LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/468 (16/394) 14.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Hartz-IV-Sanktionen gegen unter 25-Jährige im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Für unter 25-Jährige Hartz IV-Beziehende gelten derzeit verschärfte Sanktionsregelungen: Bei einer ersten „Pflichtverletzung“ - beispielsweise ein nicht eingehaltener Termin - wird das Arbeitslosengeld II auf die Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt . Bei wiederholter „Pflichtverletzung“ innerhalb eines Jahres wird es vollständig gestrichen , auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht mehr gezahlt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Beantwortung der Anfrage stützt sich auf die statistische Berichterstattung zu Sanktionen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für Arbeit. Grundlage sind die jeweils aktuellen Daten (Stand April 2018) mit einer Wartezeit von drei Monaten. Hinsichtlich der Abbildung der verhängten Sanktionen nach §§ 31 f. SGB II und deren Aufschlüsselung nach den jeweiligen Sanktionsgründen wird auf das Merkmal der „Neu festgesetzten Sanktionen“ (Sanktionsbewegungen) abgestellt. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale bzw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Dabei werden jeweils gleitende Jahressummen abgebildet. Diese umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. Die Abbildung der vollsanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter 25 Jahren erfolgt auf Grundlage einer Bestandszählung. Bei vollsanktionierten Personen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrages die Höhe des laufenden Leistungsanspruchs , d.h. es liegt eine komplette Leistungskürzung vor – sowohl des monatlichen Regelsatzes als auch der Kosten für Unterkunft und Heizung. Entsprechend der Fragestellung nach „erwachsenen Hartz-IV-Beziehenden unter 25 Jahren“ betrachtet die der Antwort der Landesregierung zugrundeliegende Auswertung die Personengruppe „ELB von 18 bis unter 25 Jahren“. Ausgegeben: 14.06.2018 (09.05.2018) Drucksache 16/468 (16/394) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Sanktionen wurden im vergangenen Jahr im Saarland gegen unter 25-jährige erwachsene Hartz-IV-Beziehende insgesamt verhängt und aus welchen Gründen? Wie hat sich die Zahl der Sanktionen gegen unter 25-jährige erwachsene Hartz-IV-Beziehende im Saarland in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte einzeln auflisten)? Zu den Fragen 1 und 2: In 2017 wurden im Saarland gegen ELB von 18 bis unter 25 Jahren 2.919 Sanktionen verhängt. Die entsprechenden Einzelwerte sind in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt . Dieser Tabelle sind zudem die Daten hinsichtlich der Entwicklung der Sanktionierungen der betreffenden Personengruppe zu entnehmen. Insgesamt ist festzustellen, dass die unentschuldigte Nichtwahrnehmung von Meldeterminen beim Träger der Grundsicherung (Jobcenter), die Weigerung hinsichtlich der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme sowie Abbrüche bzw. Anlässe zum Abbruch einer Maßnahme die häufigsten Sanktionsgründe darstellen . Tabelle 1: Neu festgestellte Sanktionen gegenüber ELB von 18 bis unter 25 Jahren nach Sanktionsgründen im Saarland Berichtsjahre (Jahressumme) / Sanktionsgründe 2017 2016 2015 2014 2013 Sanktionen insgesamt 2.919 2.352 2.124 2.614 2.413 Weigerung Erfüllung Pflicht der Eingliederungsvereinbarung 147 89 76 76 66 Weigerung Aufnahme/Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme 321 166 154 283 280 Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 316 301 249 163 153 Meldeversäumnis beim Träger (JC) 2.000 1.678 1.533 1.968 1.771 Meldeversäumnis beim ärztlichen /psycholog. Dienst * * 30 27 23 Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen * * 4 * 7 Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens - - - * - Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen eines Anspruchs nach dem SGB III 45 42 48 57 61 Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 48 39 30 34 53 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2018 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert Drucksache 16/468 (16/394) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie oft wurden erwachsene Hartz-IV-Beziehende unter 25 Jahren im Saarland im vergangenen Jahr auch die Mittel für Unterkunft und Heizung gestrichen ? Wie hat sich die Zahl der unter 25-jährigen erwachsenen Hartz-IV-Beziehenden im Saarland, denen die Mittel für Unterkunft und Heizung gestrichen wurde, in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu den Fragen 3 und 4: Die Anzahl der vollsanktionierten ELB von 18 bis unter 25 Jahren im Saarland im Jahr 2017 sowie die Entwicklung der Anzahl in den vergangenen fünf Jahren sind nachfolgend Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2: Bestand an vollsanktionierten ELB insgesamt und von 18 bis unter 25 Jahren im Saarland Merkmale / Berichtsjahre (Jahresdurchschnittswerte) Bestand vollsanktionierte ELB insgesamt dav. 18 bis unter 25 Jahren 2017 92 53 2016 72 34 2015 61 23 2014 68 33 2013 80 40 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2018