LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/449 (16/381) 11.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) und Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Ausbringung von mit Cyantraniliprol behandeltem Saatgut Vorbemerkung der Fragesteller: „Neonikotinoide, die zur Saatgutbehandlung verwendet werden, stehen im Verdacht, besonders schädliche Auswirkungen auf Insekten zu haben. Cyantraniliprol ist ein Wirkstoff dieser hochwirksamen Insektizid-Gruppe. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bezeichnet diesen Wirkstoff als hoch bienentoxisch und empfiehlt aufgrund der systemischen Wirkungsweise zur Risikominimierung bestimmte Aussaatbedingungen einzuhalten, um die Staubemission zu reduzieren. In Polen ist das Pflanzenschutzmittel Lumiposa 625 FS mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol seit April 2017 für die Saatgutbehandlung von Winterraps zugelassen. Entsprechendes Saatgut darf gemäß europäischem und deutschem Recht bei vergleichbarer Anwendung auch in Deutschland verwendet werden . Deshalb muss auch in Deutschland von schädlichen Auswirkungen auf die Insektenfauna ausgegangen werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Entgegen der von den Fragestellern vertretenen Auffassung gehört der Pflanzenschutzmittel -Wirkstoff Cyantraniliprol zur Wirkstoffgruppe der Diamide, nicht zu den Neonicotinoiden. Ausgegeben: 11.06.2018 (04.05.2018) bitte wenden Drucksache 16/449 (16/381) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Im Allgemeinen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20. März 2018 – Drucksache 19/1043 – verwiesen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901043.pdf Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist das BVL. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Julius-Kühn-Institut (JKI) und dem Umweltbundesamt (UBA). Zugelassene Pflanzenschutzmittel werden auf der Internetseite des BVL veröffentlicht https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM /01_ZugelPSM/01_OnlineDatenbank/psm_onlineDB_node.html Auf die Zuständigkeit des BVL für den Erlass von Anwendungsbestimmungen wird verwiesen. Dieses informierte in Fachmeldungen vom 12. und 27. Juli 2017 beispielsweise über „Empfehlungen für die Aussaat von Winterrapssaatgut, das mit Cyantraniliprol behandelt ist“. Die Empfehlungen zur Aussaat (nicht bei Windgeschwindigkeiten über fünf Meter pro Sekunde) und vorsorglichen Informationen der Imker mit Bienenvölkern in der Umgebung (48 Stunden vor der Aussaat im Umkreis von 60 Metern) reflektieren die Erkenntnisse aus den dem BVL und dem JKI vorliegenden Daten für die in Polen (Mitgliedstaat der EU) bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lumiposa (Wirkstoff Cyantraniliprol). In welchen Gebieten des Saarlandes wurde 2017 mit Cyantraniliprol behandeltes Saatgut eingesetzt ? (Bitte Menge und Hektar auflisten.) Zur Frage: Die Erfassung von Saatgutmengen oder von Aussaatflächen ist weder im Saatgutrecht noch im Pflanzenschutzrecht vorgeschrieben. Beim amtlichen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer für das Saarland liegen daher keine Angaben vor, welche Mengen tatsächlich angewandt und wie viele Hektar damit bestellt werden. Für das Saarland ist allerdings festzustellen, dass der Hauptsaatgutlieferant die Firma RAPOOL ist und diese den genannten Wirkstoff nicht verwendet.