LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/579 (16/526) 01.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Barrierefreiheit in saarländischen Arztpraxen Vorbemerkung des Fragestellers: „Bundesweit verfügt nur gut jede dritte Arztpraxis (34,4 Prozent) über mindestens ein Merkmal der Barrierefreiheit , also barrierefreien Zugang, barrierefreie Räumlichkeiten oder Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderung, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) hervorgeht.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Nach § 50 Absatz 2 der Landesbauordnung müssen bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens . Neu errichtete Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung müssen daher bereits im Baugenehmigungsverfahren ihre Barrierefreiheit nachweisen. Für Einrichtungen, die bereits bestehen, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Betreibers , für einen barrierefreien Zugang zu sorgen. Eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht derzeit nicht. Eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung folgt auch nicht aus dem Bundesmantelvertrag -Ärzte (BMV-Ä) oder aus der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte- ZV). Barrierefreiheit liegt damit im Bereich der Arztpraxen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich des einzelnen Arztes/der einzelnen Ärztin. Das Thema „Barrierefreiheit“ wird innerärztlich sehr wohl diskutiert und wahrgenommen . Die Ärzteschaft unterstützt ausdrücklich alle Maßnahmen, um die Barrierefreiheit zu fördern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte bereits im Jahre 2015 ein Gutachten über Investitionen zu barrierefreien Arztpraxen in Auftrag gegeben und daraufhin gezielte Förderprogramme der KfW-Bank vorgeschlagen. Ausgegeben: 02.10.2018 (23.08.2018) Drucksache 16/579 (16/526) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Patientinnen und Patienten, die eine barrierefreie Arztpraxis suchen, können für den vertragsärztlichen Bereich die bundesweite Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. Die Suchmaske erlaubt eine differenzierte Suche nach den Kriterien der DIN 18040-1 (Behindertenparkplatz, Stufenloser Eingang/Zugang, Barrierefreier Aufzug, Treppen, Sanitäranlagen, Untersuchungsmöbel, Umkleidekabine, Orientierungshilfe für Sehbehinderte). Die Angaben basieren auf freiwilliger Selbstauskunft der jeweiligen Ärztinnen und Ärzte; die Richtigkeit der Angaben wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) nicht überprüft. Des Weiteren ist hier anzumerken, dass die Arztsuche nicht eine Arztpraxis (der auch mehrere Ärztinnen oder Ärzte angehören können) sondern einzelne Ärztinnen und Ärzte namentlich anzeigt. Außerdem können so auch Angaben zu Psychologischen Psychotherapeuten/-therapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten /-therapeutinnen abgerufen werden. Laut Mitteilung der KVS (Stand: 31.08.2018) verfügen 519 Ärzte/Psychotherapeuten über einen stufenlosen Eingang/Zugang, 378 Ärzten/Psychotherapeuten über einen barrierefreien Aufzug, 47 Ärzte/Psychotherapeuten über Orientierungshilfen für Sehbehinderte und 460 Ärzte/Psychotherapeuten über einen Behindertenparkplatz. Wie viele Arztpraxen im Saarland haben einen barrierefreien Zugang, sind also vollumfänglich barrierefrei zu erreichen? Zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Wie viele Arztpraxen im Saarland haben barrierefreie Räumlichkeiten? Zu Frage 2: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Wie viele Arztpraxen im Saarland haben Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderung? Zu Frage 3: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Bei wie vielen Arztpraxen im Saarland stehen behindertengerechte Parkplätze zur Verfügung? Zu Frage 4: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Drucksache 16/579 (16/526) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit eines Förderprogramms zum barrierefreien Ausbau von Arztpraxen im Land? Zu Frage 5: Eine Förderung der Barrierefreiheit in saarländischen Arztpraxen seitens der Landesregierung ist aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel derzeit nicht umsetzbar. Baumaßnahmen, also auch solche, die eine Verbesserung der Barrierefreiheit beabsichtigen , können durch einen zinsgünstigen KfW-Unternehmerkredit finanziert werden . Hierüber können Praxen, die mindestens fünf Jahre bestehen, Kredite von bis zu 25 Millionen Euro ab 1,00 % effektiver Jahreszins gewährt werden.