LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/467 (16/393) 14.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Elternzeit von Polizistinnen und Polizisten Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat eine weitere Organisationsreform bei der saarländischen Polizei auch damit begründet, dass im Schnitt pro Jahr 100 Stellen vakant seien, weil sich junge Kräfte in flexible Elternzeit abmelden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Bei den genannten 100 „Vakanzen“ handelt es sich um sogenannte Vollzeitäquivalente , das heißt die frei bleibenden Stellenanteile mehrerer Stellen werden zu 100%- Fällen zusammen gerechnet. In den erwähnten 100 Vollzeitäquivalenten sind neben Elternzeiten auch Mutterschutz und Teilzeitbeschäftigungen sowie Sonderurlaub ohne Dienstbezüge mit einberechnet, welche etwa die Hälfte der in Rede stehenden 100 „Vakanzen“ ausmachen. Wie hat sich die Zahl der Polizistinnen und Polizisten im Saarland, die Elternzeit nehmen, in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 1: Die Entwicklung der Anzahl der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Polizeibeamtinnen und –beamte kann folgender Übersicht anhand der ermittelten Durchschnittswerte für laufende Fälle pro Monat im jeweils angegebenen Jahr entnommen werden: Jahr durchschnittliche Anzahl Elternzeitfälle 2017 52,91 2016 47,83 2015 41,41 2014 35,66 2013 35,16 Ausgegeben: 14.06.2018 (09.05.2018) bitte wenden Drucksache 16/467 (16/393) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie lange gehen die Polizistinnen und Polizisten im Saarland im Schnitt in Elternzeit? Zu Frage 2: Aktuell gehen die Polizeibeamtinnen und –beamte für durchschnittlich 9,88 Monate in die Elternzeit. Wie viel Personalkosten hat das Land in den vergangenen fünf Jahren durch die Elternzeit junger Polizistinnen und Polizisten gespart, weil es in dieser Zeit keinen Lohn und Gehalt auszahlen musste ? Zu Frage 3: Eine exakte Berechnung der eingesparten Lohnkosten ist nicht ohne weiteres möglich, da diese von zu vielen individuellen Einzelfaktoren für jede einzelne Beamtin und jeden einzelnen Beamten pro Monat abhängig sind (Familienstand, Kinderanzahl, Erfahrungsstufe , Gehaltserhöhung, Zulagen etc.), welche im Nachhinein zu evaluieren (und erst Recht für einen Zeitraum von fünf Jahren) nicht mehr mit einem zu rechtfertigenden Arbeitsaufwand möglich ist. Von Mai 2013 bis Mai 2018 wären hier 2.626 Einzelfälle auszuwerten. Wie deckt das Land den durch die in der Elternzeit fehlenden Polizistinnen und Polizisten gestiegenen Personalbedarf? Werden zusätzliche Kräfte eingestellt – wenn ja: wie viele und werden sie befristet oder unbefristet eingestellt? Zu Frage 4: Zum Ausgleich der Vakanzen aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeitbeschäftigung und Sonderurlaub ohne Dienstbezüge wurde bereits 2016 der sogenannte „Reservepool “ eingerichtet. Unter Nutzung von Leerstellen und freien Stellenanteilen (aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen) wurden hier Bedingungen für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von jährlich 30 Polizeivollzugsbeamten sowie zusätzliche Einstellung von Bediensteten geschaffen. Zudem wurden bisher 28 Assistenzkräfte und Beschäftigte des POD entfristet. Darüber hinaus wurden für zwei Beamtinnen des höheren Dienstes Elternzeitvertretungen befristet eingestellt.