LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/535 (16/476) 29.08.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Externe Berater und Gutachten im Bereich der Sportförderung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf diejenigen externen Beratungsleistungen und Gutachten, die im Zeitraum seit Dezember 2017 anlässlich der bekannt gewordenen finanziellen Schieflage des Landessportverbandes für das Saarland (LSVS) durch die Landesregierung oder den LSVS in Auftrag gegeben wurden. Die aufgrund der besonderen finanziellen Situation des LSVS erforderliche schnelle und nachhaltige Konsolidierung des Verbandes stellt eine außergewöhnliche Aufgabe dar, zu deren Bewältigung Spezialkenntnisse erforderlich sind. Die hoheitliche Beauftragung des externen Gutachters durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist in diesem Zusammenhang im Rahmen ihrer dem Legalitätsprinzip entspringenden Sachaufklärungspflicht und nicht „im Bereich der Sportförderung“ erfolgt . Wie viele Firmen und externe Berater wurden seit Dezember 2017 mit Gutachten, Wirtschaftsprüfung und Beratungsleistungen für den Landessportverband für das Saarland (LSVS) vom wem beauftragt? Zu Frage 1: a) Beauftragung durch den LSVS Der LSVS hat vom 30.11.2017 bis März 2018 eine Anwaltskanzlei mit allgemeinen Rechtsberatungsaufgaben beauftragt. Eine weitere Anwaltskanzlei wurde in dieser Zeit mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Für die steuerliche Beratung erfolgte eine weitere Beauftragung im November 2017 Ausgegeben: 30.08.2018 (22.06.2018) Drucksache 16/535 (16/476) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Am 12.03.2018 wurde ein Rechtsanwalt als Konsolidierungsberater des LSVS beauftragt , der das Mandat am 16.03.2018 niedergelegt hat. Seit 19.03.2018 ist Rechtsanwalt J. W. Blank, Völklingen, als Konsolidierungsberater bestellt. Das Team des Konsolidierungsberaters besteht aus einem weiteren Rechtsanwalt, einem Wirtschaftsprüfer und einer Diplom-Betriebswirtin. Zusätzlich wurde ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt. b) Beauftragung durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Am 28. Februar 2018 wurde durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen mandatiert. c) Beauftragung durch das Ministerium für Finanzen und Europa Die Kanzlei Eisenbeis Rechtsanwälte wurde mit der Bewertung der Rechtsverhältnisse zwischen Land als Sicherungsgeber und dem Landessportverband beauftragt . d) Einholung eines Sachverständigengutachtens durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat die Einholung eines wirtschaftsforensischen Gutachtens verfügt. Dies wird an dieser Stelle nur der guten Ordnung halber vorsorglich erwähnt (siehe Vorbemerkung). Denn es handelte sich nicht um die Veranlassung einer Dienstleistung „für den Landessportverband für das Saarland “ im Sinne der Fragestellung, sondern um die hoheitlich verfügte Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Sachaufklärung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Die hierdurch entstehende Kostentragungslast liegt zwar vorläufig bei der Justiz, wer aber letzten Endes diese Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab und kann daher erst nach dessen Abschluss letztverbindlich beantwortet werden. Wie viel Geld haben Verträge mit Firmen und externen Berater seit Dezember 2017 über Gutachten , Wirtschaftsprüfung und Beratungsleistungen für den Landessportverband für das Saarland (LSVS) gekostet und wer kam für die Kosten auf? Zu Frage 2: a) Kosten des LSVS Für Gutachten, Wirtschaftsprüfung und Beratungsleistungen verschiedenster Art für den LSVS wurden bisher für den Leistungszeitraum von 01.11.2017 bis 31.05.2018 insgesamt 244.734,19 Euro netto (= 291.233,68 Euro brutto) abgerechnet . In diesem Betrag sind die Konsolidierungskosten (siehe Frage 4.) enthalten . Drucksache 16/535 (16/476) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - b) Kosten des Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Die Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen hat gegenüber dem MIBS für den Zeitraum von 28.02.2018 bis zum 31.05.2018 insgesamt 42.437,50 Euro netto (= 50.500,63 Euro brutto) abgerechnet. c) Kosten des Ministeriums für Finanzen und Europa Eisenbeis Rechtsanwälte stellten für ihre Beratungsleistungen und Auslagen insgesamt einen Betrag in Höhe 12.716,22 Euro netto in Rechnung. d) Kosten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Das wirtschaftsforensische Gutachten wird voraussichtlich Anfang 2019 vorliegen, so dass derzeit noch keine abschließenden Aussagen über die Kosten getroffen werden können. Im Übrigen handelt es sich bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht um privatrechtlich beauftragte Dienstleistungen „für den Landessportverband für das Saarland“ im Sinne der Fragestellung. Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu 1d wird Bezug genommen. Welche Ergebnisse haben die Dienstleistungen (Gutachten, Wirtschaftsprüfung und Beratungsleistungen ) von Firmen und externen Beratern für den Landessportverband bislang erbracht? Zu Frage 3: a) Bezüglich des LSVS Der Konsolidierungsberater hat über die Ergebnisse seiner Arbeit in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 20.07.2018 berichtet. b) Bezüglich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport Die Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen verfügt über besondere Kenntnisse im Bereich der Unternehmenssanierung. Diese speziellen Fachkenntnisse sind im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport nicht vorhanden. Die Beauftragung war aus Sicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport erforderlich, um die Sanierung des LSVS optimal begleiten und überwachen zu können. Die bisherigen Sanierungsbemühungen des LSVS wurden sodann durch die Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen kontinuierlich begleitet. c) Bezüglich des Ministeriums für Finanzen und Europa Die Beratungen im Kontext der LSVS-Konsolidierung haben Einfluss auf Entscheidungen des Landes als Sicherungsgeber im Allgemeinen und bezüglich des Landessportverbandes. Drucksache 16/535 (16/476) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - d) Bezüglich der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Das beauftragte wirtschaftsforensische Gutachten wird voraussichtlich Anfang 2019 vorliegen, so dass derzeit noch keine Aussagen über Ergebnisse des Gutachtens getroffen werden können. Im Übrigen handelt es sich bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren nicht um „Dienstleistungen für den Landessportverband für das Saarland“ im Sinne der Fragestellung. Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu 1d wird Bezug genommen. Wie viel Geld erhalten der „Konsolidierungsberater “ des Landessportverbandes und sein Team monatlich? Zu Frage 4: Der Konsolidierungsberater und sein Team erhalten keine monatliche Vergütung. Die Vergütung wird auf Stundenbasis abgerechnet. In der Zeit vom 19.03.2018 bis 31.05.2018 wurden vom Konsolidierungsberater und seinem Team insgesamt 987,75 Stunden abgerechnet, was einem Betrag von 149.857,50 Euro netto (= 178.330,43 Euro brutto) entspricht.