LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/448 (16/376) 11.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: „PKS“ Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut einem Zeitungsartikel der BZ Berlin vom 25.04.2018 wurden beim LKA Berlin 55.000 Verbrechen in 2017 nicht bearbeitet und erhielten einen Liegevermerk. Hierbei handelte es sich ‚nur‘ um die schweren Kriminalfälle und leider um einen weiteren Negativrekord .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Einem Zeitungsartikel der Berliner Zeitung vom 20.02.2018, welcher mit „Landeskriminalamt : Zehntausende Fälle werden nicht bearbeitet“ überschrieben ist, lässt sich entnehmen , dass es im Vorgangsbearbeitungssystem der Berliner Polizei sogenannte „Liegevermerke“ gibt: „Wird an einem Vorgang länger als 30 Tage nicht gearbeitet, dann muss der zuständige Ermittler einen sogenannten Liegevermerk schreiben, in dem er begründen muss, warum der Vorgang nicht bearbeitet wurde. Mit jedem weiteren Monat Liegezeit gibt es einen neuen Vermerk.“ Der Zeitungsartikel bezieht sich auf eine entsprechende schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 29.01.2018, welche durch die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Namen des Senats von Berlin in tabellarischer Form beantwortet wurde (Drucksache 18/13 355 des Abgeordnetenhauses von Berlin). Der Antwort ist zu entnehmen, dass eine entsprechende retrograde Zählung der sog. „Liegevermerke “ im Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem der Berliner Polizei erfolgte . Ausgegeben: 11.06.2018 (30.04.2018) bitte wenden Drucksache 16/448 (16/376) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - Wie viele Fälle der schweren und schwersten Kriminalität (analog der Aufzählung aus § 100a StPO) erhielten 2017 bei dem saarländischen LKA (Landespolizeipräsidium Direktion LPP 2): Kriminalitätsbekämpfung (Landeskriminalamt) einen sogenannten Liegevermerk? Zu Frage 1: Im Vorgangsbearbeitungssystem POLADIS (Polizeiliches Auskunfts-, Datenverarbeitungs - und Informationssystem) der saarländischen Vollzugspolizei gibt es keinen „Liegevermerk“ oder vergleichbare Formulare. Ebenfalls erfolgt keine sonstige Kennzeichnung betroffener Vorgänge. Beim Dezernat LPP 225 (Wirtschafts-/Vermögenskriminalität ) existiert eine sogenannte „Resteliste“, in der Ermittlungsverfahren mit Bearbeitungsrückständen zusammengefasst sind. Diese Liste dient lediglich der regelmäßigen Information der sachleitungsbefugten Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Sie ist nicht Teil des Vorgangsbearbeitungssystems POLADIS und auch nicht vergleichbar mit dem im System der Berliner Polizei hinterlegten „Liegevermerken“. Generell erfolgt beim LPP keine statistische Erfassung der Bearbeitungsdauer von Ermittlungsverfahren. Aufgrund einer Verfügung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aus dem Jahr 2015 sind Ermittlungsverfahren, welche durch das LPP eingeleitet worden sind, grundsätzlich spätestens nach acht Wochen der Staatsanwaltschaft vorzulegen . Besteht Bedarf für eine längere Bearbeitungsdauer, ist eine entsprechende Fristverlängerung einzuholen. Gibt es hierzu Vergleichszahlen zum Vorjahr (2016)? Wie verhält es sich mit den übrigen Strafverfahren , welche durch die örtlichen Polizeidienststellen bearbeitet werden (bezogen auf das Jahr 2016 und 2017)? Zu den Fragen 2 und 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Liegen gegebenenfalls hierzu Zahlen aus dem Erfassungssystem „Kristal“ vor und wie stellen sich diese dar? Zu Frage 4: KRISTAL (Kriminalpolizeiliches System zur Täter-/Tatorientierten Analyse und Lagedarstellung ) ist ein Fallbearbeitungssystem, das der strukturierten Erfassung von Daten aus Ermittlungsvorgängen dient. Durch Auswertung, Analyse und Visualisierung kann eine umfassende Lagebeurteilung erstellt werden. Ebenso können Strukturen, Informationslücken oder neue Ermittlungsansätze erkannt werden. „Liegevermerke“ oder ähnliches gibt es im KRISTAL nicht. Auch lassen sich anhand von KRISTAL keine Aussagen zur Bearbeitungsdauer bzw. zu möglichen Liegezeiten einzelner Ermittlungsverfahren treffen.