LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/605 (16/539) 23.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Straftaten durch Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber (MITAs) im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: Andere Bundesländer vermelden zum Teil stark ansteigende Zahlen von Straftaten durch sogenannte MITAs. Vorbemerkung Landesregierung: Aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 04.05.2018 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion, Drs.-Nr. 6/12982, geht hervor , dass im Bundesland Sachsen mit Wirkung vom 01.01.2018 die Definition „MITA“ sowie die Kriterien zur Vergabe des landeseigenen Personengebundenen Hinweises (PHW) „MITA“ angepasst wurden. Der PHW „MITA“ findet somit im Polizeilichen Auskunftssystem des Bundeslandes Sachsen Verwendung. Bundesweit richtet sich die Vergabe von PHW durch die Polizeien des Bundes und der Länder nach einheitlich festgeschriebenen Richtlinien in einem eigenständigen Leitfaden . PHW dienen dem Schutz des Betroffenen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten . Die im PHW-Leitfaden vorgegebenen Kriterien sollen eine möglichst bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe von PHW ermöglichen, um so ein gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Einschätzung von Gefahrensituationen für die Betroffenen und die einschreitenden Polizeibediensteten zu gewährleisten. Die Polizeien des Bundes und der Länder haben jedoch die Möglichkeit, für ihren Zuständigkeitsbereich ergänzende PHW zu bestimmen. In dem bundesweit geltenden PHW-Leitfaden kommt der Begriff „MITA“ nicht vor. Die saarländische Vollzugspolizei orientiert sich bei der Vergabe von PHW eng an den Vorgaben dieses Leitfadens; im Saarland erfolgt derzeit keine Vergabe landesspezifischer PHW. Aus diesem Grund kann die in der Anfrage gewählte Zielgruppe „MITA“ im Saarland - mangels einer der aktuellen sächsischen Vorgehensweise vergleichbaren Regelung – nicht konkretisiert bzw. quantifiziert werden. Die Regierung des Saarlandes kann daher keine Angaben zu den nachstehenden Fragen machen. Ausgegeben: 23.10.2018 (29.08.2018) Drucksache 16/605 (16/539) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) waren in den Jahren 2014 bis 2017 MITAs als Tatverdächtige beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreis, Gemeinde, Herkunftsland und Straftatengruppe)? Wie viele Asylbewerber sind zurzeit im Saarland als Intensivstraftäter erfasst (bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Gemeinde, Herkunftsland und Straftatengruppe)? Wie viele im Saarland registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert (bitte aufschlüsseln nach Haftanstalt und Herkunftsland)? Wie viele MITAs sind seit 2014 freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland)? Wie viele Abschiebungen von MITAs sind seit 2014 gescheitert und aus welchen Gründen (bitte aufschlüsseln)? Zu den Fragen 1 bis 5: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.