LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/504 (16/469) 14.08.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Schwerer Zwischenfall an der Saarbahnhaltestelle vor der Europa-Galerie am 03.03.2018 Vorbemerkung des Fragestellers: „Am Samstagabend, den 03.03.2018, ereignete sich laut Medien-berichten ein schwerer Zwischenfall an der Saarbahnhaltestelle vor dem Eingang der Europa-Galerie. Hierbei wurden zwei junge Männer Opfer einer zehnköpfigen Gruppe junger Syrer.“ Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet ? Zu Frage 1: Am Samstag, dem 03.03.2018, hielten sich gegen 18:00 Uhr zwei deutsche Staatsangehörige in einem Schnellrestaurant in der Europagalerie in Saarbrücken auf. Während des Essens forderten drei Personen die beiden Heranwachsenden unter dem Vorwand einer Aussprache auf, vor die Europagalerie zu kommen. Anlass war ein in der Vergangenheit liegender Vorfall, zu dem die Polizei jedoch nicht gerufen worden war. Nachdem sich die beiden Heranwachsenden vor die Europagalerie begeben hatten, wurden sie von einer etwa zehnköpfigen Personengruppe mit Faustschlägen und Tritten angegriffen. Im Zuge der Auseinandersetzung soll nach Zeugenaussagen auch ein Messer zum Einsatz gebracht worden sein. Objektive Anhaltspunkte für den Einsatz eines Messers haben sich jedoch im Rahmen der Ermittlungen nicht ergeben. Nach kurzer Zeit hat die Gruppe von den Geschädigten abgelassen und ist geflüchtet. Die beiden Heranwachsenden wurden bei dem Vorfall verletzt: Einer der Geschädigten erlitt neben blutenden Verletzungen im Gesicht eine Nasenbeinfraktur und eine Fraktur des rechten Ringfingers; der andere Geschädigte erlitt multiple Prellungen am gesamten Körper. Ausgegeben: 14.08.2018 (14.06.2018) bitte wenden Drucksache 16/504 (16/469) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz? Zu Frage 2: Zur Tatortaufnahme und zum Zwecke der Fahndung waren zwei Streifenkommandos der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann eingesetzt. Die Fahndungsmaßnahmen wurden zudem durch Kräfte der Operativen Einheit (OpE) unterstützt. Die genaue Anzahl aller eingesetzten Einsatzkräfte des Landespolizeipräsidiums kann jedoch nicht mehr mitgeteilt werden, da die Daten im Einsatzleitsystem bereits automatisiert gelöscht wurden. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? Zu Frage 3: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Gruppe der Angreifer eingeleitet, wobei bislang nur drei männliche Tatverdächtige ermittelt werden konnten. Bei diesen handelt es sich um syrische Staatsangehörige im Alter von 16, 17 und 18 Jahren, denen jeweils die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 Asylgesetz zuerkannt und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde. Wurden Haftanträge gestellt? Zu Frage 4: Nein. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen , laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Zu Frage 5: Ein Tatverdächtiger (16 Jahre alt) ist bislang - außer aufgrund der Tat am 03.03.2017 - polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Ein weiterer Tatverdächtiger (17 Jahre alt) war vor besagter Tat wegen des Verdachts des Diebstahls in Erscheinung getreten. Das Verfahren wurde gemäß § 45 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz aufgrund geringer Schuld bzw. fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zudem wurde gegen diese Person zwischenzeitlich ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Gegen den dritten Tatverdächtigen (18 Jahre alt) waren bis zur besagten Tat Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise sowie Unterschlagung geführt worden. Beide Verfahren sind gemäß § 45 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz bzw. § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (Nichterfüllung des objektiven Tatbestandes) eingestellt worden . Zwischenzeitlich wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen ihn eingeleitet. Keiner der drei ermittelten Tatverdächtigen ist bislang vorbestraft.