LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/418 (16/350) 23.05.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Entwicklung der Zahl von Straf- und insbesondere Gewalttaten im Bereich der Saarbrücker Innenstadt Vorbemerkung des Fragestellers: Der Innenminister hat in einer Pressemitteilung vom 31.01.2017 erklärt: „Vor allem im innerstädtischen Bereich konnten wir von 2014 zu 2015 einen Rückgang der Kriminalitätsfälle um 4,3 Prozent verzeichnen. Daran erkennt man, dass die Maßnahmen, die wir getroffen haben, erfolgreich sind.“ Die „Saarbrücker Zeitung“ vom 20. Februar 2018 zitiert die Saarbrücker Oberbürgermeisterin mit den Worten, es sei zu „vermehrten Auseinandersetzungen zwischen Syrern und Afghanen in Saarbrücken“ gekommen. Der Innenminister erklärte daraufhin, laut Kriminalstatistik sei die Zahl der Verbrechen in Saarbrücken von 2014 bis 2016 gesunken. Bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2017, am 15. März 2018, erklärte der Innenminister mit Blick auf das gesamte Saarland: „Im Bereich der Gewaltkriminalität sind die Fallzahlen mit 2.685 erfassten Straftaten (2016: 2.728) für das Berichtsjahr 2017 leicht rückläufig (-43 Fälle/-1,6 %). Vorbemerkung Landesregierung: Zur Darstellung der Kriminalitätslage greift die Polizei grundsätzlich auf die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zurück. Bei dieser handelt es sich um eine Arbeitsstatistik , in der alle der Polizei bekannt gewordenen und von ihr bearbeiteten strafrechtlichen Ermittlungsvorgänge - mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte und der Verkehrsstraftaten - erfasst werden. Ausgegeben: 28.05.2018 (13.04.2018) Drucksache 16/418 (16/350) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Die Daten der PKS geben den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft wieder; die tatsächlichen Verfahrensausgänge werden nicht berücksichtigt. Die Erstellung der PKS basiert auf bundeseinheitlichen Richtlinien . Der Begriff „Gewalttätige Übergriffe“ ist in der PKS nicht definiert. Unter den Begriff der „Gewalttätigen Übergriffe“ können - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls – unterschiedliche Straftatbestände subsumiert werden. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden für den Begriff „Gewalttätige Übergriffe“ die in der PKS unter dem Summenschlüssel der Gewaltkriminalität zusammengefassten Straftaten herangezogen. Hierunter fallen Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, Räuberische Erpressung und Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, Gefährliche und Schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Erpresserischer Menschenraub , Geiselnahme sowie Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. Ergänzend dazu wurden die einfachen Körperverletzungsdelikte sowie der Tatbestand des Landfriedensbruchs in die Auswertung mit einbezogen. Für die Beantwortung der Anfrage wurde die PKS der Jahre 2014 bis 2017 herangezogen . Sowohl bei den Straftaten insgesamt als auch bei den „Gewalttätigen Übergriffen“ wurden alle Fälle, nicht nur Taten auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ausgewiesen. Im Hinblick auf die Begrifflichkeiten „Saarbrücker Innenstadt“ (Frage 1) sowie „um die Johanneskirche“ (Frage 2) ist folgendes anzumerken: Der Innenstadtbereich Saarbrücken wurde mit den in der PKS auszuweisenden Distrikten Hauptbahnhof, Nauwieser Viertel, St. Johanner Markt, Am Staden, Kaninchenberg, Rotenbühl, Am Homburg und Bruchwiese festgelegt. Die in der Vorbemerkung des Fragestellers zitierte Pressemitteilung vom 31.01.2017 hatte sich lediglich auf die Auswertung der Distrikte St. Johanner Markt, Nauwieser Viertel und Hauptbahnhof bezogen. Daher stimmen die unter Frage 1 aufgeführten Zahlen nicht mit denen aus der zitierten Pressemitteilung überein. Der Bereich „um die Johanneskirche“ kann nicht gesondert als Distrikt in der PKS ausgewiesen werden. Daher erfolgte zur Beantwortung der Frage 2 eine Auswertung der Straftaten bezüglich der an der Johanneskirche vorbeiführenden Straßen (Cecilienstraße , Johannisstraße, Stephanstraße und Rathausplatz). Eine Einschränkung der Auswertung auf einzelne Hausnummernbereiche der untersuchten Straßen ist zudem in der PKS nicht möglich. So ergibt sich eine gewisse Unschärfe. Zum Beispiel werden Straftaten , die sich zwar in der Johannisstraße, aber nicht in unmittelbarer Nähe zur Johanneskirche ereignet haben, mit einbezogen. Wie hat sich die Zahl der Straftaten insgesamt und insbesondere der gewalttätigen Übergriffe im Bereich der Saarbrücker Innenstadt in den vergangenen Jahren seit 2014 entwickelt (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 1: Innenstadt Saarbrücken 2014 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 11.587 11.529 10.912 9.960 Gewalttätige Übergriffe 897 901 1.059 1.061 Drucksache 16/418 (16/350) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie hat sich die Zahl der Straftaten insgesamt und insbesondere der gewalttätigen Übergriffe an den vom Innenminister als „Kriminalitätsbrennpunkte “ bezeichneten Gebieten St. Johanner Markt, Nauwieser Viertel, am Hauptbahnhof und um die Johanneskirche in den vergangenen Jahren seit 2014 entwickelt (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 2: St. Johanner Markt 2014 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 1.464 1.368 1.287 1.192 Gewalttätige Übergriffe 150 144 160 106 Nauwieser Viertel 2014 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 889 886 1.030 1.125 Gewalttätige Übergriffe 118 122 166 181 Hauptbahnhof 2014 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 7.566 7.242 6.983 6.105 Gewalttätige Übergriffe 504 460 572 622 Johanneskirche 2014 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 189 167 302 366 Gewalttätige Übergriffe 34 21 70 88