LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/494 (16/421) 14.08.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Kosten Datenschutzgrundverordnung für die Landesregierung Vorbemerkung des Fragestellers: „Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverordnung – DSGVO) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der finanzielle Aufwand der öffentlichen Stellen des Landes für den Vollzug der DSGVO wird im Wesentlichen unmittelbar durch die europarechtlichen Vorschriften bzw. europarechtlichen Vorgaben für die landesrechtlichen Umsetzungsregelungen bestimmt. Welche Kosten entstehen aufgrund der Umsetzung der DSGVO der saarländischen Landesverwaltung ? a) Wieviel Personal muss/musste neu eingestellt werden? (befristet und dauerhaft) aufgeschlüsselt nach Ministerien, Ämtern,… Ausgegeben: 14.08.2018 (24.05.2018) Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1 a): Ministerpräsident / Landesvertretung / IT-Innovationszentrum / Landesarchiv / Ministerium für Inneres, Bauen und Sport 1 (befristet) Fachhochschule für Verwaltung / Landesamt für Verfassungsschutz / Feuerwehrschule des Saarlandes / Landesverwaltungsamt / Polizei / Ministerium für Finanzen und Europa / Landesamt für Zentrale Dienste / IT-Dienstleistungszentrum / Finanzämter / Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie / Landesamt für Soziales / Ministerium für Bildung und Kultur / Landesinstitut für Pädagogik und Medien / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr / Oberbergamt/Bergamt / Landesbetrieb für Straßenbau 1 geplant ab 01.01.2019 Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung / SaarForst Landesbetrieb / Landesamt für Verbraucherschutz / Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz / Ministerium der Justiz / Gerichte und Staatsanwaltschaften / Justizvollzugsanstalten / Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe / Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) / b) Welche Schulungsmaßnahmen wurden und werden durchgeführt für welchen Personenkreis , Kosten und Dauer der Schulungen? Zu Frage 1 b): Ministerpräsident: Die stellvertretende Datenschutzbeauftragte für den Geschäftsbereich Ministerpräsident und Staatskanzlei besuchte ein eintägiges Seminar zur Datenschutzgrundverordnung , dessen Kosten sich auf 495,00 € beliefen. Im Übrigen wurden bisher für die Beschäftigten im Geschäftsbereich keine externen Schulungsmaßnahmen zum neuen Datenschutzrecht durchgeführt. Zukünftiger Schulungsbedarf ist nicht absehbar, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: Im Rahmen der ressortübergreifenden Fortbildung sind für das Jahr 2018 zwei Seminare „Datenschutz im Personalwesen“ geplant. Die Seminare werden im Herbst stattfinden und jeweils zweitägig sein. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind Führungskräfte und Sachbearbeiter in personalverwaltenden Stellen der Ministerien und nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. Die Kosten werden sich auf rund 5.000 € belaufen. Die Fachhochschule für Verwaltung wird in 2019 ein halbtägiges Seminar „Datenschutz und Datensicherheit“ anbieten, in dem auch die europäische Datenschutzgrundverordnung ein Baustein sein wird. Die Durchführung erfolgt kostenneutral, da der Referent aus dem Bereich der Landesverwaltung kommt. Der IT-Sicherheitsbeauftragte hat an einer gemeinsamen Veranstaltung der Stabsstelle „Informationstechnik und IT-Sicherheitsmanagement“ (Ministerium für Finanzen und Europa) und des Unabhängigen Datenschutzzentrums für die Datenschutz- und IT- Sicherheitsbeauftragten der Landesregierung zu den Themen Informationssicherheit und Datenschutz (einschließlich DSVGO) teilgenommen. Die für das Thema DSVGO angesetzte Zeit ist nicht bekannt. Vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sind keine Schulungskosten zu tragen. Die Datenschutzbeauftragte des Landesverwaltungsamtes wurde geschult. Weitere Schulungen sind insbesondere für alle Führungskräfte des Landesverwaltungsamtes in Vorbereitung. Die damit verbundenen Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar. Ferner hat die Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Verfassungsschutz eine entsprechende kostenfreie Schulungsmaßnahme besucht. Ministerium für Finanzen und Europa: Die DSB hat folgende Seminare besucht: - „Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO - Teil 1“ (2 Tage in Köln; 1178,10 € inkl. MwSt), zzgl. Fahrt- und Hotelkosten. - „Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO - Teil 2“ (3 Tage in Köln; 1112,64 € inkl. MwSt), zzgl. Fahrt- und Hotelkosten. - „Grundschulung - Datenschutz und Datensicherheit“ (09:00 - 12:15 Uhr, Saarländische Verwaltungsschule; 25,00 €). Im Ministerium für Finanzen und Europa selbst fand eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Stabsstelle Informationstechnik und IT-Sicherheitsmanagement sowie des Unabhängigen Datenschutzzentrums zu den Themen Informationssicherheit und Datenschutz für die Landesverwaltung statt. Darüber hinaus wurden 34 Multiplikatoren der Finanzämter im Rahmen einer Schulungsveranstaltung über die durch die DSGVO bedingten Änderungen bzgl. der Abgabenordnung geschult. Diese werden entsprechende Schulungsveranstaltungen in den Ämtern durchführen. Gesonderte Kosten abseits der üblichen Personalkosten sind nicht angefallen. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Externe Schulungen sind derzeit keine vorgesehen, wenngleich es verwaltungsintern Informationen zur DSGVO geben wird. Ministerium für Bildung und Kultur: Der Datenschutz ist spätestens seit den 1980er Jahren und der Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Seit dieser Zeit ist er auch Bestandteil der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst. Diese Aus- und Fortbildungskonzepte werden permanent aktualisiert. Auch die Neuerungen der DSGVO werden dabei berücksichtigt. Adressaten dieser Maßnahmen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur. Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Da die Sensibilisierung für den Datenschutz eine Daueraufgabe ist und die Inhalte der DSGVO nicht isoliert, sondern eingebettet in den Kontext Datenschutz und Verwaltungswissen vermittelt werden, lassen die Kosten sich nicht isoliert darstellen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Die Datenschutzbeauftragte des Ministeriums hat an einem Seminar zum Thema „Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) und EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO)“ teilgenommen (Veranstalter dbb akademie Berlin, 1-tägig, Kosten in Höhe von 345 €). Eine weitere Schulung im Rahmen der Sachbearbeitung des Themas Datenschutz im Fachreferat ist für September vorgesehen. Hier handelt es sich um ein Grundlagenseminar Datenschutz, das auch ein Modul zur neuen EU-DSGVO enthält (Veranstalter dbb akademie Königswinter, 3-tägig, davon EU-DSGVO ca. 300 €). Darüber hinaus wurde von Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angeregt, dass im Rahmen der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts eine Schulung für alle behördlichen Datenschutzbeauftragte und damit befasste Mitarbeiter /innen der Aufsichtsbehörden im Saarland durch das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland angeboten wird. Dies ist für die 2. Jahreshälfte 2018 geplant. Weiterhin werden durch die Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr interne Infoveranstaltungen für alle Führungskräfte (Abteilungsleiter und Referatsleiter) durchgeführt. Im Geschäftsbereich des Landesbetriebs für Straßenbau wurden bis dato in einem Zwei-Tages-Seminar die behördliche Datenschutzbeauftragte sowie deren Vertretung geschult. Hierdurch sind Seminar-, Fahrt- und Hotelkosten in Höhe von ca. 3.000,- € entstanden. Geplant ist die Teilnahme an einer weiteren Schulungsmaßnahme durch die besagten beiden Personen, ebenfalls in Form eines 2- bis 3-Tagesseminars mit entsprechenden Kosten von geschätzt 5.000,- € zzgl. zu bewertendem Arbeitsausfall. Daneben wurden in einer ca. 2-stündigen Lenkungskreissitzung die Geschäftsleitung sowie sämtliche Stabsstellen, Fachbereichsleiter und Außenstellenleiter durch die behördliche Datenschutzbeauftragte unterrichtet. Die Fachbereichs- und Außenstellenleiter selbst haben dann in entsprechenden Veranstaltungen wiederum ihre Mitarbeiter unterrichtet und sensibilisiert. Die hierdurch entstandenen Kosten können überschlägig wie folgt beziffert werden: Lenkungskreissitzung: 28 Teilnehmer x 2 Stunden x 25,-- € (durchschnittlicher Stundensatz gehobener Dienst) = 1.400,-- € Sensibilisierungsmaßnahmen in den FB’en / SAM’s: 562 Mitarbeiter x 1 Stunde x 20,-- € (durchschnittlicher Stundensatz mittlerer Dienst) = 11.240,-- € Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Im Rahmen der ressortübergreifenden Fortbildung sind durch das zuständige Ministerium für das Jahr 2018 zwei Seminare „Datenschutz im Personalwesen“ geplant. Die Seminare werden im Herbst stattfinden und jeweils zweitägig sein. An diesen Seminaren werden zuständige Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz teilnehmen. Die dabei entstehenden geringfügigen Kosten werden über den Fortbildungstitel finanziert. Eine genaue Angabe über die Höhe kann erst nach Vorliegen der Reisekostenanträge der Mitarbeiter gemacht werden . Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Darüber hinaus werden Mitarbeiter an der von Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angeregten ressortübergreifenden Veranstaltung teilnehmen , welche im Rahmen der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts eine Schulung für alle behördlichen Datenschutzbeauftragte und damit befasste Mitarbeiter/innen im Saarland durch das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland angeboten wird. Dies ist für die 2. Jahreshälfte 2018 geplant. Ministerium der Justiz: Für den Strafvollzug: Die Auswirkungen der DSGVO wurden mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Justizvollzuges besprochen. Diese werden die notwendigen Schulungen vor Ort durchführen. Kosten entstehen hierfür nicht. Die Dauer dieser Schulungen dürfte über einen Termin nicht hinausgehen. Für den übrigen Geschäftsbereich: Am 20. April und am 25. Mai 2018 fanden im Landgericht Saarbrücken zwei öffentliche Veranstaltungen zum Thema Datenschutz/DSGVO des Ministeriums der Justiz zusammen mit dem Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, dem Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland und der Industrie- und Handelskammer statt. Weitere Schulungsmaßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht geplant . Der Geschäftsbereich wird durch schriftliche Handreichungen sowie im Rahmen dienstlicher Besprechungen informiert. Eine Bedienstete des Ministeriums der Justiz hat an einer externen Schulung teilgenommen, deren Kosten noch nicht beziffert werden können. c) Was wird/wurde an externen Beratungs- und Dienstleistungen (inkl. IT und Software) zur Umsetzung der DSGVO in der saarländischen Landesverwaltung ausgeschrieben und beauftragt ? (Bitte Gesamtkosten der externen Beratungs - und Dienstleistungen.) Zu Frage 1 c): Ministerpräsident: Zur Bewerkstelligung der Umsetzungen der Datenschutzgrundverordnung im Bereich der Saarland Öffentlichkeitsarbeit (Internetpräsenzen) wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, wobei sich die Beratungskosten einmalig auf 4.450,60 € beliefen. Weiterhin erfolgte eine zweistündige Informationsveranstaltung für die Regierungssprecherin und die Pressereferentinnen und Pressereferenten der Ressorts mit Kosten in Höhe von 654,50 €. Im IT-Bereich beliefen sich die Kosten für die notwendigen Anpassungen durch Externe auf insgesamt 6.307,00 €. Des Weiteren gibt es Überlegungen zur Anschaffung einer Software für ein Datenschutz -Management-System. Es können derzeit keine genauen Angaben hinsichtlich der unter Umständen anfallenden Kosten gemacht werden, da die Suche nach einer für die Staatskanzlei geeigneten Software noch nicht abgeschlossen ist. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: Zur Umsetzung der DSGVO wurden noch keine externen Beratungs- und Dienstleistungen in Anspruch genommen. Zurzeit wird geprüft, ob ein Bedarf für externe Beratungs - und Dienstleistungen besteht. Ggf. anfallende Kosten können wegen dem noch zu erfassenden Bedarf jedoch noch nicht beziffert werden. Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 6 - Betreffend der IT wurden keine externen Beratungs- und Dienstleistungen in Anspruch genommen. Ein Bedarf an zukünftigen Aufträgen in diese Richtung ist derzeit nicht erkennbar. Ministerium für Finanzen und Europa: Ausschreibungen und Beauftragungen externer Beratungs- und Dienstleistungen zur Umsetzung der DSGVO sind für den hiesigen Geschäftsbereich nicht angefallen. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Um die Homepage des Ministeriums und des Landesamtes für Soziales rechtssicher zu gestalten, wurde eine externe Rechtsanwaltskanzlei eingebunden. Die Kosten belaufen sich dem Angebot nach auf 600 € plus MwSt. Die Endabrechnung liegt noch nicht vor. Ministerium für Bildung und Kultur: Die Frage kann sinnvoll nur bis zu einem spezifischen Datum beantwortet werden, gibt aber keinen Stichtag an. Bis zum 22.05.2018 (Datum der Drucksache) wurden seitens des Ministeriums für Bildung und Kultur keine externen Beratungs- und Dienstleistungen vergeben. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Es wurden im gesamten Geschäftsbereich keine externen Beratungs- und Dienstleistungen in Anspruch genommen. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Es wurden keine externen Beratungs- und Dienstleistungen ausgeschrieben und beauftragt . Ministerium der Justiz: Es wurden im gesamten Geschäftsbereich keine externen Beratungs- und Dienstleistungen in Anspruch genommen. d) Wie hoch beziffert die Landesregierung den gesamten finanziellen Aufwand für die anfängliche Umsetzung der DSGVO in der saarländischen Landesverwaltung? Zu Frage 1 d): Ministerpräsident: Weiterer, über die oben gemachten Ausführungen hinausgehender finanzieller Aufwand für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung wird aktuell für die Staatskanzlei nicht gesehen. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: Für die anfängliche Umsetzung des DSGVO wurden die Internetpräsenzen durch die Pressestelle entsprechend angepasst. Ministerium für Finanzen und Europa: Seitens des Ministeriums für Finanzen und Europa wurde kein spezieller, über das oben genannte hinausgehender, Aufwand zur Umsetzung der DSGVO erbracht. Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 7 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Eine Bezifferung der Kosten über die gemachten Aussagen hinaus ist zurzeit im Geschäftsbereich des Ministeriums noch nicht möglich. Die Kosten beschränken sich nach derzeitiger Einschätzung auf die Kosten externer Beratung und Schulung und ggf. auf die einmalige Versendung von Informationsschreiben an natürliche Personen hinsichtlich ihrer Rechte nach Artikel 13 ff. DSGVO (Bestandsfälle). Bei Neufällen werden entsprechende Hinweise in die Antragsformulare bzw. Bescheide aufgenommen. Beim Landesamt für Soziales werden die entsprechenden Hinweise bei Neufällen ebenfalls in die Antragsformulare und Bescheide aufgenommen. Bei Bestandsfällen werden die Hinweise versandt, wenn ein Bescheid (z.B. Neufeststellungsbescheid) oder eine sonstige Mitteilung ergeht. Ministerium für Bildung und Kultur: Auf die Antworten zu Frage a) bis c) wird verwiesen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Für den Geschäftsbereich des Ministeriums können die Höhe der Kosten momentan noch nicht abgeschätzt werden. Beim Landesbetrieb für Straßenbau liegen die Kosten bei rund 120.000 Euro (siehe oben). Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurde kein spezieller, über das oben genannte hinausgehender, Aufwand zur Umsetzung der DSGVO erbracht . Ministerium der Justiz: Es kann derzeit keine Einschätzung erfolgen. e) Wie hoch sind nach der anfänglichen Umsetzung der DSGVO die weiteren jährlichen Kosten , die die DSGVO dauerhaft in der saarländischen Landesverwaltung verursacht? Zu Frage 1 e): Ministerpräsident: Weitere jährliche Kosten, die nach der anfänglichen Umsetzung dauerhaft anfallen, werden mit Ausnahme der unter Umständen anfallenden Softwarekosten (s. Frage 1 c) derzeit nicht gesehen. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: Für den Geschäftsbereich des Ministeriums sind derzeit keine weiteren Kosten abschätzbar . Von den Mittelbewirtschaftern im Hause sowie den nachgeordneten Behörden unseres Geschäftsbereiches wurden bisher keine zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung angezeigt. Möglicherweise werden Kosten im Bereich Polizei-IT anfallen, ohne diese in der Höhe beziffern zu können. Ministerium für Finanzen und Europa: Ob und in welcher Höhe finanzieller Aufwand dauerhaft im Gefolge der EU-DSGVO anfallen wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Weitere Kosten im Laufe der nächsten Jahre sind derzeit nicht ersichtlich. Drucksache 16/494 (16/421) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 8 - Ministerium für Bildung und Kultur: Auf die Antworten zu Frage a) bis c) wird verwiesen. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass es sich bei dem Datenschutz um ein Grundrecht handelt, das seinerseits der Ausübung anderer Grundrechte, z.B. der freien unternehmerischen Betätigung im Internet, Grenzen setzt. Es wird in Frage gestellt, ob eine isolierte Kostenrechnung des Schutzes dieses Grundrechtes ohne Betrachtung der Wechselwirkungen mit anderen Grundrechten und der jüngeren sowie zukünftigen technologischen Entwicklung bei der Datenverarbeitung sinnvoll möglich ist. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Die Höhe der Kosten im Ministerium kann momentan noch nicht abgeschätzt werden. Der Landesbetrieb für Straßenbau rechnet mit rund 20.000 Euro durch laufende Anpassungs -, Koordinierungs-, Überwachungs- und Sensibilisierungsaufgaben. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Für den gesamten Geschäftsbereich können keine Angaben gemacht werden. Ministerium der Justiz: Es kann hierzu keine Einschätzung abgegeben werden.