LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/407 (16/273) 14.05.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Einstellung der Untersuchungen von Trinkwasser- und Badebeckenwasser im Landesamt für Verbraucherschutz ab 1. Juli 2018 Vorbemerkung der Fragestellerin: „Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Untersuchungen von Trinkwasser und Badebeckenwasser im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) werden zum 1. Juli 2018 eingestellt. Begründet wird der Wegfall dieser Untersuchungen aufgrund Einsparmaßnahmen im Zuge der Haushaltskonsolidierung , in deren Folge Aufgaben nicht mehr durchgeführt werden können, die gesetzlich nicht zwingend von staatlichen Institutionen durchgeführt werden müssen. Ebenso wird auf mangelnde personelle Ressourcen verwiesen .“ Seit wann ist Trinkwasser in akkreditierten Laboren der Landesämter untersucht worden? Zu Frage 1: Trinkwasser wurde im Saarland seit November 1998 in akkreditierten Laboren der Landesämter untersucht. Vor diesem Zeitpunkt war die nach EU- Recht auch für amtliche Labore erforderliche Akkreditierung nicht vorgeschrieben. Das Staatliche Institut für Gesundheit und Umwelt (SIGU) als eines der Vorgängerämter des LAV wurde mit Urkunde des Hessischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung als Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) vom 06.11.1998 akkreditiert . Ausgegeben: 14.05.2018 (28.02.2018) Drucksache 16/407 (16/273) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Untersuchungen zur Trinkwasser- Analytik hat das LAV in den vergangenen drei Jahren durchgeführt? Durch wen wurde das LAV dabei jeweils beauftragt? Zu Frage 2: In den vergangenen drei Jahren hat das LAV insgesamt 4.742 Trinkwasser-Proben untersucht (2015: 1.792; 2016: 1.580; 2017: 1.370). Auftraggeber waren Wasserversorgungsunternehmen , öffentliche Stellen, Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Privatpersonen. Hält die Landesregierung bei Untersuchungen von unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser durch DAKKS-zertifizierte Labore einen wirtschaftlichen Wettbewerb für angebracht oder hält sie Alternativen wie bspw. eine Honorarordnung für überlegenswert? Zu Frage 3: Im Saarland sind aktuell 11 Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen. Somit gibt es bereits einen wirtschaftlichen Wettbewerb. Die Untersuchungsstellen erfüllen in den genannten Untersuchungsbereichen (mikrobiologische Untersuchungen einschließlich Probenentnahme inklusive Vor-Ort- Parameter, physikalische, physikalisch-chemische Parameter inklusive Probenentnahme ) die Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die konkreten Parameter und Prüfverfahren sind in der Akkreditierungsurkunde der jeweiligen Untersuchungsstelle aufgeführt. Untersuchungsstellen, die in anderen Bundesländern zugelassen sind, können auch im Saarland tätig werden. Wird Trinkwasser und Badebeckenwasser künftig von anderer amtlicher Seite untersucht werden? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 4: Nach aktueller Rechtslage müssen Untersuchungsstellen nach den Sätzen 1 bis 3 nach § 15 Absatz 4 TrinkwV zugelassen sein. Diese Anforderung gilt für alle Untersuchungsstellen . Es erfolgt keine Unterscheidung im Sinne von „amtlich bzw. nicht amtlich “. Akkreditierte Untersuchungsstellen führen auch Badebeckenwasseranalysen einschließlich Probenentnahme durch. Drucksache 16/407 (16/273) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Trinkwasseruntersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch staatliche Institutionen sind bundesweit nicht zwingend vorgeschrieben . Warum verzichtet das Saarland als einziges Bundesland – darauf, ein staatlich akkreditiertes Labor zu behalten? Zu Frage 5: Die Trinkwasserverordnung stellt durch eine Reihe von Maßnahmen eine hohe Qualität von Trinkwasseruntersuchungen sicher. So müssen Untersuchungsstellen in einem aufwändigen Akkreditierungsverfahren ihre fachliche Kompetenz nachweisen. Um die hohe Qualität der Trinkwasserüberwachung und somit auch der Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, nehmen akkreditierte Labore auch an Ringversuchen teil. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für staatliche (amtliche) wie privatwirtschaftlich agierende Untersuchungsstellen. Es gibt eine Reihe von akkreditierten privaten Untersuchungsstellen, die über eine anerkannte und nachgewiesenermaßen hohe Kompetenz für Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung verfügen. Daher verzichtet die Landesregierung künftig auf die Vorhaltung eines akkreditierten, staatlichen Labors für die freiwillige Aufgabe „Trinkwasseruntersuchungen“. Ist es richtig, dass aufgrund der Einstellung der Trinkwasser-Untersuchungen das Land Hessen künftig mit Kontrollen von Mineralwasser aus dem Saarland beauftragt werden soll, da es sich hier um eine hoheitliche Pflichtaufgabe handelt? Wie hoch sind die Kosten dafür? Zu Frage 6: Ja, dies ist in Teilen richtig, da sich die zu untersuchenden Parameter bei Trinkwasser zumindest teilweise mit denjenigen decken, die bei Mineralwasserproben zu analysieren sind. Da im Saarland nur wenige Mineralwasserproben anfallen, wurde darauf verzichtet , bislang für die Trinkwasseruntersuchung relevante Parameter auch für die Untersuchung von Mineralwasser akkreditieren zu lassen. Der Aufwand hierfür stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem Nutzen aufgrund der geringen Fallzahl. Soweit hierdurch saarländische Mineralwasserproben nicht mehr vollständig im Saarland untersucht werden können, werden die entsprechenden Untersuchungen im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit vom hessischen Landeslabor (LHL) durchgeführt . Das Saarland arbeitet, wie die meisten Bundesländer, zur Untersuchung amtlicher Proben der Lebensmittelüberwachung mit amtlichen Laboren anderer Bundesländer – das Saarland insbesondere mit Rheinland- Pfalz und Hessen – zusammen. Diese Zusammenarbeit ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Aufwand für das Vorhalten einzelner Untersuchungsmethoden in keiner vernünftigen Relation zur Anzahl der mit dieser Methode zu untersuchenden Proben eines Bundeslandes steht. Die für die Zusammenarbeit anfallenden Kosten werden sich – abhängig von der Anzahl der im Rahmen der risikoorientieren Probenplanung anfallenden Mineralwasserproben – voraussichtlich auf maximal 10.000 Euro pro Jahr belaufen. Drucksache 16/407 (16/273) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Welche konkreten Einsparungen erhofft sich die Landesregierung durch die geplante Einstellung von Trinkwasseruntersuchungen im LAV? (bitte auflisten) Zu Frage 7: Durch die freiwillige Aufgabe „Trinkwasseruntersuchungen“ werden Personalkapazitäten sowohl im Laborbereich als auch im Verwaltungsbereich (Wasserprobenahme, Buchhaltung) gebunden. Insgesamt sind derzeit neben dem in Vollzeit beschäftigten Wasserprobennehmer (Entgeltgruppe E 8 RV-L) rund eine Vollzeit-Laborkraft in der Entgeltgruppe E 9 sowie circa 50% einer Stelle im höheren Dienst des Laborbereichs (Entgeltgruppe E 13) mit der Aufgabe befasst. Dem Wasserprobennehmer steht ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, für das jährlich Kosten von rund 5.000 Euro anfallen. Für die Untersuchung der Trinkwasserproben fallen jährlich Kosten für Material und Ringversuche in Höhe von circa 15.000 Euro an. Hinzu kommen Kosten für die Akkreditierung in Höhe von circa 2.000 Euro pro Jahr. Die durch die Einstellung der freiwilligen Trinkwasseruntersuchungen im LAV frei werdenden Kapazitäten werden für die Erledigung von Pflichtaufgaben in der Veterinärmedizin und bei der Lebensmittelüberwachung genutzt. In der Trinkwasserverordnung ist eine Untersuchung auf Polychlorierte Biphenyle (PCB) nicht vorgeschrieben. Derzeit gibt es für Trinkwasser auch keine Höchstgrenzen von PCB – im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wie Fisch, Milch oder Fette. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung im Falle einer Grubenflutung vorgesehen, um Trinkwasser im Saarland auf PCB zu untersuchen? Wie wird mit fehlenden Grenzwerten vom PCB im Trinkwasser umgegangen? Zu Frage 8: Hier gilt § 6 Satz 1 TrinkwV: " Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen“. Im Rheinland-Pfalz werden die Ergebnisse von Trinkwasseranalysen in einer zentralen Datenbank erfasst. Diese Daten können über eine Internet- Anwendung jederzeit abgerufen werden. Gibt es eine ähnliche Datenbank im Saarland? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 9: Gemäß § 21 Absatz 1 TrinkwV haben die Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage den betroffenen Verbrauchern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereit gestellten Trinkwassers zu übermitteln. Drucksache 16/407 (16/273) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Grundlage des Informationsmaterials sind die Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen nach § 14 Absatz 1 und 5, § 14a Absatz 1 Satz 1 und § 14b und gegebenenfalls nach § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 7 Satz 1, § 20 Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie § 20a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Nummer 2. Das Saarland führt aktuell ein vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördertes Projekt durch, bei dem im Rahmen des Grund- und Trinkwassermanagements unter anderem eine zentrale Wasserdatenbank grundsätzlich allen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgaben zur Verfügung stehen soll. Dabei soll jede Behörde jederzeit in der Lage sein, auf die für sie relevanten Daten zugreifen zu können. Zurzeit werden die Daten in unterschiedlichen Datenbanken der Wasserbehörden und der zuständigen Gesundheitsämter verwaltet. Im Rahmen der Projektrealisierung können dann auch saarlandweit die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen über das Internet angezeigt werden.