LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/452 (16/392) 11.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Sozialer Wohnungsbau im Saarland Wie viele Mietwohnungen mit wohnungsrechtlicher Bindung (Miet- und Belegungsbindung) gibt es derzeit im Saarland (bitte einzeln auflisten nach Gemeinde)? Zu Frage 1: Zum Stand 15.05.2018 gibt es im Saarland 701 Mietwohnungen, die einer wohnungsrechtlichen Bindung unterliegen. Die örtliche Verteilung ist wie folgt: Gemeinde Anzahl Wohnungen Homburg 60 Merzig 14 Neunkirchen 18 Saarbrücken 571 Saarlouis 12 St. Ingbert 26 701 Ausgegeben: 11.06.2018 (09.05.2018) Drucksache 16/452 (16/392) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie hat sich die Zahl der Mietwohnungen mit wohnungsrechtlicher Bindung (Miet- und Belegungsbindung ) in den letzten Jahren seit 2005 entwickelt (bitte einzeln auflisten nach Jahr und Gemeinde)? Zu Frage 2: Jahr Anzahl Wohnungen 31.12.2017 835 31.12.2016 997 31.12.2015 1.067 31.12.2014 1.982 31.12.2013 2.128 31.12.2012 2.217 31.12.2011 2.595 31.12.2010 2.734 31.12.2009 3.365 31.12.2008 3.826 31.12.2007 4.075 31.12.2006 4.819 31.12.2005 5.000 Eine Verteilung auf die einzelnen Gemeinden ist nicht möglich, weil diesbezüglich keine internen Statistiken erstellt wurden. Drucksache 16/452 (16/392) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in den vergangenen Jahren seit 2005 entwickelt (bitte einzeln auflisten nach Jahr und Gemeinde)? Zu Frage 3: In dem genannten Zeitraum wurden in nachfolgendem Umfang Wohnberechtigungsscheine (WBS) erteilt: Jahr Anzahl WBS 2005 568 2006 395 2007 382 2008 309 2009 335 2010 231 2011 275 2012 283 2013 135 2014 145 2015 151 2016 61 2017 86 *2018 53 * Stand: 02.05.2018 Mit dem Wohnberechtigungsschein, der für die Geltungsdauer eines Jahres erteilt wird, wird dem Wohnungssuchenden bestätigt, dass er unter den Voraussetzungen des § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes eine gebundene Wohnung beziehen darf. Ihm wird damit ein abstraktes öffentlich-rechtliches Wohnrecht an einer nach allgemeinen Merkmalen beschriebenen und noch unbestimmten Wohnung verliehen. Dieses Wohnrecht wird erst durch die Überlassung einer den Vorgaben entsprechenden Wohnung und die Übergabe des Wohnberechtigungsscheins an den Vermieter konkretisiert . In den Zahlen enthalten sind auch die durch Wegzüge veranlassten Antragstellungen . Daher ist es nicht möglich, Wohnberechtigungsscheine nach Gemeinden aufzulisten.