LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/580 (16/527) 01.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Ergebnisse der Arbeitsgruppe Brandschutz und daraus folgende Maßnahmen Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat eine Arbeitsgruppe Brandschutz eingerichtet, die sich am 8. Februar 2017 unter Leitung der damaligen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das erste Mal in der Staatskanzlei getroffen hat. Zweck der Arbeitsgruppe ist die kritische Auseinandersetzung mit den herrschenden Brandschutz-Standards im Saarland. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es: „Die Landesregierung wird sich weiter mit einer möglichen Überarbeitung und Optimierung der bestehenden Brandschutzregelungen auseinandersetzen, mit dem Ziel, einen stetigen Informationsaustausch sowie ein verlässliches gleichmäßiges Niveau bei der Beurteilung zu erreichen .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) befasst sich innerhalb der Fachkommission Bauaufsicht seit den 50er Jahren mit den Rege-lungen für die Behandlung von baulichen Anlagen im Hinblick auf die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Grundanforderungen, wie z.B. die Standsicherheit und den Brandschutz. Im Rahmen dieser Befassungen haben die Länder die Anforderungen an den Brandschutz unter dem Aspekt der Einheitlichkeit und der Vereinfachung unter der Maßgabe der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit über einen langen Zeitraum entwickelt. Zu diesem Zweck wer-den in den Gremien der Bauministerkonferenz Regelungsmuster wie die Musterbauordnung, die verschiedenen Musterverordnungen und Musterrichtlinien erarbeitet. Im Allgemeinen orientieren sich die Landesgesetzgeber an diesen Regelungsmustern. Dies schließt eigenständige, vom Muster abweichende Regelungen allerdings nicht aus, wobei im Bereich der Brandschutzvorschriften Abweichungen marginal sind. Von daher war für die Arbeitsgruppe Brandschutz der Rahmen für Verbesserungen im Brandschutz eng begrenzt. Ausgegeben: 02.10.2018 (23.08.2018) Drucksache 16/580 (16/527) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Was sind die bisherigen (Zwischen-)Ergebnisse der Arbeitsgruppe Brandschutz? Welche konkreten Maßnahmen hat die Arbeitsgruppe Brandschutz empfohlen, welche konkreten Maßnahmen sind inzwischen auf den Weg gebracht worden und welche konkreten Maßnahmen werden derzeit geplant? Wie weit ist die Landesregierung bei ihrem Ziel einer möglichen Überarbeitung und Optimierung der bestehenden Brandschutzregelungen inzwischen gekommen? Zu den Fragen 1 - 3: Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Rund 94 Prozent der jährlichen Bauvorhaben im Saarland betreffen den Bereich der Gebäudeklassen 1 bis 5 (Wohngebäude, gewerbliche Bauten und sonstige Anlagen und Gebäude) und fallen damit unter das sog. „Basispaket Brandschutz“ bei dem sich die Brandschutzanforderungen lediglich auf die Gebäudegeometrie, die Flucht- und Rettungswege, Abstände, die Brennbarkeit von Baustoffen und den Feuerwiderstand der tragenden Bauteile beziehen. Die Notwendigkeit des anlagetechnischen Brandschutzes , wie z.B. Sprinkler-, Brandmelde- und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen betrifft in der Regel nur die Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbau), die im Saarland auf 6 bis 7 Prozent der jährlichen Bauvorhaben beziffert werden können. Die Arbeitsgruppe Brandschutz hat sich im Rahmen eines differenzierten fachlichen Dialoges zu möglichen Verbesserungen der saarländischen Bauordnung im Bereich des Brandschutzes mit den bestehenden Regelungsmustern und den vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Länder notifizierten technischen Baubestimmungen und Bauregellisten, die maßgeblich die Sicherheitsanforderungen für Gebäude und bauliche Anlagen ausfüllen, und deren Umsetzung, befasst. Innerhalb der Arbeitsgruppe wurden zweckmäßiger Weise Unterarbeitsgruppen gebildet, um verstärkt die themenspezifischen Sachverhalte des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Hinblick auf entsprechende Optimierungen intensiv zu beraten. Die Würdigung dieser verschiedenen Thematiken zeigte letztendlich auch, dass gerade im Hinblick auf die Erzielung von Beschleunigungseffekten sowohl für den Bauherrn als auch die Behörde der Fokus künftig verstärkt auf die Chancen, die ein verbessertes serielles und modulares Bauen bietet, gerichtet werden müssen. Hierzu sollen die beim Wohnungsgipfel 2018 getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Bau- und Genehmigungspraxis auch innerhalb der Arbeitsgruppe weiter verfolgt werden. Diese Effekte sollen durch die verstärkte Anwendung und den Rückgriff auf Typengenehmigungen und Typenprüfungen in Genehmigungsverfahren zudem zu diesem Erfolg beitragen. In diesem sehr umfangreichen technischen Feld des vorbeugenden Brandschutzes sieht die Landesregierung ihre Aufgabe künftig vermehrt darin auf der Grundlage des geführten Dialoges den Aspekten eines für alle Beteiligten handhabbaren und verständlichen Bauordnungsrechts. Auch der Baukostensenkung soll dabei insbesondere noch stärker Rechnung getragen werden. Hierzu wird die Landesregierung ihre Gremienarbeit weiter verstärken und dem potentiellen Bauherrn und Planer für den fachlichen Dialog im Rahmen der Realisierung insbesondere von Sonderbauvorhaben, bereitstehen . Drucksache 16/580 (16/527) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Ein weiterer Schwerpunkt der Befassung innerhalb der Arbeitsgruppe war die von Entwurfsverfassern oftmals vorgetragene unterschiedliche Auslegung von Brandschutzbestimmungen durch die zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes . Diese Feststellung resultierte nicht nur aus der unterschiedlichen fachlichen Wertung der Vorgaben der Landesbauordnung, sondern wurde auch insbesondere auf die Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung, aber auf die Krankenhausrichtlinie , und die Richtlinien für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime, u.a. weiter ausgedehnt. Die intensive Aufarbeitung von Fallbeispielen führte im Ergebnis zur Erarbeitung eines Erlasses mit Hinweisen für die Unteren Bauaufsichtsbehörden zur einheitlichen Auslegung und Anwendung insbesondere bei den Abweichungen nach § 68 Landesbauordnung und den besonderen Anforderungen nach § 51 LBO. Auch das Prüfsachverständigenwesen im Bauordnungsrecht war Gegenstand des Dialoges . Dabei wurden das Prüfungswesen, die Umfänge und Inhalte von Prüfbescheinigungen und die Verantwortlichkeiten von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen im Zusammenspiel mit den Bauaufsichtsbehörden im Brandschutz thematisiert. Die Landesregierung wird diese Anregungen aufnehmen und die weitere staatliche Indienstnahme Privater im Bauordnungsrecht prüfen. Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes wurde für die weitere Optimierung in Baugenehmigungsverfahren in enger Abstimmung mit den Vertretern der Feuerwehr ein Feuerwehrerlass zur Beteiligung der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren erarbeitet, der in Kürze den betroffenen Behörden und Stellen zugeleitet werden soll. Gibt es Fortschritte bei der Entlastung der Bauherren von den Kosten der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und wenn ja, wie sehen diese Fortschritte aus? Zu Frage 4: In der Bauordnung des Saarlandes wurden die brandschutztechnischen Anforderungen für den Schutz von Leben und Gesundheit seit Jahren aus technischer und gesellschaftlicher Sicht auf das derzeit baulich unbedingt notwendige Maß von Mindeststandards zurückgeführt. Die Möglichkeit von Kostenoptimierungen und damit einhergehender Einsparungen für den Bauherrn werden aus behördlicher Sicht im Bereich einer qualifizierten und brandschutztechnisch sachkundigen Entwurfsplanung gesehen. Generelle Lösungen für Einsparungen im Wege einer Änderung der Landesbauordnung bzw. der Sonderbauverordnungen bei den brandschutztechnischen Präventivmaßnahmen konnten im Arbeitskreis Brandschutz unter Beachtung der gebotenen staatlichen Schutzpflicht nicht eindeutig identifiziert werden.