LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/501 (16/472) 14.08.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Moscheen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 9. Juni 2018 werden derzeit in Österreich mehrere Moscheen geschlossen, die von extremen Organisationen betrieben werden. Diese Moscheen werden von Imamen betrieben mit salafistischem Hintergrund, die den politischen Islam propagieren. Es steht zu vermuten, dass auch im Saarland Moscheen betrieben werden, deren Betreiber der freiheitlich demokratischen Grundordnung negativ gegenüberstehen und die aus der islamischen Welt finanziert werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung in der LT-Drs. 16/470 wird verwiesen. Wie viele Moscheen werden zurzeit im Saarland wo betrieben? Von wem oder welcher Organisation werden diese Moscheen betrieben? Zu den Fragen 1 und 2: Auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 in der LT-Drs. 16/470 wird verwiesen. Ist der Landesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls von wem diese Moscheen aus dem Ausland finanziert werden? Werden Imame aus dem Ausland bezahlt? Zu den Fragen 3 und 4: Auf die Ausführungen zu Frage 4 der LT-Drs. 16/470 wird verwiesen. Ausgegeben: 14.08.2018 (18.06.2018) bitte wenden Drucksache 16/501 (16/472) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Besteht bei den Betreibern der Moscheen und bei den dort agierenden Imamen eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat und wird das Grundgesetz eingehalten? Zu Frage 5: Auf die Ausführungen zu Frage 3 in der LT-Drs. 16/470 wird verwiesen. Die Beobachtung islamistischer Bestrebungen im Saarland durch den Verfassungsschutz bedingt das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Orientierung.