LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/431 (16/387) 01.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Höhe von Sozialleistungen nach SGB II (Hartz IV, ALG 2,…) im Vergleich zu Einkommen aus Erwerbsarbeit Vorbemerkung des Fragestellers: „In den letzten Wochen wird wieder vermehrt über „Hartz 4“ in der Öffentlichkeit diskutiert. Leider ist es schwierig, Zahlen zu ermitteln, die einen Vergleich zwischen Einkommen aus Erwerbsarbeit und Zahlungen rein aus Sozialtransfers erlauben . Ich frage daher die Regierung des Saarlandes: Folgende angenommene Grundvoraussetzungen: Eine Familie besteht aus 2 Eltern (beide 45, erwerbsfähig , beide Kirchenmitglieder) und ihren 4 Kindern (16, 14, 12, 10 Jahre alt). Die Familie wohnt in Saarbrücken (Mietstufe 3) in einer 120 m2 für 800 € Kalt inkl. Betriebskosten wie 110 € Heizkosten pro Monat bei dezentraler Wasserversorgung . Ein Elternteil verdient 2.700 € Brutto (Vollzeit; keine weiteren Jahressonderzahlungen, keine weiteren Einnahmen; kein Sparvermögen o.Ä; gesetzlich versichert; Zusatzbeitrag Krankenkasse 1,1%, Werbungskosten 100 €/Monat). Die Steuerklasse des erwerbstätigen Elternteils ist III mit 4 Kinderfreibeträgen . Vorbemerkung der Landesregierung: Der Antwort der Landesregierung liegen eigene Berechnungen anhand der angegeben Daten des Fragestellers zugrunde. Ausgegeben: 04.06.2018 (08.05.2018) bitte wenden Drucksache 16/431 (16/387) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Unter Berücksichtigung sämtlicher Sozialleistungen (Wohngeld, mögl. ALG 2 Aufstockung, etc.) hat die Familie wieviel Geld monatlich zur Verfügung ? Zu Frage 1: Der Familie stehen monatlich 2.846,26 Euro zur Verfügung. Wieviel Finanzmittel hätte die gleiche Familie monatlich zur Verfügung bei Erwerbseinkommen 0 € und nur Zahlungen nach ALG 2? Zahlen auch unter Ausnutzung sämtlicher in Frage kommender Sozialleistungen und Zuschüsse. Zu Frage 2: Der Familie stehen 2.112,16 Euro zur Verfügung. Wieviel Geld hätte die Familie mit Erwerbseinkommen pro Monat im Vergleich mehr? Bitte tabellarisch vergleichbar darstellen. Zu Frage 3: Gehalt * ALG II ** Wohngeld Kinderzuschlag Summe Vergleich 734,10 €- 15.05.2018 * Nettogehalt, berechnet auf Basis des angegebenen Bruttogehalts von 2.700,- Euro ** Verbleibender SGB II-Bedarf (§§ 20, 21 SGB II) nach Einkommensanrechung (§§ 11 bis 11b SGB II) Berechnung ohne Erwerbseinkommen Berechnung mit Erwerbseinkommen 2.026,54 € 819,72 € - € - € - € 2.112,16 € - € 2.846,26 € 734,10 € 2.112,16 € - €