser Wertungstabelle der saarländischen Polizei also nur 12 Punkte erreicht.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Zuletzt mit Beschluss in der 192. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren des Länder am 21./22.06.2011 in Frankfurt zu TOP 6 „Grundpositionen des Deutschen Polizeisportkuratoriums zum Sport in der Polizei“ haben sich die Sportminister des Bundes und der Länder positioniert und festgestellt: 1. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist eine Schlüsselqualifikation für die Funktionsfähigkeit der Polizei und gehört zum Berufsbild. Sie ist eine Voraussetzung, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und sich selbst zu sichern. 2. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine leistungsstarke Polizei. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten fördert das Sicherheitsgefühl und schafft Vertrauen. 3. Der Dienstherr fordert und fördert den Sport in der Polizei im Wissen um die herausgehobene Bedeutung der körperlichen Leistungsfähigkeit für den Polizeivollzugsdienst . Ausgegeben: 07.05.2018 (09.04.2018) Drucksache 16/385 (16/331) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Dem Sport in der Ausbildung des saarländischen Polizeinachwuchses wird dabei eine besondere Bedeutung beigemessen. Im Zuge der Evaluierung der Polizeiausbildung wurde der Studienplan für die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst im September 2016 neu gefasst. Dabei erfuhren neben fachtheoretischen und berufspraktischen auch die physisch-technischen Ausbildungsinhalte eine Überarbeitung und wurden an die aktuellen Anforderungen des Polizeidienstes angepasst. Im Bereich Sport, in dem das Studienziel darin liegt, die koordinativen, konditionellen und technischen Fähigkeiten der Studierenden zu verbessern, wurden auch neue Disziplinen implementiert. In diesem Zuge wurde auch der Leistungsnachweis im 30-Meter-Sprint neu in die Ausbildung aufgenommen. Bei der 30-Meter-Sprintabnahme kommt Lichtschrankenmesstechnik zum Einsatz. Der Start erfolgt, anders als bei einem 100-Meter- Sprintwettbewerb, einen Meter vor der ersten, die Zeitmessung auslösenden Lichtschranke . Dabei ist es dem Starter freigestellt, ob er einen Startblock benutzt oder im stehenden Start antritt. Somit kann die hier gemessene Zeit nicht 1 zu 1 auf die Zeiten der 100-Meter-Sprinter übertragen werden. Wie viele Kommissaranwärter haben bei diesen Leistungsnachweisen gute bis sehr gute Leistungen erzielt (10-15 Punkte)? Zu Frage 1: Die bislang tatsächlich erzielten Leistungen der Studierenden im 30-Meter-Sprint liegen durchaus im Normbereich. Beim Studiengang P 38 erzielten 14 von 59 Studierenden gute Leistungen (10 bis 12 Punkte), was einer Quote von knapp 24 Prozent entspricht . Der Gesamtschnitt liegt bei 8,4 Punkten, also deutlich im Bereich befriedigend. Von den 74 männlichen Studierenden des Studiengangs P 39 erbrachten bislang 17 gute Leistungen (10 bis 12 Punkte), was einer Quote von knapp 23 Prozent entspricht . Der Gesamtschnitt kann hier noch nicht dargestellt werden, da das Studienjahr noch nicht beendet ist. Bislang wurde als Höchstnote im 30-Meter Sprint der Männer 12 Punkte vergeben. Ist es für die Arbeit als Polizeibeamter im Saarland tatsächlich nötig, schneller als der aktuelle Weltrekordhalter zu sprinten – und wenn ja: In welchen Zusammenhängen wird diese Fähigkeit im Berufsalltag besonders gebraucht? Zu Frage 2: Die Disziplin Sprint zur Erlangung einer gewissen Aktionsschnelligkeit für die Beamtinnen und Beamten in Ausbildung fand sich bislang in allen Ausbildungsformen im Bereich des Sports wieder. Hier dürfte es auch im Bundesländervergleich kaum Abweichungen geben. Dass Polizeibeamte in Einsatzsituationen mitunter handlungsschnell agieren bzw. reagieren müssen ist unstrittig. Zur Schulung und Verbesserung dieser Fähigkeiten findet der 30-Meter-Sprint nicht nur in der Polizei, sondern auch im Leistungssport häufig Anwendung. Drucksache 16/385 (16/331) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Macht die Polizei im Saarland auch bei anderen Disziplinen Leistungen auf dem Niveau eines Weltrekord-Halters zur Auflage? Zu Frage 3: Insgesamt werden in der Ausbildung die Disziplinen 100-Meter-Schwimmen, Cooper- Test, Klimmhang, Standweitsprung und Hindernislauf geschult und bewertet. Somit trainieren die Studierenden in breit gefächerten sportlichen Betätigungsfeldern, mit denen sie später im täglichen Dienst in dieser oder in leicht abgewandelten Ausprägungen konfrontiert werden können. Den Bereich 30-Meter-Sprint bei den Männern ausgenommen, sind bisher keine signifikanten Auffälligkeiten im neuen Bewertungssystem festgestellt worden. In allen anderen Disziplinen wurde bei beiden Geschlechtern bereits das gesamte Notenspektrum vergeben. Die Problematik der Anforderungen an die männlichen Studierenden für das Erreichen der Spitzennoten im 30-Meter-Sprint, die nicht mit Zeiten der 100-Meter- Wettkampfsprinter verglichen werden können, wurde bereits erkannt. Hier werden zeitnah und im Vorfeld einer Evaluierung Änderungen vorgenommen.