LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/534 (16/475) 29.08.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Florian Crosbie Vorbemerkung des Fragestellers: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung beantwortet parlamentarische Anfragen gegenüber dem Saarländischen Landtag grundsätzlich transparent und vollständig, um den verfassungsrechtlich verbrieften Kontroll- und Informationsanspruch des Saarländischen Landtags zu entsprechen. Nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Staatswohl, welches hier ein Geheimhaltungsinteresse beinhaltet, und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Informationsanspruch ist die Landesregierung jedoch zu der Auffassung gelangt, dass die Preisgabe von Informationen im Sinne der Fragestellung die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes beeinträchtigen könnte. Deshalb sind die einzelnen Informationen gemäß der Verschlusssachenanweisung für das Saarland als „VS- GEHEIM“ eingestuft und können nicht im Rahmen einer Landtagsanfrage veröffentlicht werden. Der Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes ist über den Sachverhalt vollumfänglich informiert. Ausgegeben: 30.08.2018 (22.06.2018) bitte wenden Drucksache 16/534 (16/475) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Stammen die „Informationen aus nachrichtendienstlichem Aufkommen“, nach denen das Fahrzeug Florian Crosbies mehrfach vor einem bekannten Islamistentreff im Saarland gesehen worden sein soll und er angeblich mit islamistischer Kleidung eine Moschee besucht haben soll, vom saarländischen Landesamt für Verfassungsschutz und wenn ja: wie kam der Verfassungsschutz dazu ? Wenn nein: Woher stammen die (Fehl-)Informationen nach Erkenntnis der Landesregierung ? Zu Frage 1: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Hat das saarländische Landesamt für Verfassungsschutz in den Jahren 2010, 2011, 2012 oder 2013 Florian Crosbie überwacht? Zu Frage 2: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Ist dem saarländischen Verfassungsschutz bekannt , ob es sich hierbei um eine Verwechslung handelte und wer statt Florian Crosbie mit islamistischer Kleidung eine Moschee besucht und wessen Auto mehrfach vor einem bekannten Islamistentreff im Saarland gesehen worden sein soll? Zu Frage 3: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.