LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/568 (16/510) 18.09.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: „Feindeslisten“ von Rechtsextremisten im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „In den letzten Jahren wurden bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen wegen Rechtsterrorismus gegen Angehörige der extrem rechten Szene mehrfach sogenannte ‚Feindeslisten‘ mit Namen und Räumlichkeiten politischer Gegnerinnen und Gegner gefunden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat allein aus den bei der terroristischen Vereinigung ‚Nationalsozialistischer Untergrund ‘ (NSU) aufgefundenen und digital gespeicherten Adress- und Telefonlisten eine Gesamtliste mit rund 10.000 Datensätzen erstellt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes gegen die extrem rechte Prepper- Gruppierung ‚Nordkreuz‘ wurden elektronische Datenträger mit Aufzeichnungen zu rund 25.000 Personen sichergestellt.“ Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele und –orte waren nach Kenntnis der Landesregierung im Saarland insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die bisher im Rahmen von Ermittlungen im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen „Nationalsozialisten Untergrund“ (NSU), im Rahmen von Ermittlungen gegen Mitglieder der extrem rechten Prepper-Szene oder im Rahmen von anderen Ermittlungen gegen Rechtsextremisten beschlagnahmt wurden? Ausgegeben: 18.09.2018 (16.08.2018) Drucksache 16/568 (16/510) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1: Im November 2011 wurde dem damaligen Landeskriminalamt (LKA) Saarland durch das Bundeskriminalamt (BKA) eine sogenannte „NSU-Gesamtliste“ mit Namen, Organisationen , Firmen, Vereinen und Objekten übermittelt. Diese Liste wurde im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Trio gegen die Mitglieder des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ aufgefunden und beschlagnahmt. Die Daten, welche einen saarländischen Bezug aufwiesen, wurden durch das LKA Saarland in eine „NSU-Liste Saarland“ überführt. Die insgesamt 86 Datensätze mit Bezug zum Saarland gliederten sich wie folgt: Personen 18 Parteieinrichtungen 21 Religiöse Einrichtungen 7 Militäreinrichtungen 3 Verwaltungseinrichtungen 7 Vereine 14 Geschäfte/Sonstige 16 Listen aus anderen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren/Ermittlungskomplexen gegen Rechtsextremisten liegen weder der Abteilung V des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport noch dem Landespolizeipräsidium (LPP) vor. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung bei Ermittlungsverfahren gegen extrem rechte bzw. neonazistische Gruppierungen seit 2011 auch Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern, Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen oder antifaschistischen Organisationen aus dem Saarland gefunden (wenn ja, bitte auflisten )? Zu Frage 2: Auf der „NSU-Liste Saarland“ befanden sich zwölf Politikerinnen und Politiker. Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen oder antifaschistischen Organisationen aus dem Saarland befanden sich nicht auf dieser Liste. Wie in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt, stammt die „NSU-Gesamtliste“ aus strafrechtlichen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes. Die Ermittlungen im Gesamtkomplex „NSU“ sind noch nicht abgeschlossen. Zudem gibt es derzeit noch auf der Länderebene mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse, welche sich mit dem „NSU“ beschäftigen. Aus rechtlichen Gründen können keine näheren Angaben zum Inhalt der Liste gemacht werden. Wie viele auf den sogenannten „Feindeslisten“ aufgeführte Personen aus dem Saarland wurde nach Kenntnis der Landesregierung von den Behörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre Namen auf einer oder mehreren solcher Listen verzeichnet waren, und wenn ja, auf welchem Weg und wann ist diese Meldung erfolgt (bitte auflisten)? Drucksache 16/568 (16/510) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Zu Frage 3: Alle Personen, Einrichtungen, Vereine, Geschäfte etc., welche sich auf der „NSU-Liste Saarland“ befanden, wurden entweder durch das damalige Ministerium für Inneres, Kultur und Europa (MIKE) oder durch verschiedene Dienststellen des damaligen LKA Saarland über die Tatsache in Kenntnis gesetzt, dass sie sich auf der aufgefundenen Liste befanden. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, wann und auf welchem Weg jede einzelne Meldung erfolgte. In wie vielen Fällen erfolgte keine Meldung und aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt? Zu Frage 4: In keinem Fall. In wie vielen Fällen erhielten die betroffenen Personen besonderen polizeilichen Schutz („Personenschutz “)? Zu Frage 5: In keinem Fall.