LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/480 (16/425) 25.06.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Approbationen und Berufserlaubnisse von Ausländern in Gesundheitsberufen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Rahmen des medizinischen Fachkräftemangels ist bereits seit einigen Jahren sowohl im Bereich der niedergelassenen als auch der sich im Anstellungsverhältnis befindenden Ärzte eine Zunahme von Medizinern ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu verzeichnen. Wer im Ausland ein Medizinstudium abschließt und danach den ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben möchte, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, welches unter anderem den Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland beinhaltet [§3 der Bundesärzteordnung (BÄO)]. Es besteht auch die Möglichkeit einer Erlaubnis zur vor-übergehenden Ausübung des Berufes als Arzt/Ärztin [§ 10 der Bundesärzteordnung (BÄO)]. Über die Anerkennung entscheidet in letzter Instanz die zuständige Stelle auf Länderebene im Rahmen eines Approbationsverfahrens. Hier wird zwischen folgenden Verfahren unterschieden: - Verfahren für in der EU/EWR/Schweiz erworbenen Abschlüsse - Verfahren für nicht in der EU/EWR/Schweiz erworbener Abschlüsse. Ausgegeben: 25.06.2018 (30.05.2018) Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 2 - Bei den Verfahren für die in den Gebieten EU/EWR/Schweiz erworbenen Abschlüsse erfolgt gemäß § 14b der Bundesärzteordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG (2013/55/EU) die Anerkennung ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung . Es handelt sich somit um eine automatische Anerkennung von Abschlüssen, welche nach dem Beitritt des jeweiligen Ausbildungslandes zur EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum , erworben wurden. Jedoch unterliegen auch die Abschlüsse einer automatischen Anerkennung , welche mit einer zeitlichen Divergenz erworben wurden, sofern eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausbildungsstaates , welche den Mindestanforderungen des Artikels 24 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht , vorgelegt werden kann. Bei den Verfahren für Abschlüsse aus nicht EU/EWR Staaten oder der Schweiz erfolgt diese automatische Anerkennung nicht. Hier wird eine Gleichwertigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der erworbenen Berufserfahrung im In- und Ausland vorgenommen. Ähnliches gilt für Apotheker, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten wie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in der Humanmedizin . (Siehe dazu auch https://www.saarland.de/gesundheitsberufe.htm)“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das Landesamt für Soziales nutzt zur Datenverarbeitung im Bereich des Landesprüfungsamtes eine spezielle Fachsoftware. Diese unterstützt die Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Prüfungsangelegenheiten saarländischer Studenten (Medizin, Pharmazie, Zahnheilkunde) sowie Auszubildender (Psychologische Psychotherapeuten und Kinder - und Jugendlichenpsychotherapeuten). Die Koordinierungsstelle ausländischer Gesundheits- und Pflegeberufe nutzt diese Software ebenfalls, zur Datenverarbeitung und zum Erstellen von Serienbriefen und Urkunden. Es handelt sich hierbei um ein softwarebasiertes Fachverfahren, welches jedoch über kein Statistikmodul verfügt, so dass auch nicht zwischen Ausbildungsstaat und Nationalität des Antragstellers unterschieden werden kann. Das bedeutet, dass z. B. auch ein syrischer Staatsangehöriger seine Ausbildung durchaus in Deutschland nach den Vorgaben der einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften absolviert haben kann. Die vom Fragesteller gewünschte Auswertung muss daher auf die im Fachverfahren elektronisch hinterlegten und erfassten Daten beschränkt bleiben. Zu den elektronisch erfassten Daten gehört u. a. die Nationalität des Antragstellers, nicht aber das Ausbildungs- bzw. Studienland. Anhand des in der Zentralstelle angewandten Fachverfahrens können somit die erbetenen Daten der letzten zehn Jahre lediglich mit Angabe der Nationalität des Antragstellers ermittelt werden. Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 3 - Allerdings erfolgt für den Bereich der Approbationen seit 2012 eine statistische Erfassung des Ausbildungs- bzw. Studienlandes der Antragsteller im Zuge der Bundesstatistik nach § 17 BQFG. Dies liegt auch darin begründet, dass zuvor für die Erteilung der Approbation die Nationalität des Antragstellers maßgeblich war. Zuletzt wird hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Approbationen und Berufserlaubnissen darauf hingewiesen, dass in der Regel von Antragstellern zunächst eine Berufserlaubnis und anschließend eine Approbation beantragt werden. Die meisten Antragsteller finden somit in beiden Auswertungen – sowohl im Bereich der Berufserlaubnisse als auch der Approbationen – Berücksichtigung. Wie viele Approbations- und Erlaubnisverfahren gemäß §3 der BÄO; wie nach §10 BÄO wurden durch das Landesamt für Soziales in den letzten 10 Jahren bearbeitet? Bitte aufschlüsseln nach Ärzten, Apothekern, Zahnärzten, Psychotherapeuten, wie nach Approbations - und Berufserlaubnisverfahren (nach Verfahren 2005/36/EG und Abschlüssen aus nicht EU/EWR Staaten), wie nach Staaten der Ausbildung . Zu Frage 1: In den Jahren 2008 bis 2017 wurden durch das Landesamt für Soziales insgesamt 2.856 Approbationsverfahren gemäß § 3 BÄO und 898 Verfahren zur Erlangung einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO bearbeitet. Bei den übrigen Berufen – Apotheker, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PP und KJP) waren es insgesamt 775 Approbationsverfahren und 108 Verfahren zur Erlangung einer Berufserlaubnis. Somit wurden vom Landesamt für Soziales in den Jahren 2008 bis 2017 insgesamt bei Ärzten, Apothekern, Zahnärzten sowie PP und KJP 3.631 Approbationsverfahren und 1.006 Verfahren zur Erlangung einer Berufserlaubnis bearbeitet. Die genaue Aufschlüsselung nach Berufen sowie nach Nationalität des Antragstellers ergibt sich aus Tabelle 1 (Antragsverfahren Approbation) und Tabelle 2 (Antragsverfahren Berufserlaubnis). Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 4 - Tabelle 1 Antragsverfahren Approbation 2008-2017 Nationalität EU/EWR u. Schweiz Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Belgien 7 Bulgarien 13 3 2 Deutschland 1904 373 150 196 Finnland 1 Frankreich 21 2 1 Griechenland 36 1 Großbritannien u. Nordirland 8 Irland 1 Italien 13 1 2 Kroatien 3 1 Lettland 1 Litauen 4 1 Luxemburg 54 4 1 1 Norwegen 2 Österreich 20 Polen 12 1 Portugal 2 Rumänien 77 4 Schweiz 7 1 Slowakische Republik 7 Slowenien 1 Spanien 5 2 Tschechische Republik 7 Ungarn 48 1 Zypern 2 Summe 2256 385 165 198 Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Afghanistan 1 Ägypten 33 1 Albanien 14 2 Algerien 3 Argentinien 1 Aserbaidschan 13 Bangladesch 1 Benin 1 1 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 12 1 Brasilien 1 Burkina Faso 1 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 5 - Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP China (Taiwan) 2 China (Volksrepublik) 4 1 1 Costa Rica 1 El Salvador 1 Georgien 15 Ghana 2 Haiti 1 Indien 16 Indonesien 7 1 Irak 67 1 Iran 22 1 Israel 7 Japan 5 Jemen 8 Jordanien 18 Jugoslawien 2 Kamerun 11 5 Kanada 2 Kasachstan 5 Katar 3 Kirgisistan 1 Kolumbien 2 Korea 2 Kosovo 9 Kuba 2 Libanon 7 Libyen 9 Marokko 3 Mazedonien 3 Mexiko 5 Moldawien 7 Nepal 3 Oman 1 Pakistan 1 Palästina 16 1 Russland 31 2 1 Saudi Arabien 2 Serbien 16 Sri Lanka 1 Staatenlos 2 Sudan 2 1 Syrien 153 2 1 Tadschikistan 2 Thailand 2 Togo 1 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 6 - Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Tonga 1 Tunesien 2 Türkei 10 1 Ukraine 16 Usbekistan 4 Venezuela 2 Vereinigte Staaten von Amerika 3 1 Summe 600 22 5 0 * Die Nationalität lässt keine Rückschlüsse auf den Ausbildungsstaat des Antragstellers zu. Tabelle 2 Antragsverfahren Berufserlaubnis 2008-2017 Nationalität EU/EWR u. Schweiz Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Belgien 2 Bulgarien 2 Deutschland 30 2 3 Frankreich 3 1 Griechenland 2 Großbritannien u. Nordirland 3 1 Italien 5 Kroatien 3 Lettland 1 Luxemburg 5 Österreich 12 Polen 1 Portugal 1 Rumänien 7 2 Schweiz 1 Slowakische Republik 1 Tschechische Republik 1 Ungarn 5 Summe 84 3 7 0 Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Afghanistan 3 Ägypten 52 1 2 Albanien 17 2 Algerien 4 Argentinien 1 Armenien 2 Aserbaidschan 16 Benin 1 Bolivien 3 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 7 - Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Bosnien-Herzegowina 13 1 1 Chile 2 China (Taiwan) 2 China (Volksrepublik) 7 1 1 Costa Rica 2 El Salvador 1 Georgien 32 1 Ghana 2 Guatemala 1 Indien 21 Indonesien 8 2 Irak 88 1 Iran 32 1 Israel 4 Japan 8 Jemen 8 2 Jordanien 22 1 Jugoslawien 4 1 Kamerun 4 Kanada 1 Kasachstan 3 Katar 3 Kirgisistan 1 Kolumbien 1 Kosovo 9 Kuba 2 Libanon 9 Libyen 17 10 Mali 1 Marokko 2 Mazedonien 4 1 1 Mexiko 4 Moldawien 9 Niger 1 Nigeria 1 Oman 1 Pakistan 2 Palästina 19 3 Peru 1 Philippinen 1 Russland 51 Saudi Arabien 8 1 Serbien 20 1 Sri Lanka 2 Staatenlos 1 1 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 8 - Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Sudan 1 1 Syrien 233 42 12 Tadschikistan 2 Thailand 1 Togo 1 Tunesien 4 1 Türkei 10 Ukraine 17 2 Usbekistan 4 Venezuela 2 Vereinigte Arabische Emirate 1 Vereinigte Staaten von Amerika 6 Weißrussland 2 Summe 814 59 39 0 * Die Nationalität lässt keine Rückschlüsse auf den Ausbildungsstaat des Antragstellers zu. In wie vielen der beantragten Fälle hat eine Anerkennung stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Approbation und Berufserlaubnisverfahren wie nach Staaten Ausbildung Zu Frage 2: In 3.567 Fällen hat bis Ende 2017 eine Anerkennung im Rahmen des Approbationsverfahrens stattgefunden. Die genaue Aufschlüsselung nach Berufen sowie nach Nationalität des Antragstellers ergibt sich aus Tabelle 3 (Anerkennungen Approbation). Tabelle 3 Anerkennungen Approbation 2008-2017 Nationalität EU/EWR u. Schweiz Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Belgien 7 2 Bulgarien 13 3 Deutschland 1873 373 149 183 Finnland 1 Frankreich 19 1 1 Griechenland 34 1 Großbritannien u. Nordirland 8 Irland 1 Italien 13 1 2 Kroatien 3 1 Lettland 1 Litauen 4 1 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 9 - Nationalität EU/EWR u. Schweiz Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Luxemburg 52 4 1 1 Norwegen 2 Österreich 20 Polen 11 1 Portugal 2 Rumänien 76 2 Schweiz 7 1 Slowakische Republik 7 Slowenien 1 Spanien 5 2 Tschechische Republik 7 Ungarn 47 1 Zypern 2 Summe 2216 385 161 185 Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Afghanistan 1 Ägypten 33 1 Albanien 14 2 Algerien 3 Argentinien 1 Aserbaidschan 13 Bangladesch 1 Benin 1 1 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 11 1 Brasilien 1 Burkina Faso 1 China (Taiwan) 2 China (Volksrepublik) 4 1 1 Costa Rica 1 El Salvador 1 Georgien 15 Ghana 2 Haiti 1 Indien 16 Indonesien 7 1 Irak 67 1 Iran 21 1 Israel 7 Japan 5 Jemen 8 Jordanien 18 Jugoslawien 2 Kamerun 10 4 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 10 - Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Kanada 2 Kasachstan 5 Katar 3 Kirgisistan 1 Kolumbien 2 Korea 2 Kosovo 8 Kuba 2 Libanon 7 Libyen 9 Marokko 3 Mazedonien 3 Mexiko 5 Moldawien 7 Nepal 3 Oman 1 Pakistan 1 Palästina 16 1 Russland 30 2 1 Saudi Arabien 2 Serbien 16 Sri Lanka 1 Staatenlos 2 Sudan 2 1 Syrien 153 1 1 Tadschikistan 2 Thailand 2 Togo 1 Tonga 1 Tunesien 2 Türkei 10 1 Ukraine 16 Usbekistan 4 Venezuela 2 Vereinigte Staaten von Amerika 3 1 Summe 595 20 5 0 * Die Nationalität lässt keine Rückschlüsse auf den Ausbildungsstaat des Antragstellers zu. In 916 Fällen wurde bis Ende 2017 eine Berufserlaubnis erteilt. Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 11 - Die genaue Aufschlüsselung nach Berufen sowie nach Nationalität des Antragstellers ergibt sich aus Tabelle 4 (Erteilung Berufserlaubnis). Tabelle 4 Erteilung Berufserlaubnis 2008-2017 Nationalität EU/EWR Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Belgien 2 Bulgarien 2 Deutschland 23 2 Frankreich 3 Griechenland 2 Großbritannien u. Nordirland 2 1 Italien 4 Kroatien 3 Luxemburg 5 Österreich 12 Polen 1 Portugal 1 Rumänien 7 1 Schweiz 1 Slowakische Republik 1 Tschechische Republik 1 Ungarn 5 Summe 75 1 3 0 Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Afghanistan 2 Ägypten 47 1 1 Albanien 17 2 Algerien 3 Argentinien 1 Armenien 2 Aserbaidschan 15 Benin 0 1 Bolivien 3 Bosnien-Herzegowina 13 Chile 2 China (Taiwan) 2 China (Volksrepublik) 4 1 1 Costa Rica 2 El Salvador 1 Georgien 30 1 Ghana 2 Indien 20 Indonesien 8 2 Irak 82 1 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 12 - Nationalität Drittstaaten * Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Iran 30 Israel 4 Japan 8 Jemen 8 2 Jordanien 20 Jugoslawien 4 1 Kamerun 4 Kanada 1 Kasachstan 3 Katar 3 Kirgisistan 1 Kolumbien 1 Kosovo 8 Kuba 2 Libanon 8 Libyen 16 10 Marokko 2 Mazedonien 4 1 1 Mexiko 4 Moldawien 9 Nigeria 1 Oman 1 Pakistan 2 Palästina 19 2 Peru 1 Philippinen 1 Russland 48 Saudi Arabien 6 1 Serbien 19 Sri Lanka 2 Staatenlos 1 Sudan 1 Syrien 220 33 12 Tadschikistan 2 Thailand 1 Togo 1 Tunesien 4 1 Türkei 8 Ukraine 13 2 Usbekistan 4 Venezuela 2 Vereinigte Arabische Emirate 1 Vereinigte Staaten von Amerika 4 Weißrussland 2 Summe 758 45 34 0 * Die Nationalität lässt keine Rückschlüsse auf den Ausbildungsstaat des Antragstellers zu. Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 13 - Auf Grundlage der Statistik nach dem BQFG kann hinsichtlich der erteilten Approbationen für die Jahre 2012 bis 2017 auch eine Aufschlüsselung nach dem Ausbildungsbzw . Studienland des Antragstellers vorgenommen werden. Diese sowie die Aufschlüsselung nach Berufen ergeben sich aus Tabelle 5. Tabelle 5 Anerkennungen Approbation 2012-2017 nach Ausbildungs- und Studienland Verfahren EU/EWR Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Studienland Belgien 6 Bulgarien 3 Deutschland 949 184 85 113 Frankreich 16 1 1 Großbritannien 2 Griechenland 12 1 Irland 1 Italien 5 Kroatien 4 1 Litauen 2 1 Luxemburg 1 Niederlande 1 Österreich 20 Polen 2 Rumänien 54 3 Slowenien 1 Spanien 1 1 1 Tschechische Republik 4 Ungarn 23 Summe 1107 186 92 114 Verfahren Drittstaaten Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Studienland Afghanistan 2 Ägypten 36 1 Albanien 13 1 Algerien 3 Argentinien 1 Armenien 1 1 Aserbaidschan 12 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 8 Brasilien 1 1 China (Volksrepublik) 1 Costa Rica 1 Georgien 12 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 14 - Verfahren Drittstaaten Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Studienland Ghana 1 Indien 11 Indonesien 6 Irak 66 Iran 19 Japan 5 Jemen 4 Jordanien 11 Kasachstan 3 1 Kirgisistan 1 Kolumbien 1 Kosovo 7 Kuba 2 Libanon 1 Libyen 9 Marokko 2 Mazedonien 2 Mexiko 5 Moldawien 4 Pakistan 2 Palästina 1 1 Russland 31 Saudi-Arabien 4 Serbien 17 Syrien 131 1 Tadschikistan 2 Thailand 1 Tunesien 2 Türkei 5 Ukraine 23 Usbekistan 4 Venezuela 2 Vereinigte Arabische Emirate 2 Vereinigte Staaten von Amerika 1 1 Weißrussland 1 Summe 481 8 0 0 Zusätzlich wurden über den Rahmen der EDV-mäßig erfassten Daten hinaus händisch die Jahre 2016 und 2017 hinsichtlich der erteilten Berufserlaubnisse ausgewertet. Das Ergebnis – aufgeschlüsselt nach Berufen und Ausbildungs- bzw. Studienland des Antragstellers – findet sich in den Tabellen 6.1 und 6.2. (Anmerkung: Seit 2012 ist eine Erteilung einer Berufserlaubnis an Antragsteller mit einer Ausbildung aus einem EU/EWR-Staat nicht mehr möglich - § 10 Absatz 1 Satz 2 BÄO; deshalb ist in der Tabelle keine Berufserlaubnis für die Studienländer EU/EWR aufgeführt.) Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 15 - Tabelle 6.1 Anerkennungsverfahren Berufserlaubnisse 2016 nach Ausbildungs- und Studienland Drittstaaten-Studienland Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Ägypten 5 Albanien 3 1 Aserbaidschan 2 Bosnien-Herzegowina 3 Georgien 1 Indien 1 Indonesien 1 Irak 26 Iran 2 Japan 1 Kirgisistan 1 Kosovo 2 Libanon 1 Libyen 2 Moldawien 3 Pakistan 1 Palästina 1 Russland 4 1 Saudi-Arabien 1 Serbien 4 Syrien 41 5 5 Tunesien 2 Usbekistan 5 Ukraine 3 1 Weißrussland 2 Summe 115 9 7 0 Tabelle 6.2 Anerkennungsverfahren Berufserlaubnisse 2017 nach Ausbildungs- und Studienland Drittstaaten-Studienland Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Ägypten 1 Albanien 3 1 Algerien 1 Armenien 1 1 Aserbaidschan 2 Bosnien-Herzegowina 3 Brasilien 1 Georgien 1 Indien 1 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 16 - Drittstaaten-Studienland Ärzte Apotheker Zahnärzte PP/KJP Indonesien 1 Irak 11 1 Iran 1 Japan 2 Jemen 1 Jordanien 3 3 Jugoslawien 1 Kolumbien 1 Kosovo 1 Libanon 1 Libyen 2 Mazedonien 1 Moldawien 1 Russland 4 1 Serbien 3 Syrien 31 9 Tadschikistan 1 Tunesien 1 Türkei 1 Ukraine 1 Usbekistan 4 Summe 85 18 0 0 In wie vielen Fällen wurden Rechtsbehelfe gegen einen negativen Bescheid eingelegt mit welchem Resultat? Zu Frage 2: Da das im Landesamt eingesetzte Fachverfahren insbesondere die Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Prüfungsangelegenheiten und die Erstellung von Approbations- und Berufserlaubnisurkunden unterstützt, werden Angaben zu Rechtsbehelfen dort nicht erfasst. Eine EDV-unterstützte Auswertung der letzten zehn Jahre ist daher dahingehend nicht möglich. Im Hinblick auf Rechtsbehelfsverfahren in den vergangenen sechs Jahren lassen sich folgende Feststellungen treffen: Im Rahmen der Statistik nach dem BQFG wurden seit 2012 keine abgeschlossenen Rechtsbehelfsverfahren im Bereich der Approbationen gemeldet. Aktuell gibt es drei laufende Widerspruchsverfahren. Auch im Bereich der Berufserlaubnisse gab es seit 2012 keine Rechtsbehelfe. Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 17 - Wie hoch ist die Anzahl der im Saarland praktizierenden Ärzte, Apotheker, Zahnärzte wie Psychotherapeuten die ihren Abschluss nicht im Inland erworben haben? (Bitte ebenfalls eine Aufschlüsselung nach Ausbildungsstaat) Zu Frage 4: Im Saarland praktizierende Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, PP sowie KJP unterliegen einer Meldepflicht zur jeweiligen Heilberufekammer. Die Landesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. Bei den Apothekern werden bei der Meldung Daten zum Ausbildungsstaat nicht erfasst . Gleiches gilt für Zahnärzte. Alle im Saarland tätigen PP sowie KJP haben ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen . Die Angaben zu den Ärzten sind der Tabellen 7.1 und 7.2 zu entnehmen. Tabelle 7.1 EU-/EWR-Raum und Schweiz Ausbildungsstaat Anzahl Belgien 8 Bulgarien 8 Frankreich 38 Griechenland 36 Irland 1 Italien 25 Kroatien 1 Lettland 5 Litauen 5 Luxemburg 35 Niederlande 4 Österreich 16 Polen 19 Portugal 2 Rumänien 79 Schweden 1 Schweiz 5 Slowakei 2 Spanien 9 Tschechien 5 Ungarn 42 Vereinigtes Königreich 6 Zypern 2 Summe 354 Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 18 - Tabelle 7.2 Drittstaaten Ausbildungsstaat Anzahl Ausbildungsstaat Anzahl Albanien 14 Peru 1 Bosnien u. Herz. 11 Venezuela 2 Jugoslawien (ehem. Bez.) 5 Afghanistan 2 Kosovo 7 Armenien 1 Mazedonien 1 Aserbaidschan 13 Moldau 5 Bangladesch 1 Norwegen 3 China 7 Russ. Förd. 40 Georgien 21 Serbien 18 Indien 15 Sowjetunion (ehem. Bez.) 9 Indonesien 5 Tschechoslowakei (ehem. Bez.) 3 Irak 51 Türkei 9 Iran 34 Ukraine 14 Israel 10 Algerien 3 Japan 2 Benin 1 Jemen 3 Ghana 2 Jordanien 23 Kamerun 7 Katar 1 Libyen 9 Kirgisistan 2 Malawi 1 Libanon 2 Marokko 2 Nepal 1 Mauritius 2 Pakistan 2 Togo 1 Paläst. Gebiete 6 Tunesien 4 Saudi-Arabien 1 Uganda 1 Sri Lanka 3 Ägypten 22 Syrien 164 Kanada 1 Tadschikistan 1 USA 3 Taiwan 1 Kuba 1 Thailand 1 Mexiko 3 Usbekistan 1 Bolivien 1 Brasilien 2 Chile 1 Kolumbien 1 Summe 584 Bei erworbener medizinischer Qualifikation im nicht EU/EWR Gebiet, welches Verfahren wird zur Überprüfung der amtlichen Dokumente und Ausbildungsnachweise , insbesondere im Zuge der sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung, angewandt , um die Echtheit der Dokumente festzustellen ? Zu Frage 5: Antragsteller mit EU/EWR-Ausbildung und Antragsteller mit Drittstaatenausbildung haben die personen- und qualifikationsbezogenen Dokumente und Nachweise nach den berufsgesetzlichen Vorgaben (BÄO, BApO, ZHG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (ÄApprO, AAppO, ZÄPrO) vorzulegen. Drucksache 16/480 (16/425) Landtags des Saarlandes -16. Wahlperiode - - 19 - Zur Prüfung ausländischer Urkunden kommt das Legalisations-/Apostille-Verfahren aufgrund internationaler Übereinkommen oder bilateraler Verträge zum Zuge. Bei Zweifel an der Authentizität vorgelegter Unterlagen können diese einer Überprüfung der Deutschen Botschaft des Landes unterzogen werden, aus der das Dokument oder die Unterlage stammt. Zusätzlich kann eine Echtheitsüberprüfung bei der beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz/Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichteten Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Auftrag gegeben werden. Die fachliche Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung von Personen mit Ausbildungen in Drittstaaten erfolgt nicht durch das Landesamt für Soziales, sondern ausschließlich durch staatliche Prüfungskommissionen bei den akademischen Lehrkrankenhäusern im Saarland, der Apothekerkammer des Saarlandes und der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlandes. Diese Prüfungskommissionen sind mit Angehörigen der jeweiligen Profession besetzt. Die Entscheidungen der Prüfungskommissionen über Bestehen oder Nichtbestehen dieser Prüfungen sind für das Landesamt für Soziales bindend.