LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/537 (16/490) 03.09.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Fachberatungsstellen mit Schwerpunkt „sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt der schnelle, niedrigschwellige und unbürokratische Zugang zu Beratungsangeboten eine große Hilfe und Unterstützung für Betroffene dar. Dieser wird in freier Trägerschaft von spezialisierten Fachberatungsstellen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als erkennbaren Schwerpunkt aufweisen, geleistet.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verbesserung des Kinderschutzes ist der saarländischen Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund arbeitet die Landesregierung bereits seit Mitte 2000 gemeinsam mit den Jugendämtern der Landkreise und des Regionalverbandes, die als Träger der Jugendhilfe für den Kinderschutz örtlich zuständig sind, an einer Strukturverbesserung, insbesondere an der besseren Verzahnung der Schutz- und Hilfsangebote für die Opfer sexuellen Missbrauchs. Bereits 2003 wurde ein Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch erarbeitet. Um die Hilfe- und Unterstützungsangebote für die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch , insbesondere die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Erstkontaktaufnahme und Inanspruchnahme von Hilfe- und Unterstützungsangeboten zu verbessern, wurde ein Qualitätssicherungskonzept entwickelt, das die Etablierung einer flächendeckenden Versorgung durch kompetentes und speziell geschultes Fachpersonal gewährleistet . Als Grundlage für die fachliche Kooperation mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe sowie für die Finanzierung der Beratungsstellen wurden Zuwendungsverträge zwischen dem Land, den Trägervereinen sowie den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken ausgearbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil der Zuwendungsverträge ist das Qualitätssicherungskonzept für die spezialisierten Beratungseinrichtungen. Die Verträge regeln zudem die Kriterien der Zusammenarbeit (Landesregierung, Jugendämter und Beratungsstellen). Neben den fachlichen Standards regeln die Zuwendungsverträge auch die Anteilsfinanzierung der kommunalen Projektpartner und des Landes (Personal- und Sachkosten als Projektförderung). Die Anteile der Landkreise und des Regionalverbandes werden vertragsgemäß anteilsmäßig (nach der Einwohnerzahl) bemessen. Ausgegeben: 03.09.2018 (08.08.2018) Drucksache 16/537 (16/490) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele spezialisierte Fachberatungsstellen, die sichtbar als Expertinnen und Experten mit einem Schwerpunkt zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten, gibt es im Saarland? Zu Frage 1: - Phönix - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen (AWO) - SOS Beratungszentrum: "Beratungsstelle Kinderschutz und Beratung" und "Fachstelle Kinderschutz Beratung und Fortbildung" (SOS-Kinderdorf e.V.) - Beratungsstelle "Nele" - Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V. - Beratungsstelle "Neue Wege" (AWO) Wie groß ist jeweils die Bevölkerungszahl, für die eine einzelne spezialisierte Fachberatungsstelle zuständig ist? Wie groß ist das Gebiet in flächenmäßiger Hinsicht, für die eine einzelne spezialisierte Fachberatungsstelle jeweils zuständig ist? Für wie viele Landkreise mit welcher Bevölkerungszahl sind die einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen jeweils zuständig? Zu Frage 2: Solche Daten existieren nicht. Die Beratungsstellen sind landesweit grundsätzlich für alle saarländischen Kinder und Jugendlichen zuständig. In Einzelfällen werden auch junge Erwachsene betreut. Die Beratung der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen ist kostenlos und findet - telefonisch und in persönlichen Gesprächen - durch die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen dezentral in allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken statt. In wie vielen Fachberatungsstellen gibt es spezifische Angebote für verschiedene Betroffenengruppen (Menschen mit Behinderungen Beeinträchtigung , Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Fluchterfahrung, männliche erwachsene Betroffene, weibliche erwachsene Betroffene, Jungs, Mädchen, LGBT, etc.)? Zu Frage 3: Alle Beratungsstellen im Land verfügen ausschließlich über erfahrene Fachkräfte mit einer Spezialisierung im Bereich Traumabewältigung, die über langjährige Erfahrungen auch in der Arbeit mit Zielgruppen mit besonderem Hilfebedarf - sei es im Bereich der Inklusion oder im Bereich Migration - verfügen. Sofern muttersprachliche Unterstützung erforderlich ist, kann diese ohne weiteres hinzugezogen werden. Drucksache 16/537 (16/490) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Personalstellen werden in den einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen durch öffentliche Gelder finanziert? Handelt es sich dabei um Landesmittel oder kommunale Mittel (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln mit einer Angabe der Höhe der Förderung )? Zu Frage 4: In der aktuellen Vertragslaufzeit (2018-2020) werden folgende Personalstellen finanziert : (Personalstelle entspricht einem Vollzeitstellenäquivalent) - Bei der Beratungsstelle NELE: 2,57 Personalstellen für die Fachberatung sowie 0,67 Personalstellen für eine Verwaltungskraft - Bei der Beratungsstelle Phönix; 2 Personalstellen für die Fachberatung sowie 0,5 Personalstellen für eine Verwaltungskraft - Bei der Beratungsstelle SOS: 3,91 Personalstellen für die Fachberatung sowie 0,81 Personalstellen für eine Verwaltungskraft. - Bei der Beratungsstelle Neue Wege: 1,5 Personalstellen für die Fachberatung sowie 0,5 Personalstellen für eine Verwaltungskraft Träger, Projekt Landesmittel Kommunale Mittel „NELE“ e.V. 104.698,38 € 157.047,57 € AWO Phoenix 36.494,73 € 154.551,91 € SOS Kinderschutz und Beratung 70.690,87 € 212.072,60 € SOS Fachberatung und Fortbildung 48.584,57 € 0 AWO „Neue Wege“ 156.351,92 € 0 In welcher Höhe erhalten die spezialisierten Fachberatungsstellen Zuschüsse zu Sachkosten aus öffentlichen Mitteln (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln)? Zu Frage 5: Das Land und die kommunalen Träger (Landkreise und Regionalverband Saarbrücken ) finanzieren im Wege der Projektförderung die Personal- und Sachkosten als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für die Festlegung der vereinbarten anerkennungsfähigen Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) werden die Personalkosten auf Grundlage der jeweiligen geltenden Ländermonatstabelle (Gesamtjahresgehalt der vorgesehenen Entgeltgruppen incl. 21% Arbeitgeberanteil bis maximal letzte Stufe) berechnet. Die Sachkosten werden als Pauschale bewilligt . - Projekt NELE: Die Höhe der anerkennungsfähigen Sachkosten beträgt jährlich 37.000 Euro. Abzüglich des Eigenanteils des Trägers in Höhe von 5% werden die vereinbarten restlichen Kosten zu 40% vom Land und zu 60% von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken übernommen. - Projekt Phönix: Die Höhe der anerkennungsfähigen Sachkosten beträgt jährlich 26.000 Euro. Abzüglich des Eigenanteils des Trägers in Höhe von 10% werden die vereinbarten restlichen Kosten 90% von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken übernommen. Drucksache 16/537 (16/490) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - - Projekt SOS-"Kinderschutz und Beratung": Die Höhe der anerkennungsfähigen Sachkosten beträgt jährlich 46.500 Euro. Abzüglich des Eigenanteils des Trägers in Höhe von 10% werden die vereinbarten restlichen Kosten zu 25 % vom Land und zu 75 % von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken übernommen . - Projekt NEUE WEGE: Die Höhe der anerkennungsfähigen Sachkosten beträgt jährlich 28.000 Euro. Abzüglich des Eigenanteils des Trägers in Höhe von 10% werden diese Kosten vom Land übernommen. Die Aufteilung der Finanzierungsbeteiligung der kommunalen Vertragspartner erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen. (Rundung auf zwei Nachkommastellen): Kommunale Träger Einwohnerzahl Anteile in % Regionalverband Saarbrücken 327.380 32,88 Landkreis Saarlouis 197.009 19,79 Saarpfalz-Kreis 144.584 14,52 Landkreis Merzig-Wadern 103.997 10,45 Landkreis St. Wendel 88.892 8,93 Landkreis Neunkirchen 133.735 13,43 Insgesamt 995.597