LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/466 (16/382) 14.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Belastung öffentlicher Gebäude im Saarland mit Polychlorierten Biphenylen (PCB) Wurde die PCB Belastung öffentlicher Gebäude im Saarland bisher untersucht, wenn ja: wie, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: Plant die Landesregierung in nächster Zeit entsprechende Untersuchungen? Sind nach Wissen der Landesregierung Gebäude der Universität des Saarlandes mit PCB belastet? Wenn ja: Welche Gebäude sind es, wie hoch sind die Messwerte und welche Maßnahmen wurden bzw. werden dagegen ergriffen? Wie viele Schulen und Kindergärten im Saarland sind mit PCB belastet – falls keine verlässlichen Zahlen vorliegen: bei wie vielen Schulen und Kindergärten ist nach Sicht der Landesregierung anhand des Baubeginns und der damals verwendeten Materialien eine PCB-Belastung wahrscheinlich ? Wie viele Schulen, Kindergärten und öffentliche Gebäude im Saarland wurden in den 70er und frühen 80er Jahren errichtet (bis 1983) und wie viele davon wurden bereits auf PCB-haltige Stoffe untersucht bzw. daraufhin saniert (bitte einzeln auflisten)? Ausgegeben: 14.06.2018 (04.05.2018) bitte wenden Drucksache 16/466 (16/382) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 setzt eine systematische Untersuchung aller öffentlichen Gebäude und insbesondere der Universität des Saarlandes und aller Schulen und Kindergärten des Saarlandes voraus. Für kommunale Gebäude ist die Landesregierung nicht zuständig. Grundlegende Erhebungsdaten stehen diesseits nicht zur Verfügung. PCB-Untersuchungen wurden seitens der Landesregierung für die im Eigentum des Landes stehenden Bestandsgebäude generell bislang nicht durchgeführt. Dies würde vielmehr konkrete Hinweise auf PCB-Belastungen voraussetzen, die derzeit nicht vorliegen . Der aktuelle Bestand steht derzeit nicht unter generellem PCB-Verdacht, daher wird für den landeseigenen Gebäudebestand zurzeit auch keine zwingende Notwendigkeit gesehen, eine diesbezügliche generalisierte Untersuchung vorzunehmen. Eine Untersuchung im Einzelfall findet statt, wenn Baumaßnahmen an Gebäudeteilen durchgeführt werden, die mit PCB kontaminiert sein könnten (Fensterfugen etc.). Bei zurückliegenden Sanierungen und Umbauten im Bereich der Mensa an der Universität des Saarlandes wurden PCB belastete Fugen festgestellt. Die damals durchgeführten Messungen ergaben durchweg Werte, die keinen akuten Sanierungsbedarf begründeten . In den von den Umbaumaßnahmen betroffenen Räumen der Kitas wurden jedoch vorsorglich Sanierungsmaßnahmen an den belasteten Fugen durchgeführt. Dies selbstverständlich unter Einrichtung eines „Schwarz - Weiß Bereichs“ und der anschließenden Freimessung der betroffenen Räume. Es gibt keine grundsätzliche Erkundungspflicht. Sobald eine Belastung vermutet wird, sollte nach der PCB-Richtlinie verfahren werden. Die bauaufsichtlich eingeführte PCB-Sanierungsrichtlinie aus dem Jahre 1994, die im Jahre 2010 nochmals ergänzt und partiell angepasst wurde, ist für die Bewertung und Sanierung von PCB-belasteten Gebäuden im jeweiligen Fall weiterhin anzuwenden. Es ist dabei, wie bei allen anderen Schadstoffen bauteilscharf zu entscheiden, ob ein Entfernen von Primärquellen, ein räumliches Abtrennen oder eine Behandlung von Sekundärquellen erforderlich ist.