LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/408 (16/284) 14.05.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Barrierefreie Wahllokale im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat 2013 auf meine Anfrage erklärt (Drucksache 15/707), bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 seien 215 Wahlräume im Saarland nicht barrierefrei zugänglich gewesen.“ Vorbemerkung Landesregierung: Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie einem Volksentscheid im Saarland haben alle Wahlberechtigten mit Behinderungen oder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Möglichkeit, ihr Wahlrecht selbstbestimmt auszuüben. Zur Abgabe ihrer Stimmen können sie frei entscheiden, ob sie am Wahltag in einem barrierefreien Wahlraum an der Urne wählen oder bereits vor dem Wahltag mittels Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten. Für die Auswahl und Einrichtung der Wahlräume sowie für die Auswahl und Einrichtung der Eintragungsräume zur Unterstützung von Wahlvorschlägen bei Kommunalwahlen oder zur Unterstützung eines Volksbegehrens sind die Gemeinden zuständig. Hinsichtlich der unveränderten Rechtslage wird auf die Antwort der Landesregierung zur Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betreffend Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Wahlen und anderen politischen Entscheidungsprozessen aus dem Jahr 2013 in der Landtagsdrucksache 15/707 verwiesen. Wie viele Wahlräume waren bei der Landtagswahl 2017 barrierefrei erreichbar und nutzbar und wie viele nicht (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 1: Die Anzahl der barrierefreien Wahlräume bei der Landtagswahl 2017 im Saarland kann der anliegenden Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. Ausgegeben: 14.05.2018 (08.03.2018) Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Wahlräume waren bei der Bundestagswahl 2017 im Saarland barrierefrei erreichbar und nutzbar und wie viele nicht (bitte einzeln auflisten )? Zu Frage 2: Die Anzahl der barrierefreien Wahlräume bei der Bundestagswahl 2017 im Saarland kann der anliegenden Tabelle (Anlage 2) entnommen werden. Wie viele Räume, in denen Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren „G9 jetzt“ geleistet werden konnten, waren barrierefrei erreichbar und nutzbar und wie viele nicht? Zu Frage 3: Die Anzahl der barrierefreien Eintragungsräume zur Unterstützung des Volksbegehrens zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums 2017/2018 im Saarland kann der anliegenden Tabelle (Anlage 3) entnommen werden. Wie viele Eintragungsräume für Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen sind barrierefrei erreichbar und nutzbar bzw. werden im Vorfeld der Kommunalwahl im nächsten Jahr barrierefrei erreichbar und nutzbar sein und wie viele nicht (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 4: Die Anzahl der voraussichtlich barrierefreien Eintragungsräume zur Unterstützung von Wahlvorschlägen bei den Kommunalwahlen 2019 im Saarland kann der anliegenden Tabelle (Anlage 4) entnommen werden. Wie ist sichergestellt, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mobil sind, Unterstützungsunterschriften für Kommunalwahlen , kommunale Direktwahlen oder Volksbegehren leisten können? Zu Frage 5: Die Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen oder für ein Volksbegehren können nach geltendem Recht nur auf amtlich ausgelegten Unterstützungsblättern , d. h. in den Amtsräumen der Gemeinden erfolgen. Die zu diesem Zweck bereitgestellten Eintragungsräume sind weit überwiegend barrierefrei zu erreichen (vgl. die Antworten zu den Fragen 3 und 4 sowie die Anlagen 3 und 4). Zwei Gemeinden, die derzeit nicht über barrierefrei erreichbare Eintragungsräume verfügen, organisieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten in begründeten Einzelfällen Hilfestellungen, um den Zugang zu ihren Eintragungsräumen zu gewährleisten. Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Das aus dem 17. Jahrhundert stammende und unter Denkmalschutz stehende Rathaus der Gemeinde Kleinblittersdorf ist nur über eine mehrstufige Eingangstreppe zu erreichen. Ein früher genutztes anderes, barrierefrei erreichbares Verwaltungsgebäude wird in den nächsten Wochen veräußert. Die Gemeinde gibt an, dass bei dem Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums 2017/2018 keine Hilfestellung für behinderte oder in der Mobilität eingeschränkte Stimmberechtigte geleistet werden musste. Die Gemeinde beabsichtigt, das Rathaus mit einem Anbau zu erweitern, welcher auch einen behindertengerechten Zugang erhalten soll. Mit den Bauarbeiten soll im Mai 2018 begonnen werden. Für die Kommunalwahlen 2019 strebt die Gemeinde Kleinblittersdorf durch geeignete Maßnahmen die Bereitstellung eines barrierefrei erreichbaren Eintragungsraums an. Das Rathaus der Gemeinde Wadgassen ist nur über eine mehrstufige Eingangstreppe zu erreichen. Die Durchgänge zu vielen Diensträumen innerhalb des Rathauses unterschreiten die für Rollstuhlfahrer erforderliche Mindestdurchgangsbreite von 90 cm. Die im Jahr 2013 noch beabsichtigte Installation eines außenliegenden Aufzuges wurde wegen fehlender Haushaltsmittel nicht realisiert. Direkt neben dem Rathausgebäude ist ein Behindertenparkplatz mit einer ebenerdig erreichbaren Ruf- und Sprechsäule eingerichtet, mit der ein Mitarbeiter der Gemeinde angefordert werden kann. Die Gemeinde berichtet, dass es bisher, auch bei dem Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums 2017/2018, keine Probleme oder gar Beschwerden hinsichtlich dieser Art der Hilfestellung gegeben habe. Die Gemeinde beabsichtigt, den Eintragungsraum zukünftig in einem in unmittelbarer Nähe zum Rathaus gelegenen, anderen Verwaltungsgebäude, welches über einen behindertengerechten Zugang verfügt, einzurichten. Für Erwerb und Umbau dieses Gebäudes gibt die Gemeinde einen voraussichtlichen Zeitraum bis Ende 2019/2020 an. Für die Kommunalwahlen 2019 strebt die Gemeinde Wadgassen durch geeignete Maßnahmen die Bereitstellung eines barrierefrei erreichbaren Eintragungsraums an. Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Anlage 1 Barrierefreie Wahlräume bei der Landtagswahl 2017 im Saarland Wahlkreis Kreis Gemeinde Wahlräume davon barrierefrei in Zahlen in % Saarbrücken Regionalverband Saarbrücken Friedrichsthal 10 8 80 Großrosseln 8 8 100 Heusweiler 24 20 83,3 Kleinblittersdorf 12 10 83,3 Püttlingen 17 14 82,4 Quierschied 14 14 100 Riegelsberg 14 11 78,6 Saarbrücken 158 138 87,3 Sulzbach/Saar 17 14 82,4 Völklingen 29 21 72,4 Saarlouis Landkreis Merzig-Wadern Beckingen 18 18 100 Losheim am See 21 17 81 Merzig 33 19 57,6 Mettlach 20 12 60 Perl 14 10 71,4 Wadern 24 17 70,8 Weiskirchen 6 6 100 Landkreis Saarlouis Bous 3 3 100 Dillingen/Saar 15 11 73,3 Ensdorf 1 1 100 Lebach 13 8 61,5 Nalbach 4 4 100 Rehlingen-Siersburg 17 17 100 Saarlouis 24 17 70,8 Saarwellingen 5 5 100 Schmelz 18 15 83,3 Schwalbach 11 11 100 Überherrn 7 7 100 Wadgassen 15 8 53,3 Wallerfangen 15 11 73,3 Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Eppelborn 16 13 81 Illingen 16 15 93,8 Merchweiler 6 6 100 Neunkirchen 47 28 59,6 Ottweiler 15 15 100 Schiffweiler 14 12 85,7 Spiesen-Elversberg 12 12 100 Saarpfalz-Kreis Bexbach 6 6 100 Blieskastel 27 15 55,6 Gersheim 11 7 63,6 Homburg 30 30 100 Kirkel 10 10 100 Mandelbachtal 11 10 90,9 St. Ingbert 31 31 100 Landkreis St. Wendel Freisen 10 6 60 Marpingen 10 9 90 Namborn 9 9 100 Nohfelden 14 14 100 Nonnweiler 10 8 80 Oberthal 5 5 100 St. Wendel 26 18 69,2 Tholey 19 19 100 Saarland 942 773 82,1 Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Anlage 2 Barrierefreie Wahlräume bei der Bundestagswahl 2017 im Saarland Wahlkreis Kreis Gemeinde Wahlräume davon barrierefrei in Zahlen in % 296 Saarbrücken Regionalverband Saarbrücken Großrosseln 8 8 100 Kleinblittersdorf 12 9 75 Püttlingen 17 14 82,4 Riegelsberg 14 11 78,6 Saarbrücken 158 142 89,9 Völklingen 29 22 75,9 297 Saarlouis Landkreis Merzig-Wadern Beckingen 18 18 100 Losheim am See 21 17 81 Merzig 33 19 57,6 Mettlach 20 12 60 Perl 14 10 71,4 Wadern 22 16 72,7 Weiskirchen 6 6 100 Landkreis Saarlouis Bous 3 3 100 Dillingen/Saar 14 12 85,7 Ensdorf 1 1 100 Nalbach 4 4 100 Rehlingen-Siersburg 17 17 100 Saarlouis 24 17 70,8 Saarwellingen 5 5 100 Schwalbach 11 11 100 Überherrn 7 7 100 Wadgassen 15 8 53,3 Wallerfangen 15 11 73,3 298 St. Wendel Regionalverband Saarbrücken Heusweiler 24 20 83,3 Landkreis Neunkirchen Eppelborn 17 14 82,4 Illingen 16 15 93,8 Merchweiler 6 6 100 Ottweiler 15 15 100 Schiffweiler 14 12 85,7 Landkreis Saarlouis Lebach 13 8 61,5 Schmelz 18 15 83,3 Landkreis St. Wendel Freisen 10 6 60 Marpingen 10 9 90 Namborn 9 9 100 Nohfelden 14 14 100 Nonnweiler 10 8 80 Oberthal 5 5 100 St. Wendel 26 18 69,2 Tholey 19 19 100 299 Homburg Regionalverband Saarbrücken Friedrichsthal 10 8 80 Quierschied 14 14 100 Sulzbach/Saar 17 14 82,4 Landkreis Neunkirchen Neunkirchen 47 26 55,3 Spiesen-Elversberg 12 12 100 Saarpfalz-Kreis Bexbach 6 6 100 Blieskastel 27 15 55,6 Gersheim 11 7 63,6 Homburg 30 30 100 Kirkel 10 10 100 Mandelbachtal 11 10 90,9 St. Ingbert 31 31 100 Saarland 940 776 82,6 Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 6 - Anlage 3 Barrierefreie Eintragungsräume zur Unterstützung des Volksbegehrens zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums 2017/2018 im Saarland Kreis Gemeinde Eintragungsräume davon barrierefrei in Zahlen in % Regionalverband Saarbrücken Friedrichsthal 4 4 100 Großrosseln 1 1 100 Heusweiler 1 1 100 Kleinblittersdorf 1 0 0 Püttlingen 1 1 100 Quierschied 3 3 100 Riegelsberg 2 2 100 Saarbrücken 1 1 100 Sulzbach/Saar 3 3 100 Völklingen 1 1 100 Landkreis Merzig-Wadern Beckingen 2 2 100 Losheim am See 1 1 100 Merzig 1 1 100 Mettlach 1 1 100 Perl 1 1 100 Wadern 4 3 75 Weiskirchen 1 1 100 Landkreis Neunkirchen Eppelborn 1 1 100 Illingen 1 1 100 Merchweiler 1 1 100 Neunkirchen 1 1 100 Ottweiler 2 2 100 Schiffweiler 1 1 100 Spiesen-Elversberg 3 3 100 Landkreis Saarlouis Bous 4 1 25 Dillingen/Saar 1 1 100 Ensdorf 3 3 100 Lebach 1 1 100 Nalbach 1 1 100 Rehlingen-Siersburg 1 1 100 Saarlouis 1 1 100 Saarwellingen 1 1 100 Schmelz 2 2 100 Schwalbach 1 1 100 Überherrn 2 2 100 Wadgassen 1 0 0 Wallerfangen 1 1 100 Saarpfalz-Kreis Bexbach 1 1 100 Blieskastel 3 3 100 Gersheim 1 1 100 Homburg 1 1 100 Kirkel 1 1 100 Mandelbachtal 3 3 100 St. Ingbert 2 2 100 Landkreis St. Wendel Freisen 3 3 100 Marpingen 3 3 100 Namborn 1 1 100 Nohfelden 1 1 100 Nonnweiler 1 1 100 Oberthal 1 1 100 St. Wendel 1 1 100 Tholey 1 1 100 Saarland 83 77 92,8 Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 7 - Anlage 4 Voraussichtlich barrierefreie Eintragungsräume zur Unterstützung von Wahlvorschlägen bei den Kommunalwahlen 2019 im Saarland Kreis Kreis/Gemeinde Eintragungsräume davon barrierefrei in Zahlen in % Regionalverband Saarbrücken Regionalverband Saarbrücken 1 1 100 Friedrichsthal 4 4 100 Großrosseln 1 1 100 Heusweiler 1 1 100 Kleinblittersdorf 1 0 0 Püttlingen 1 1 100 Quierschied 2 2 100 Riegelsberg 2 2 100 Saarbrücken 4 4 100 Sulzbach/Saar 4 4 100 Völklingen 1 1 100 Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Merzig-Wadern 1 1 100 Beckingen 2 2 100 Losheim am See 1 1 100 Merzig 1 1 100 Mettlach 1 1 100 Perl 2 2 100 Wadern 3 3 100 Weiskirchen 1 1 100 Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen 1 1 100 Eppelborn 1 1 100 Illingen 1 1 100 Merchweiler 1 1 100 Neunkirchen 2 2 100 Ottweiler 2 2 100 Schiffweiler 1 1 100 Spiesen-Elversberg 3 3 100 Landkreis Saarlouis Landkreis Saarlouis 1 1 100 Bous 4 1 25 Dillingen/Saar 1 1 100 Ensdorf 2 2 100 Lebach 1 1 100 Nalbach 1 1 100 Rehlingen-Siersburg 1 1 100 Saarlouis 1 1 100 Saarwellingen 1 1 100 Schmelz 3 3 100 Schwalbach 1 1 100 Überherrn 2 2 100 Wadgassen 1 0 0 Wallerfangen 1 1 100 Saarpfalz-Kreis Saarpfalz-Kreis 1 1 100 Bexbach 1 1 100 Blieskastel 3 3 100 Gersheim 1 1 100 Homburg 1 1 100 Kirkel 1 1 100 Mandelbachtal 2 2 100 St. Ingbert 2 2 100 Landkreis St. Wendel Landkreis St. Wendel 0 Freisen 3 3 100 Marpingen 3 3 100 Namborn 1 1 100 Nohfelden 1 1 100 Nonnweiler 1 1 100 Oberthal 1 1 100 St. Wendel 1 1 100 Tholey 1 1 100 Saarland 91 86 94,5 Drucksache 16/408 (16/284) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 8 -