- 1 - LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/410-neu (16/334) 14.05.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Messer-Attacke auf einen 22-Jährigen am 16.12.2017 in Saarbrücken Vorbemerkung des Fragestellers: „Am Samstagabend, den 16.12.2017, ereignete sich laut Medienberichten eine Messerattacke auf einen 22-Jährigen in der Nähe des St. Johanner Marktes. Dabei hätte eine Gruppe von Angreifern einer anderen Gruppe aufgelauert und zumindest den Verletzten angegriffen. Laut Zeugenaussagen hielten die Täter einen Schlagstock, ein Sichelmesser , ein Wurfmesser und eine Kettenpeitsche in den Händen. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet ? Zu Frage 1: Am 16.12.2017 gegen 22:10 Uhr fand ein Angriff einer fünfköpfigen Tätergruppierung auf eine siebenköpfige Gruppierung in der Saarbrücker Bahnhofsstraße auf dem dortigen Weihnachtsmarkt statt. Nach Aussagen von Zeugen soll dies unter Zuhilfenahme eines Schlagstocks, eines Sichelmessers, eines Wurfmesser sowie einer Kettenpeitsche geschehen sein. Ein 21-Jähriger aus Homburg erlitt dabei eine etwa zwei Zentimeter lange Schnittwunde an der linken Schläfe sowie eine leichte Stichwunde im unteren Bereich des linken Schulterblatts. Die Verletzungen wurden ambulant im Krankenhaus versorgt. Dem Übergriff ging eine verbale Auseinandersetzung während einer Bahnfahrt von Homburg nach Saarbrücken voraus, wobei nach derzeitigem Stand der Ermittlungen die fünfköpfige Gruppe die Auseinandersetzung gesucht bzw. provoziert haben soll. Nach der Alarmierung der Polizei wurden neben der Tatortaufnahme Fahndungsmaßnahmen durch die Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann durchgeführt, da die fünf Tatverdächtigen unmittelbar nach der Tat geflüchtet waren. Im Rahmen der Fahndung konnten in der Nacht vom 16. auf den 17.12.2017 zunächst drei Tatverdächtige im Zug von Saarbrücken nach Homburg auf dem Bahnhof St. Ingbert festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Ein weiterer Tatverdächtiger konnte am 18.12.2017 im Rahmen der weiteren Ermittlungen identifiziert werden. Ausgegeben: 16.05.2018 (10.04.2018) bitte wenden Drucksache 16/410-neu (16/334) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz? Zu Frage 2: Zur Sachverhalts- und Tatortaufnahme sowie zur Fahndung und späteren Festnahme waren Beamte des Landespolizeipräsidiums eingesetzt. Die genaue Anzahl der Einsatzkräfte kann nicht genannt werden, da die Daten im Einsatzleitsystem bereits automatisiert gelöscht wurden. Die Bundespolizei war mit einer nicht bekannten Anzahl von Kräften unterstützend bei der Fahndung und Festnahme tätig. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? Zu Frage 3: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die vier ermittelten Personen eingeleitet. Die vier Beschuldigten sind männliche syrische Staatsangehörige zwischen 17 und 20 Jahren und leben seit dem Jahr 2015 in Deutschland bzw. dem Saarland. Die Asylverfahren sind abgeschlossen. Zum Tatzeitpunkt waren drei Personen als Flüchtlinge gemäß § 3 Asylgesetz anerkannt; einer Person wurde lediglich subsidiärer Schutz nach § 4 Asylgesetz zugesprochen. Alle hatten zum Tatzeitpunkt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Aufenthaltsgesetz. Wurden Haftanträge gestellt? Zu Frage 4: Haftanträge wurden nicht gestellt. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen , laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Zu Frage 5: Ein Tatverdächtiger ist in den polizeilichen Informationssystemen wegen eines Einbruchsdelikts , ein zweiter wegen Bedrohung in zwei Fällen, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung erfasst. Über die anderen beiden Tatverdächtigen liegen keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse vor.