LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/53 (16/18) 04.07.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Probleme bei der Umsetzung der Inklusion Welche Ressourcenzuweisung an Regel-Schulen fand im Schuljahr 2016/2017 ausdrücklich in Zusammenhang mit Inkrafttreten der Inklusionsverordnung an weiterführenden Schulen statt? Bitte nach Art der Zuweisung und nach Schulstandorten aufschlüsseln. Zu Frage 1: Die Zuweisung von Förderschullehrkräften im Rahmen der Budgetierung der Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2016/17 geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor. Budgetierung Gemeinschaftsschule mit Förderschullehrern im Schuljahr 2016/17 Gemeinschaftsschule Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) LWStd 16/17 GemS Bexbach SFZ Blieskastel 103 GemS Blieskastel SFZ Blieskastel 42 GemS Gersheim SFZ Blieskastel 103 GemS I Homburg SFZ Blieskastel 62 Gems II Homburg SFZ Blieskastel 67 GemS I St. Ingbert SFZ Blieskastel 16 GemS II St. Ingbert SFZ Blieskastel 89 GemS Kirkel-Limbach SFZ Blieskastel 29 GemS Mandelbachtal SFZ Blieskastel 36 Schulaufsichtsbezirk (SAB) Saarpfalz Kreis 547 GemS Beckingen Förderzentrum (FÖZ) Merzig 37 GemS Merzig FÖZ Merzig 94 GemS Wadern FÖZ Merzig 34 GemS Weiskirchen FÖZ Merzig 27 GemS Losheim am See Peter-Dewes- GemSamtsch. FÖZ Merzig 84 GemS Mettlach-Orscholz FÖZ Merzig 66 Schengen Lyzeum FÖZ Merzig 16 Ausgegeben: 05.07.2017 (06.06.2017) Drucksache 16/53 (16/18) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - SAB Merzig 358 Max Kolbe Wiebelskichen FÖZ NK 14 Lutherschule GMS Stadtmitte FÖZ NK 60 GGMS NK FÖZ NK 85 Alex Deutsch Wellesweiler FÖZ NK 36 Spiesen Großenbruch FÖZ NK 35 Anton Hansen Ottweiler FÖZ NK 25 Mühlbachschule Schiffweiler FÖZ NK 60 Eppelborn FÖZ NK 39 Illingen FÖZ NK 42 Max von der Grün Merchweiler FÖZ NK 55 SAB Neunkirchen 451 Bruchwiese FÖZ Saarbrücken 102 Güdingen FÖZ Saarbrücken 58 Heusweiler FÖZ Saarbrücken 54 Klarenthal/ Gersweiler FÖZ Saarbrücken 53 Püttlingen FÖZ Saarbrücken 41 Quierschied FÖZ Saarbrücken 51 Sulzbach FÖZ Saarbrücken 52 VK- Sonnenhügel FÖZ Saarbrücken 40 VK - Herrmann- Neuberger FÖZ Saarbrücken 57,5 SB - Bellevue FÖZ Saarbrücken 93 Ludweiler FÖZ Saarbrücken 73 SB - Ludwigspark FÖZ Saarbrücken 124 SB - Rastbachthal FÖZ Saarbrücken 185 Riegelsberg FÖZ Saarbrücken 85 Dudweiler FÖZ Saarbrücken 124 SAB Saarbrücken 1192,5 Dillingen Römerkastel FÖZ Saarlouis 41 Dillingen Sophie-Scholl FÖZ Saarlouis 50 Lebach Theeltal FÖZ Saarlouis 27 Lebach Nik-Groß privat FÖZ Saarlouis 19 Nalbach Litermont FÖZ Saarlouis 37 Rehlingen Lothar Kahn FÖZ Saarlouis 33 Saarwellingen Waldwies FÖZ Saarlouis 40 Schmelz Kettelerschule FÖZ Saarlouis 35 Schwalbach Johannes Gutenberg FÖZ Saarlouis 46 SLS I Fließen FÖZ Saarlouis 8 SLS II MLK FÖZ Saarlouis 41 Überherrn Warndtwald FÖZ Saarlouis 56 Wadgassen – Hostenbach /Dep. Bous FÖZ Saarlouis 53 Wallerfangen Am Limberg FÖZ Saarlouis 39 Drucksache 16/53 (16/18) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - SAB Saarlouis 525 GemS Freisen FÖZ WND 68 GemS Marpingen FÖZ WND 46 GemS Nonnweiler-Türkismühle FÖZ WND 90 GemS St. Wendel FÖZ WND 37 GemS Theley FÖZ WND 49 Gymnasium Cusanaus WND FÖZ WND 3 SAB WND 293 3.366,5 Für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen im Förderschwerpunkt Hören und Sehen erfolgt eine bedarfsgerechte Zuweisung durch die überregionalen Förderzentren in Lebach über die Budgetierung hinaus. Gymnasien und berufliche Schulen sind von der Budgetierung ausgenommen und erhalten bedarfsangemessene Unterstützung durch die sonderpädagogischen Förderzentren . Entsprechend wird diese Unterstützung über das Budget hinaus gewährt. Da diese Unterstützung meist beratend und temporär stattfindet, ist eine Aufschlüsselung nicht möglich. Welche Ressourcenzuweisung ist für das Jahr 2017/2018 geplant? Bitte nach Art der Zuweisung und nach Schulstandorten aufschlüsseln. Zu Frage 2: Die Planungen für das Schuljahr 2017/18 sind noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch keine Zahlen zur Verfügung gestellt werden können. Fand im Schuljahr 2016/2017 Ressourcenabbau an Förderschulen statt? Wenn ja, bitte nach Förderschulen aufschlüsseln. Zu Frage 3: Im Schuljahr 2016/17 fand kein Stellenabbau an Förderschulen statt. Wie in den vergangenen Jahren auch werden die Förderschulen entsprechend der „Verordnung über die Festlegung der Werte für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung und über Schüler -Lehrer-Relation“ personalisiert. Drucksache 16/53 (16/18) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die Gesundheit von Lehrern im Zusammenhang mit der Inklusion (Stichwort: Lehrerbelastungsforschung )? Zu Frage 4: Lehrkräfte haben in ihrem Beruf vielfältige Anforderungen zu bewältigen und sind unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt, die Belastungsfaktoren für ihre gesundheitliche Verfassung darstellen können. Mit der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) steht auch für die Lehrkräfte in saarländischen Schulen ein Instrumentarium zur Verfügung für die bewusste Planung und Steuerung von Prozessen , mit denen gesundheitsrelevante Belastungen am Arbeitsplatz reduziert werden und auf eine Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten hingewirkt wird. Neben den Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Projekten zur betrieblichen Gesundheitsförderung stellt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ein wesentliches präventives Instrument im Bereich der Schulen dar, weil sie ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheit der Lehrkräfte richtet. Die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung BEM am 24.3.2017 durch den Minister für Bildung und Kultur sowie die Personalvertretungen der Förderschulen, Gemeinschaftsschulen , Gymnasien und Beruflichen Schulen war der Start in das Landesprogramm „Gesunde Schule Saarland“. Das Landesprogramm verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Wichtige gesundheitsrelevante Maßnahmen an Schulen, auch im Bereich der Lehrkräfte, werden im Sinne einer Gesamtkonzeption für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler sowie für die übrigen Beschäftigten im Lebensraum Schule gebündelt, systematisiert und ggf. ergänzt. Sie ist als langfristiger und dauerhafter Prozess zu verstehen, der Teil der Schulentwicklung wird. BEM ist in diesem Rahmen die Grundlage für den Auf- und Ausbau weiterer Unterstützungssysteme für Lehrkräfte, z. B. im Bereich der Fort- und Weiterbildung, der individuellen Beratung und von Coachings. Ziele der Maßnahmen sind u. a. die Stärkung der individuellen Resilienz sowie der gelingende Umgang mit besonderen Herausforderungen, als die die Inklusion von zahlreichen Lehrkräften erlebt wird. Mit dem Angebot von entsprechenden Fortbildungen bereits in der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung erfährt der präventive Ansatz eine zusätzliche Verstärkung. Liegen der Landesregierung Kostenaufstellungen vor für folgende mit Integration und Inklusionsverordnung in Zusammenhang stehende Aspekte: a) Umbaumaßnahmen an Schulen b) Neuanschaffungen von Materialien c) Inklusionshelfer, d) private Taxiunternehmen? Wenn ja, bitte nach a) bis d) aufschlüsseln. Zu Frage 5: Die Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen bei Behinderungen im Einzelfall unterliegt dem Landesrecht und der Bundesgesetzgebung. Eine Kostenausweitung aufgrund der Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich (entsprechende Regelungen des Schulordnungsgesetzes (SchoG) und Inklusionsverordnung ) findet nicht statt. Drucksache 16/53 (16/18) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Im Zuge der Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich (2014) wurde im Schulordnungsgesetz auf die ohnehin bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit in der gesamten Gesellschaft bzw. dem öffentlichen Leben angeknüpft und der genannte Grundsatz zusätzlich im Schulordnungsgesetz verankert . Bauliche Maßnahmen der Schulträger werden auf Grundlage der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz durchgeführt. Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 sind die Schulträger gefordert, schrittweise bereits bestehende Bauten – worunter auch die öffentlichen Schulen fallen – soweit wie möglich entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten. Damit soll eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erreicht werden. Pauschalisierte Lösungsansätze scheinen nicht geeignet, um die oben genannten rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, da es letztendlich um die individuelle Förderung geht. Deshalb werden im jeweiligen Einzelfall vom Schulträger – in den überwiegenden Fällen unter Hinzuziehung des Ministeriums für Bildung und Kultur – vor Ort individuelle Lösungsansätze für jedes Kind gefunden. Hierzu werden zunächst die organisatorischen und pädagogischen Möglichkeiten vor Ort (beispielsweise Verlegung des Klassenraumes in das Erdgeschoss, Videoübertragung des Unterrichts, Einbau eines Treppenliftes, Einsatz einer Übertragungsanlage mit frequenzmodulierten Funksignalen (FM-Anlage)) ausgeschöpft, bevor eine bauliche oder räumliche Maßnahme in Betracht gezogen wird. Die Möglichkeit einer entsprechenden Beratung durch das Ministerium für Bildung und Kultur betreffend die Entwicklung solcher Lösungen vor Ort wird von den Schulträgern rege in Gebrauch genommen. So konnten bislang angemessene Vorkehrungen im Einzelfall getroffen werden. Konkrete Kostenaufstellungen zu den vorgenannten Aspekten liegen dem MBK nicht vor. Das MBK hat bisher die Unterstützung im Einzelfall im Sinne einer kooperativen Förderplanung mit Schulträgern vereinbart und praktiziert.