LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/464 (16/351) 14.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Job-Sharing in der saarländischen Landesverwaltung Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete am 31. März 2018 unter der Überschrift „Zwei Frauen, ein Job“ darüber, dass sich in der Staatskanzlei zwei Frauen die Leitung des Personalreferates teilen und nun gemeinsam die Leitung der Abteilung A übernehmen , in Form eines „Job-Sharings“.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Job-Sharing wird gemeinhin definiert als ein Arbeitszeitmodell, welches auf Teilzeitarbeit basiert. Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen als Gemeinschaft mindestens einen Arbeitsplatz unter sich auf, sie arbeiten als Team sehr eng zusammen und legen ihre Arbeitszeiten und Aufgaben individuell, aber abgestimmt mit dem jeweiligen Partner fest. Nach Außen agieren sie als eine Einheit und übernehmen Verantwortung für das Ganze. Dieses Modell macht es möglich, dass Positionen, die in Teilzeit schwer realisierbar sind, weil sie sich nicht oder nur schwer aufteilen lassen, teilzeittauglich werden . Zu nennen sind hier Führungspositionen oder auch Stellen mit komplexen Aufgabengebieten . Neben dem Jobsharing gibt es auch die Möglichkeit, dass der individuelle Arbeitsplatz an den Umfang der Teilzeit angepasst wird, d.h. der Arbeitgeber unterteilt einen Vollzeitarbeitsplatz in zwei oder mehr Teilzeitstellen und weist diesen die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungen zu. Die Arbeitnehmer arbeiten hier völlig autark voneinander . In welchen Bereichen der Landesverwaltung und landeseigener Betriebe gibt es bei wie vielen Stellen ebenfalls Arbeitsplatzteilung („Job-Sharing“) (bitte auflisten nach Bereich und aufgeschlüsselt nach Staatskanzlei und Ministerium mit den entsprechenden Ämtern bzw. Behörden und Instituten )? Ausgegeben: 14.06.2018 (13.04.2018) Drucksache 16/464 (16/351) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1: Bereich der Arbeitsplatzteilung Ministerpräsident 1 [Der in der Vorbemerkung der Fragestellerin zitierte Sachverhalt (geteilte Leitung der Abteilung A) der StK]. Landesvertretung / IT-Innovationszentrum / Landesarchiv / MIBS / Fachhochschule für Verwaltung / Landesamt für Verfassungsschutz / Feuerwehrschule des Saarlandes / Landesverwaltungsamt / Polizei / MFE 1 (Abteilung C) Landesamt für Zentrale Dienste 1 (Abteilung A) 1 (Abteilung Z) IT Dienstleistungszentrum / Finanzämter /1 MSGFF / Landesamt für Soziales / MBK / Landesinstitut für Pädagogik und Medien / MWAEV / Oberbergamt/Bergamt / Landesbetrieb für Straßenbau / MUV / Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung / SaarForst Landesbetrieb / Landesamt für Verbraucherschutz / Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz / MdJ 1 (Bis 1. April 2018, Referat B 2) Gerichte und Staatsanwaltschaften 3 (Landgericht SB) 2 (Amtsgericht SB) Justizvollzugsanstalten / KARO / 1 Im Bereich der Finanzämter ist folgendes anzumerken: In den Laufbahnen des gehobenen und des mittleren Dienstes, sowie im Tarifbereich werden zahlreiche – auch höherwertige – Dienstposten mit mehreren Beamt/innen besetzt. In der Regel wird hier aber keine klassische Arbeitsplatzteilung vollzogen, sondern entsprechend kleineren Aufgabengebieten – entsprechend dem Beschäftigungsumfang – eingerichtet. So können bspw. 8 Dienstposten der Wertigkeit A 12 mit 11 Personen besetzt werden, da einige davon in Teilzeit tätig sind. Auch Sachgebietsleiterfunktionen werden von Teilzeitkräften besetzt. Die Sachgebiete werden dann entsprechend der Arbeitskraft der Leitungsperson verkleinert. Drucksache 16/464 (16/351) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Fördert die Landesregierung diese Arbeitsplatzteilung („Job-Sharing“) in irgendeiner Form, beispielsweise durch Zulagen? Zu Frage 2: Als zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber befürwortet und unterstützt die Landesregierung grundsätzlich jede Art der flexiblen Arbeitszeitgestaltungen, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienlich ist. Das Job-Sharingmodell wird, wie anhand der Beantwortung der Frage 1 zu sehen ist, aktuell sehr selten wahrgenommen. Dahingegen wird jedoch das Modell der klassischen Teilzeitarbeit, d.h. Anpassung des Arbeitsplatzes auf den Umfang der Beschäftigung, sehr häufig praktiziert. Beide Arbeitszeitmodelle stellen eine Möglichkeit dar, die Arbeitszeit aus bestimmten Gründen zu reduzieren und sind deshalb gerade für Mitarbeiter/-innen mit Kindern und Familie sowie pflegebedürftigen Angehörigen sehr attraktiv. Eine Förderung des Modells der Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) in Form von Entgelt- Anreizen (z.B. durch Zahlung von Zulagen) findet nicht statt. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitsplatzteilung („Job- Sharing“) und strebt sie eine Ausweitung dieses Angebots an? Zu Frage 3: Die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) sind begrenzt. Das derzeit in der Staatskanzlei auf Ebene der Abteilungsleitung praktizierte Modell wird als positiv bewertet und hat sich bereits seit Jahren auf Ebene der Referatsleitung bewährt. Ist grundsätzlich in jedem Bereich bei jeder Stelle innerhalb der Landesregierung eine Arbeitsplatzteilung („Job-Sharing“) möglich, oder gibt es Ausnahmen , und wenn ja: welche? Zu Frage 4: Unter Voraussetzungen ist eine Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) in jedem Bereich denkbar und auch in Führungspositionen (Abteilungs-/Referatsleitung) möglich. Sinnvoll praktiziert werden kann dieses Modell jedoch nur dann, wenn sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer die Verantwortung und Aufgaben einer gemeinsamen Funktion tatsächlich teilen können und nicht – wie im Rahmen einer normalen Teilzeitbeschäftigung – jeder selbständig einen eigenen (kleineren) Aufgabenbereich ausfüllt. Voraussetzung für dieses Arbeitsmodell ist daher, dass eine passende Funktionsstelle zur Verfügung steht und zwei Arbeitnehmer vorhanden sind, die bereit sind, diese Aufgabe gemeinsam wahrzunehmen, sich untereinander abzustimmen und einen reibungslosen Arbeitsablauf zu organisieren. Drucksache 16/464 (16/351) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Wie viele Anträge auf Arbeitsplatzteilung („Job- Sharing“) wurden bislang in der Landesverwaltung gestellt? Zu Frage 5: Anzahl Anträge auf Arbeitsplatzteilung Ministerpräsident / Landesvertretung / IT-Innovationszentrum / Landesarchiv / MIBS / Fachhochschule für Verwaltung / Landesamt für Verfassungsschutz / Feuerwehrschule des Saarlandes / Landesverwaltungsamt / Polizei / MFE / Landesamt für Zentrale Dienste / IT Dienstleistungszentrum / Finanzämter / MSGFF / Landesamt für Soziales / MBK / Landesinstitut für Pädagogik und Medien / MWAEV / Oberbergamt/Bergamt / Landesbetrieb für Straßenbau / MUV / Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung / SaarForst Landesbetrieb / Landesamt für Verbraucherschutz / Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz / MdJ 2 Gerichte und Staatsanwaltschaften 5 Justizvollzugsanstalten / KARO / Summe 7