LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/465 (16/377) 14.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Unterrichtung Förderschüler mit festgestelltem sozial emotionaler Entwicklungsstörung Wie viele Kinder und Jugendliche mit festgestellter sozial emotionaler Entwicklungsstörung werden an saarländischen Schulen unterrichtet? Zu Frage 1: Durch die Einführung der Inklusion an den öffentlichen Regelschulen des Saarlandes setzt eine sonderpädagogische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr voraus, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (früher: sonderpädagogischer Förderbedarf) formal auf der Basis eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt werden muss. Die Schulen vor Ort können, nötigenfalls unter Einbeziehung der Förderschullehrkraft, festlegen, welche unterstützenden pädagogischen Maßnahmen sie für notwendig und sinnvoll erachten und ergriffen werden sollen. Die Inklusionsverordnung unterscheidet zwischen einem „besonderen“ und einem „sonderpädagogischen“ Unterstützungsbedarf. Diese unterscheiden sich vor allem in der Schwere und der Dauer der vorliegenden Beeinträchtigungen und ihrer Auswirkung auf schulisches Lernen. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf individuelle Förderung. Der Ausdruck „festgestellte sozial emotionale Entwicklungsstörung“ ist ein Terminus, der sich in der Inklusionsverordnung nicht wiederfindet. Vielmehr drückt der Terminus des „anerkannten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung“ aus, dass nach individuellen Maßnahmen Verhaltensänderungen herbeigeführt werden können. Die ministerielle Anerkennung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AVVsU) erfolgt vorwiegend, wenn die Erziehungsberechtigten eine Beschulung an einer Förderschule beantragen. Nur diese Kinder können zahlenmäßig erfasst werden. Für die Kinder, die mit diesem Bedarf an der Regelschule unterrichtet werden, aber kein Antrag gestellt wurde, steht die sonderpädagogische Expertise durch die vor Ort budgetierte Förderschullehrkraft unmittelbar zur Verfügung. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Ministerium für Bildung und Kultur zahlenmäßig nicht erfasst. Eine Angabe verlässlicher Zahlen ist daher nicht möglich. Ausgegeben: 14.06.2018 (30.04.2018) bitte wenden Drucksache 16/465 (16/377) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - An den saarländischen Förderschulen werden 3.071 Schülerinnen und Schüler unterrichtet (Stichtag: 15.09.2017). Zum Schuljahr 2015/16 wurden lediglich Zahlen zur ministeriellen Anerkennung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs an Regelschulen erfasst; dort wurden 739 Schülerinnen und Schüler mit einem anerkannten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung unterrichtet. Wie viele dieser Schüler werden in einer inklusiven Schule unterrichtet? Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Wie viele dieser Schüler werden in einer Förderschule unterrichtet? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1.